…die Vorschreibung einer Parkgebühr im Falle eines Abstellens des Fahrzeuges in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone das Recht auf Eigentum verletzen könnte. Aus den aufgezeigten Gründen hegt das BFG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die zur Anwendung gelangten Vorschriften der Wiener Parkometerabgabeverordnung und macht daher von ihrem Anfechtungsrecht…
…hat der VfGH in der Nichtanwendung dieser Begünstigungsbestimmung auf Dienstleistungsbetriebe eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums erblickt. Dies wäre - so der VfGH weiter - nur dann zu bejahen gewesen, wenn die Behörde das Gesetz in denkunmöglicher Weise angewendet hätte, ein Fall, der…
…dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Zulässigkeit von Pauschalierungen (vgl. zB. VfSlg 9624/1983, 18.883/2009 nwN, 19.633/2012 nwN)" weder eine Verletzung des Rechts auf Gleichheit aller Staatsbürger (Art 7 B-VG, Art 2 StGG) oder der Unversehrtheit des Eigentums …
…Finanzierung der Selbstverwaltungsorganisation der Kammern) keine verfassungsmäßigen Bedenken bestehen. Wie sich aus dem oben dargestellten Sachverhalt ergibt, liegt die Relation im Kfz Handel jedoch nahezu umgekehrt. Bei dieser „Mischung“ im Mischsystem wäre es zur Wahrung der Unversehrtheit des Eigentums erforderlich, entweder eine Deckelung der KU1…
…Aspekt des Gleichheitssatzes gegen die Kurzparkzonenverordnung vorgetragenen Bedenken überzeugen das Bundesfinanzgericht nicht. Da die Verordnung prinzipiell für jeden Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gilt, ergibt sich daraus keine Verletzung des Gleichheitssatzes. Die vom Bf gerügte Verletzung seines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und Unversehrtheit des Eigentums…
…vom BFG selbst aufzugreifende Verletzung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte (Schutz vor Willkür, Unversehrtheit des Eigentums) erkennen. Kostenentscheidung Die Höhe des Beitrages zu den Kosten des Beschwerdeverfahren gründet sich auf § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 20% der verhängten Geldstrafe…
…eines kostenpflichtigen privatrechtlichen Vertrages zur Bezahlung der Steuerschuld verpflichte, insbesondere bei steuerbefreiten Vorgängen in das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums eingreife und wies auf das Erkenntnis VfGH 30.11.1989, G 139/88 ua., VfSlg 12.227/1989, hin. 8.3. Fehlende Präjudizialität Der Bf…
…eines kostenpflichtigen privatrechtlichen Vertrages zur Bezahlung der Steuerschuld verpflichte, insbesondere bei steuerbefreiten Vorgängen in das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums eingreife und wies auf das Erkenntnis VfGH 30.11.1989, G 139/88 ua., VfSlg 12.227/1989, hin. 8.3. Fehlende Präjudizialität Der Bf…
…das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums geschützte Privatautonomie verletzt werde. Zudem seien für die Gewährung von COVID-19-Förderungen einerseits und für die Rückforderung von COVID-19-Förderungen andererseits jeweils unterschiedliche Rechtswege vorgesehen, obwohl es dafür keine sachliche Rechtfertigung gebe. Mit Beschwerdevorentscheidung der belangten Behörde…
…Berechnungen der Finanzmathematik zugrunde liegen, berücksichtigt werden müssten. Die geltenden historischen Berechnungsparameter würden den Belastungsfaktor "Einkommensteuer" auf Leibrenten in eine Höhe gleiten lassen, welche die verfassungsrechtlich verankerte Unversehrtheit des Eigentums sowie das Gleichheitsgebot willkürlich verletzen würden. Da es keine höchstgerichtliche Judikatur zur Verfassungsmäßigkeit des im…
…in der die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten, insbesondere im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz und auf Unversehrtheit des Eigentums, sowie in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes behauptet und die kostenpflichtige Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses, in eventu die Abtretung der Beschwerde…
…zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 7 BVG, Art. 2 StGG), auf Unversehrtheit des Eigentums (Art. 5 StGG…
…zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art. 7 BVG, Art. 2 StGG), auf Unversehrtheit des Eigentums (Art. 5 StGG…
…hat die Bf beantragt, über die vorliegende Beschwerde erst nach der Entscheidung des VfGH zu entscheiden. Der VfGH hat die Behandlung der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom…
…hat die Bf beantragt, über die vorliegende Beschwerde erst nach der Entscheidung des VfGH zu entscheiden. Der VfGH hat die Behandlung der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom…
…versucht wird, das Gesetz auszulegen, mein verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt, weil zusätzlich in sinnwidriger Weise die Bestimmungen des Parkometergesetzes angewandt werden. Die Art und Weise der Auslegung der Bestimmungen des Parkometergesetzes verletzt die Denkgesetze, denn in diesen ist von Sekundenbruchteilen, um…
…der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom 27. Februar 2006 abgelehnt und diese dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Die Entscheidung über die Beschwerde wurde bis zur Beendigung des…
…der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom 27. Februar 2006 abgelehnt und diese dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Die Entscheidung über die Beschwerde wurde bis zur Beendigung des…
…der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom 27. Februar 2006 abgelehnt und diese dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Die Entscheidung über die Beschwerde wurde bis zur Beendigung des…
…der Beschwerde, die die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums rügt, mit Beschluss vom 27. Februar 2006 abgelehnt und diese dem VwGH zur Entscheidung abgetreten. Die Entscheidung über die Beschwerde wurde bis zur Beendigung des…