…eingebracht am 9. März 2009 wurden € 34.800 an Verfahrenskosten, die notwendig anfielen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und in der Folge dazu die Gerichtsurteile und Zahlungsbelege vorgelegt. Dem Antrag liege eine in diesem Ausmaß nicht erwartete Zivilprozesssituation in einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit der…
…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) machte im Zuge ihrer Einkommensteuerveranlagung für 2009 Verfahrenskosten iHv € 11.707,53 im Zusammenhang mit dem Todesfall ihres im September 2005 verstorbenen Ehegatten als außergewöhnliche Belastung geltend. Im Einkommensteuerbescheid vom 18…
…Kommunalsteuer | 12/2018 | 2.958,82 Im Übrigen wird die Beschwerde gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. beschlossen: Der Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten wird als unzulässig zurückgewiesen. III. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…fortlaufender Geschäftsführerbezug der nach einem Sanierungsverfahren wiederum operativ tätigen GesmbH., bei gleichzeitigem – ebenfalls – gesicherten gemeinsamen Familieneinkommen) hinsichtlich der ihm auferlegten, noch zur Gänze aushaftenden Verfahrenskosten iHv. € 500,00 eine bewilligungsschädliche Gefährdung der Einbringlichkeit nicht erkennbar, sodass insgesamt somit für den gesamten (Straf- und Kosten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über den Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Rechtsanwälte, vom 16. Juni 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 19. Mai 2015 betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 13. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. März 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Kostenersatz entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Nach dem Vorbringen des Abgabepflichtigen hat…
…2013 gegen den Sicherstellungsauftrag des Zollamtes ZA als Finanzstrafbehörde vom 27. Februar 2013, Zl. 12, betreffend Sicherstellung für Geldstrafe und Verfahrenskosten, zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird insofern abgeändert, als die sicherzustellenden, zu erwartenden Ansprüche aus dem beim Zollamt ZA gegen die Beschwerdeführerin…
…Aus dem Schlussbericht geht hervor, dass die Verfahrenskosten (Entlohnungsanspruch des Insolvenzverwalters in der Höhe von 30.828,57 Euro netto zuzüglich Barauslagen in der Höhe von 400 Euro netto) des Insolvenzverfahrens des Bf. 31.221,57 Euro zuzüglich 6.245,71 Euro (20% USt) betragen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Anschrift, über den Antrag auf Zuerkennung einer Aufwandsentschädigung im Zusammenhang mit der Beschwerde vom 3.5.2016 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien MA 67 vom 27.4.2016, GZ…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois Winklbauer, in der Finanzstrafsache gegen MM, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 9. September 2005 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26. November 2024 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 13. November 2024, GZ. MA67/GZ/2024, betreffend Verwaltungsübertretung nach…
…bezeichneten Konto als unentrichtet aushaftenden Abgabenschuldigkeiten von insgesamt € 8.327,02; davon € 5.500,00 an Geldstrafe; € 363,00 an Verfahrenskosten und € 2.464,02 an Nebengebühren (Säumniszuschläge und Stundungszinsen) ersucht worden war, abgewiesen. Begründend dazu wurde ausgeführt, dass Zahlungserleichterungen gemäß …
…die qualifizierten Erbsentschlagungen als Erbschaftskäufe zu werten. Es lägen sohin entgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden und damit grunderwerbsteuerliche Vorgänge vor. Die Übernahme der anteiligen Passiva und Verfahrenskosten bilde die zu erbringende Gegenleistung iSd § 5 GrEStG. Im Vorlageantrag wurde vorgebracht, als Erbschaftskauf sei die entgeltliche Veräußerung des…
…die qualifizierten Erbsentschlagungen als Erbschaftskäufe zu werten. Es lägen sohin entgeltliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden und damit grunderwerbsteuerliche Vorgänge vor. Die Übernahme der anteiligen Passiva und Verfahrenskosten bilde die zu erbringende Gegenleistung iSd § 5 GrEStG. Im Vorlageantrag wurde vorgebracht, als Erbschaftskauf sei die entgeltliche Veräußerung des…
…dass der Bw. keine Abgaben im engeren Sinn schuldet, sondern eine Geldstrafe und Verfahrenskosten. Die im Finanzstrafverfahren verhängten Geldstrafen und Wertersätze sowie die Kosten dieses Verfahrens fallen nicht unter den Abgabenbegriff im engeren Sinn und nicht unter den Begriff der Nebenansprüche im Sinne des § 3…
…besprochen, und es wurden zahlreiche Unterlagen vorgelegt. Am 07.07.2015 wurde die Beschwerdevorentscheidung erlassen, in der alle bis dato bekanntgegebenen Verfahrenskosten berücksichtigt wurden. Wegen des Umfangs der Belege wurde am 07.07.2015 eine gesonderte händische Bescheidbegründung mit einer detaillierten Excel-Tabelle versendet. Am…
…Verfahrenskosten beschlossen: I.) Die Beschwerde gegen das Verfügungsverbot wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. II.) Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen. III.) Der Antrag auf Ersatz der Verfahrenskosten…
…einer Geldstrafe (§ 35 Abs.4 FinStrG) iHv € 1.700,00, eines Teilwertersatzes (§ 19 FinStrG) iHv € 6.500,00 und Verfahrenskosten (§ 185 Abs.1 FinStrG) iHv € 300,00, sohin von Ansprüchen der Republik Österreich iHv zusammen € 8.500,00, die Sicherstellung von…
weitere GZ. RV/3300003/2015 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Mag. Peter Maurer und die fachkundigen Laienrichter Mag. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates in der…
…2016 | Bf.-Überweis. | | | 280 € | 60 € (Verfahrenskosten gem. § 52 Abs. 1 und 2 VwGVG) | 27.2.2017 | Pfändungsgebühren-Bescheid | 10 € (gem. § 26 Abs. 1 AbgEO) | | | 70 € (= 60 € [Verfahrenskosten gem…