…der Verlassenschaftssache nach G.H. seitens des Bw., aus dem Grunde des § 1327 ABGB, der für dem Zeitraum 1. Dezember 2000 bis 30. Juni 2013 entgangene Unterhalt idHv € 91.836,69 eingefordert. Am 25. Januar 2001 wurden die Todfallskosten idHv S 127.901,60…
… 1278 ff ABGB geregelte Erbschaftskauf unterliege als Glücksgeschäft nicht der Schenkungssteuer, auch wenn sich der Kaufpreis an der Höhe des allfälligen im Erbrechtsstreit obsiegten Betrages bemesse. Bis zum Ende der gesetzlichen Verjährungsfrist werde ungewiss bleiben, ob weiteren Personen ein gesetzliches Erbrecht nach der Erblasserin zukomme…
…verpflichte sich, die Verkäuferin hinsichtlich von Ansprüchen der Verlassenschaftsgläubiger vollkommen schad- und klaglos zu halten. Am 17. Juni 2002 wurde ein Protokoll zur Errichtung des Hauptinventars erstellt. Aus diesem gehen Nachlassaktiva in Höhe von 224.127,59 € sowie Nachlasspassiva in Höhe von 396.246…
…die Verkäuferin hinsichtlich von Ansprüchen der Verlassenschaftsgläubiger vollkommen schad- und klaglos zu halten. Am 17. Juni 2002 wurde ein Protokoll zur Errichtung des Hauptinventars erstellt. Aus diesem gehen Nachlassaktiva in Höhe von 224.127,59 € sowie Nachlasspassiva in Höhe von 396.246,41 €…
…ist. So ist beispielsweise ein Testamentsvollstrecker (§ 816 ABGB) weder als eigenberechtigter noch als gewillkürter Vertreter der Verlassenschaft anzusehen und kann daher auch keine rechtswirksamen Anbringen bei der Abgabenbehörde einbringen. Verlassenschaftsverfahren ohne erbantrittserklärte Erben Wird das Verlassenschaftsverfahren nicht in Form einer Verlassenschaftsabhandlung geführt, sondern armutshalber abgetan (…
…810 ABGB bestellt. Der Nachlass wurde den insgesamt zwölf Erben mit Einantwortungsbeschluss vom 02/2015 rechtskräftig eingeanwortet. Der Bf. erhielt 7/72 der Anteile am Gesamtnachlass. Im Nachlass befanden sich Sparguthaben für deren Zinsen die jeweiligen Bankinstitute Kapitalertragsteuer einbehalten hatten. Der Bf. stellte nach Rechtskraft…
…Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Nach § 82 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn die Wichtigkeit der Sache es erfordert, auf Kosten des zu Vertretenden die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen Gericht (§…
…begleichen. Zur Absicherung der Restforderungen sei ein Pfandrecht auf der erblichen Liegenschaft einverleibt worden. Nach Verkauf der gegenständlichen Liegenschaft sei dem Bw ein Betrag von € 6.200 überwiesen worden, weshalb ein offener Forderungsrest in Höhe von € 38.766,70 bestehen geblieben sei. Der…
…sich daher verpflichten, die für den Auftraggeber vorzunehmende Geschäftsbesorgung auch nach dessen Tod fortzusetzen. In diesem Fall ermächtigt eine entsprechende Vollmacht auch zur Vertretung der ruhenden Verlassenschaft im Rahmen der gemäß Vollmacht zu besorgenden Geschäfte (vgl. dazu Rubin in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.03 § 1022…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach Bf., vertreten durch Gstöttner Ratzinger Stellnberger Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH, Stelzhamerstraße 14b, 4400 Steyr, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
…von max. 16.471,88 € erzielt werden. Sollte dieser Erlös erzielt werden können, verbliebe noch immer ein Restaufwand von ca. 27.478,14 € zuzüglich Gebühren des Sachverständigen in Höhe von 1.000,00 €. Nachdem der Berufungswerber kein Erbe antreten könne, sondern nur…
… Obermaier, ÖJZ 2008, 127; jeweils mwN). Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem ähnlich gelagerten Fall ausgesprochen, dass - im Revisionsfall - der Sozialhilfeverband nicht gesetzlicher Vertreter des ruhenden Nachlasses ist. Auch die Ermächtigung nach § 153 Abs. 2 AußStrG bewirkt nicht die Befugnis zur gesetzlichen Vertretung des Nachlasses und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach J.S.B., D., vertreten durch S.B. , D. vom 2. August 1999 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 6. Juli 1999 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs 4 BAO (Bundesabgabenordnung…
…in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch WTH , gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 05.02.2014 betreffend die Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…Betrag von 2.377,15 €, samt Gebühren und Barauslagen somit von 2.400,92 €, eingeschränkt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Über das Einzelunternehmen…
…Juni 2011 betreffend Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 18 Abs. 1 Gebührengesetz 1957 (Pfandbestellung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der…
…Jänner 2012, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Entlassung aus der Gesamtschuld gemäß § 237 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…7). Gemäß § 173 Abs. 1 AußStrG hat das Verlassenschaft erforderlichenfalls - um zum Beispiel die in § 810 ABGB vorgesehene Vertretung der ruhenden Verlassenschaft ausüben zu können - einen Verlassenschaftskurator zu bestellen. Die Bestellung eines Verlassenschaftskurators verursacht unverhältnismäßige Kosten und einen hohen Verwaltungsaufwand. Eine Bestellung ist nur dann…
…betreffend Zurückweisung eines Rückzahlungsantrages, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Eingabe vom 3. Jänner 2022 (beim…
…Gebühren in Höhe von insgesamt 2.839,60 €) mit Zustimmung von (in der Folge sind diverse Verlassenschaftsgläubiger angeführt) an Zahlungs statt überlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer von dem im angeführten Beschluss ausgewiesenen Wert der Liegenschaft in Höhe von 110…