27.9. Vergleiche (außergerichtliche) (§ 33 TP 20 GebG) 27.9.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1540: Der Gebühr unterliegen ausschließlich außergerichtliche Vergleiche. Ein Vergleich ist iSd § 1380 ABGB ein Neuerungsvertrag, durch den streitige oder zweifelhafte Rechte dergestalt bestimmt werden, dass jede Partei sich wechselseitig etwas…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn G.S., W., vertreten durch D.A., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Juli 2003 betreffend Rechtsgebühr bzw. Rechtsgebühren entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der…
27.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1551: Bemessungsgrundlage ist der Gesamtwert der im Vergleich ausbedungenen, positiv zu erbringenden Leistungen, zB auch Neben- oder Ersatzleistungen, Abfindungsbeträge, Unterhaltsverpflichtung für Kinder (VwGH 19.6.1989, 88/15/0167). Nicht dazu gehören Leistungen, worauf verzichtet wurde. Rz 1552…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S1-GmbH, A-Straße, vertreten durch Rechtsanwalt, vom 29. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 4. Juli 2008 betreffend Gebühr gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit. b GebG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch NN., vom 20. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15. April 2010, Erfassungsnummer zzz, betreffend Gebühren entschieden: 1.) Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als die…
…Leistung unterliegt. Der Gesamtwert der Leistungen ergibt sich aus der Abschlagszahlung von S 20.000.000,00 und der Gutschrift des Mietzinses in Höhe von S 59.566,73 mit insgesamt S 20.059.566,73. Die Vergleichsgebühr berechnet sich daher wie folgt: Gemäß § 33…
…den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 13. Juni 2007 betreffend Vergleichsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Ehegatten AM und FM haben mit Notariatsakt am 2. März 2007 für den Fall der Scheidung der Ehe…
…April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 18. März 2010 betreffend Vergleichsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 8. Juni 2007 haben die Ehegatten FN und HN (=N) einen notariellen Ehevertrag und Erbverzichtsvertrag…
…TP 20 Abs. 1 lit. b GebG eine Vergleichsgebühr in der Höhe von € 440,-- vorgeschrieben. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass es sich bei der "Abschlagszahlung" von € 22.000,-- um ein Diktat des wirtschaftlich Stärkeren (Gemeinde) handelte. Die von…
…fällig werden. Die Vereinbarung über die Aufteilung von Liegenschaftsvermögen für den Fall der Ehescheidung unterliege aufgrund des Umstandes, dass die Liegenschaftsübertragung unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen und somit noch kein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand verwirklicht worden sei, nicht der Vergleichsgebühr. Die Befreiung nach § 15 Abs. 3 GebG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Helfried Stockinger, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern, Wien vom 18. Februar 2003 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…b Gebührengesetz (GebG), BGBl. 1957/267 idgF, eine 2%ige Vergleichsgebühr im Betrag von € 8.487,20 fest. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Berufung vom 6.November 2009. Der Bw. stützt sich dabei auf das Vorbringen, es handle sich um ein bedingtes…
…eine objektive Unrichtigkeit des Bescheides. Diese sei nach Ansicht des Finanzamtes aus folgenden Gründen nicht gegeben: Scheidungsfolgenvereinbarungen unterlägen nach der ständigen RSpr. des VwGH der Vergleichsgebühr gemäß § 33 TP 20 Abs 1 nach dem Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistung. Die Bewertung der Leistungen…
…solche Verkehrsteuer. Weiter unterliege ein vor Gericht abgeschlossener Vergleich neben der gerichtlichen Vergleichsgebühr keiner Rechtsgeschäftsgebühr und sei deshalb auch eine im Rahmen eines solchen Vergleiches ausgestellte Bürgschaftserklärung oder Hypothekarverschreibung nicht gesondert gebührenpflichtig. Den Berufungen beigelegt wurde die beim Landesgericht xx eingebrachte Klage vom 14. August…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Heinz Jurkowitsch, 1020 Wien, Hollandstraße 18, vom 4. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. August 2007, ErfNr., betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch NN., vom 3. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 12. November 2007, Erfassungsnummer zzz, betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Laut Notariatsakt…
…VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117). Zur Bemessungsgrundlage ist zu sagen, dass die Vergleichsgebühr vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen zu bemessen ist. Dazu zählen auf Grund des § 26 GebG auch bedingte Leistungen, die auf Grund dieser Bestimmung als unbedingte Leistungen zu…
…VwGH 29.07.2004, 2003/16/0117). Zur Bemessungsgrundlage ist zu sagen, dass die Vergleichsgebühr vom Gesamtwert der von jeder Partei übernommenen Leistungen zu bemessen ist. Dazu zählen auf Grund des § 26 GebG auch bedingte Leistungen, die auf Grund dieser Bestimmung als unbedingte Leistungen zu…
…des "Vergleiches" so weit ausdehne wie der VwGH, dann wäre wohl fast das gesamte Leben der Vergleichsgebühr unterworfen - zB ein außergerichtlicher Vergleich zwischen Nachbarn über den genauen Verlauf einer Grenze oder über die Zulässigkeit von Lärmimmissionen, ein außergerichtlicher Vergleich über die Zahlung einer Entschädigung für…
…BGBl. 1957/267 idgF, eine 2%ige Vergleichsgebühr im Betrag von S 60.000 = € 4.360,37 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wurde die ersatzlose Bescheidaufhebung begehrt und im Wesentlichen eingewendet, die Annahme eines gegenständlich abgeschlossenen außergerichtlichen Vergleiches sei rechtsirrig, da zweifelsfrei…