…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme (VwGH 22.10.200224.5.2012, 962009/16/0039/14/0059; VwGH 19.12.200219.6.2013, 992010/16/0219…
…der Gegenleistung den Erfahrungen des täglichen Lebens widerspricht, kann die Abgabenbehörde von den Parteiangaben abgehen. Bei der Aufteilung der gesamten Gegenleistung auf die erworbenen Liegenschaften und den erworbenen Bäckereibetrieb sind die Verkehrswerte dieser Vermögenschaften einander gegenüber zu stellen. Die Vertragsparteien haben nämlich für die übertragenen…
1.2.1.3.5 Zweckvermögen Rz 114: Zweckvermögen sind einem bestimmten Zweck dienende Vermögen, die - im Unterschied zu Personenvereinigungen - keine Mitglieder haben und nicht unter den Begriff der Anstalten oder Stiftungen fallen. Da solche nichtrechtsfähige Gebilde in Österreich kaum vorkommen, hat ihre Aufzählung in…
…unbedingt der Gefährdung des "Nahrungsstandes", besonderer finanzieller Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern es genügt, wenn etwa die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. 10.1992…
2.10.2.3 Vermögensverwaltung Rz 240: Die begünstigungsunschädliche Vermögensverwaltung einer gemeinnützigen Bauvereinigung besteht aus der verzinslichen Anlage von Kapitalvermögen sowie der Vermietung und, Verpachtung von unbeweglichem Vermögenoder Überlassung zur sonstigen Nutzung mit der Einschränkung des § 7 Abs. 6 WGG (§ 39 Abs. 17a WGG). Zum…
…27.08.2024 als unbegründet ab. Nach Wiedergabe der Beschwerdeausführungen und der rechtlichen Grundlagen führte das Finanzamt aus, dass durch die Abgabenbehörde keine Einbringungsschritte gesetzt worden seien. Ein Zugriff auf Vermögenschaften, welcher eine persönliche Unbilligkeit darstellen würde, sei nicht gegeben. Im Falle einer Pensionspfändung wäre…
…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden seien und die jeden gleich berührten, stellten keine…
…aber weitere Einbringungsschritte bis dato nicht gesetzt worden seien. Ein Zugriff auf Vermögenschaften durch das Finanzamt - der eine persönliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO darstellen würde - sei nicht gegeben. Vom Beschwerdeführer sei bis jetzt keine einzige Teilzahlung auf den derzeit noch aushaftenden Abgabenrückstand von…
…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine…
…verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Angaben zu seiner "tristen" wirtschaftlichen Situation habe er bereits in seinem Schreiben vom 22. Februar 2017 vorgebracht. Er sei…
…Finanzamt in den angefochtenen Umsatzsteuerbescheiden mangels Vorliegens einer Unternehmereigenschaft nicht. In seiner Beschwerde wendet der Bf ein, dass er als Wirtschaftstreuhänder gemäß § 3 WTBG zur Verwaltung von Vermögenschaften berechtigt sei, wobei es nach dem Wortlaut des Gesetzes möglich sei, eigenes oder fremdes Vermögen zu verwalten…
…die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine Unbilligkeit nicht dar…
…die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. (VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077). Meine wirtschaftliche Situation stellt sich wie folgt dar: Ich beziehe eine monatliche Pension in…
…aus, welcher nicht zuletzt durch CHF-Finanzierung erheblich überschuldet sei. Bei größter Sorgfalt wäre die Abgabenabstattung nur durch Veräußerung von Vermögenschaften der Familie möglich, wobei mit Sicherheit gegenwärtig nur mindere Preise zu erzielen wären und die Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. ********** Mit Bescheid vom 14. April…
…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine…
…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleich käme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind und die jeden gleich berühren, stellen eine…
…außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit ist weder im Nachsichtsansuchen noch in der Berufung behauptet worden. Eine sachliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn im…
…Schwierigkeiten oder Notlagen bedarf, sondern es genügt, wenn etwa die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (VwGH 2.6.2004, 2003/13/0156). Persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung setzt im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung…
…nicht. § 6 ErbStG unterscheidet zwischen einer Steuerpflicht "für den gesamten Erbanfall", die gebräuchlicherweise als unbeschränkte Steuerpflicht bezeichnet wird, und einer beschränkten Steuerpflicht, die sich nur auf bestimmte inländische Vermögenschaften erstreckt. Der Steuerpflicht im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 2 ErbStG unterliegt ein Anfall, der…
…Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich seien, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Einbußen an vermögenswerten Interessen, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden seien und die jeden gleich berühren würden, würden eine…