21.6. Unterbrechung der Verjährung (§ 238 Abs. 2 BAO) Rz 1846: Amtshandlungen iSd § 238 Abs. 2 BAO, die sich nur gegen einen der Gesamtschuldner in Bezug auf seine Leistungspflicht richten, kommt auch gegenüber allen anderen Gesamtschuldnern eine die Einhebungsverjährung unterbrechende Wirkung zu. Selbst durch eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 3. Oktober 2012 des Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des FA vom 3. September 2012 betreffend gemäß § 293b BAO geänderter Bescheid Umsatzsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
…nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden, sind, soferne kein Verjährungshemmungs-oder Unterbrechungstatbestand gesetzt wurde, nicht mehr einklagbar und daher in der Bilanz auszubuchen. Aufgrund der bisher vorgelegten Unterlagen konnte kein Nachweis des Bestehens der Verbindlichkeit erbracht werden. Die Verbindlichkeit an die Fa A ist…
…gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten, sei die Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben bereits am 30.6.2016 durch Unterlassen (Nicht-Abgabe der Erklärungen) verwirklicht worden. Da keine verjährungshemmende Maßnahme gesetzt worden sei, sei die Strafbarkeit am 30.6.2021 verjährt. Erfolgt gemäß § 202 Abs…
…7. September 2006, Zl. 2006/16/0041, als verjährungsunterbrechend angesehen (vgl. auch VwGH vom 17.06.2009, 2008/17/0221. Ob und welche Wirkungen ein Wegfall der Parteifähigkeit im Zusammenhang mit der Verjährungshemmung nach § 238 Abs. 3 lit. b. BAO hat, kann offen bleiben, zumal…
…vorliege. Deswegen sei auch nur dieser hier wiederholt. Auf die in der Berufung alternativ vorgebrachte Sachverhaltskonstellation des Punktes 2 werde nicht mehr näher eingegangen, wenngleich unzweifelhaft auch eine Berufung gegen den Feststellungsnichtbescheid die Verjährungshemmung des § 209a BAO "besitzen" müsse. Jede andere Auslegung sei nicht verfassungskonform…
…dass der in der Berufung geschilderte Sachverhalt vorliege. Auf die in der Berufung alternativ vorgebrachte Sachverhaltskonstellation des Punktes 2 werde nicht mehr näher eingegangen, wenngleich unzweifelhaft auch eine Berufung gegen den Feststellungsnichtbescheid die Verjährungshemmung des § 209a BAO besitzen müsse. Jede andere Auslegung sei nicht verfassungskonform.…
…wiederholt. (Auf die in der Berufung alternativ vorgebrachte Sachverhaltskonstellation des Punktes 2 wird nicht mehr näher eingegangen, wenngleich unzweifelhaft auch eine Berufung gegen den Feststellungsnichtbescheid die Verjährungshemmung des § 209a BA0 besitzen muss - jede andere Auslegung ist nicht verfassungskonform.) Ausdrücklich ist abschließend darauf zu verweisen, dass…
…nach § 299 BAO gelte dagegen ("jedoch") eine Frist von einem Jahr ab Bescheidbekanntgabe im Sinn des § 97 BAO. Mit der Berufungsvorentscheidung vom 11. Oktober 2006 sei die Verjährungshemmung durch Berufungsanhängigkeit nach § 209 a Abs. 1 BAO weggefallen. Seither greife die Verjährung nach § 207 BAO. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 21. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO im Beisein der Schriftführerin nach der am 22. Februar 2011 in 1030…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz10 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Heinz Schöppl und DI Christof Bauer als weitere Mitglieder des Senates in…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen N.N. , Asresse1, vertreten durch Mag. Andreas Krautschneider, Rechtsanwalt, Trautsongasse 6, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatsvorsitzendenSV, die Richterin Ri sowie die fachkundigen Laienrichter LRA und LRB in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Treuhand-Union Salzburg Steuerberatungs GmbH & Co KG, Felix Dahn Str. 1a, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Ing. A. B. , Wien, vertreten durch Mag. Dr. Margit Kaufmann, Florianigasse 7, 1080 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 (teilweise in Verbindung mit § 13) und 49…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch Dr. Mai Scherbantie, Dr. Hanno Lecher, Rechtsanwälte, 6850 Dornbirn, Marktstraße 8, vom 29. Juni 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 15. Mai 2006, Zl. 610/00000/3/1999, betreffend Ausfuhrerstattung…
Zunächst ist zum Hinweis auf den geltenden Datenschutz festzuhalten, dass im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung die Übermittlung personenbezogener Daten an öffentliche Stellen grundsätzlich zulässig ist. Nach dem Geschäftsmodell der Haftungspflichtigen ist es dieser als Diensteanbieterin jedoch nicht…