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UFSK RV/0469-K/12Differenzzahlung Rumänien - Art. 76 EWG-VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2013

…geb. 1 sowie AL, geb. 2, nach Art. 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gebürtige Rumänin, beantragte am 16. Mai 2011 mit den Formularen Beih…

BFG RV/5100633/2012Arbeitnehmerbegriff bei Ruhendmeldung des Gewerbes (Artikel 1 VO (EWG) 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2014

…höchstens zehn Jahren ab Inkrafttreten der VO 883/2004 weiter anzuwenden. Im vorliegenden Fall liegt eine Änderung des Sachverhaltes nicht vor. Somit sind aber auch ab Mai 2010 die Rechtsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden. Gemäß Artikel 1 der VO ist "Arbeitnehmer" u…

UFSW RV/1825-W/11Familienbeihilfe, VO (EWG) 1408/71 und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2012

…dass EU-Staatsbürger hinsichtlich ihres Anspruchs auf Familienbeihilfe österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sind. Der Anspruch auf Familienbeihilfe kann entweder aus der im Streitfall noch anzuwendenden Verordnung (EWG) 1408/71 (idF: VO) iZm den Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes, BGBl 376/1967 (idF: FLAG) oder auch allein aus den…

UFSG RV/0308-G/05Der Entfall der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages auf Grund der VO EWG 1408/71 bedingt nicht gleichzeitig die Nichtvorschreibung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2007

…Z 51 0802/8-V/1/03, für die Bezüge jener Dienstnehmer, die nach der Verordnung (EWG) 1408/71 nicht den österreichischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit unterliegen, nicht vorgeschrieben. Nach Ansicht des Prüfers würde diese Anknüpfung an die genannte Verordnung aber im Bereich des DZ…

UFSW RV/2842-W/07Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2008

…in Wien tätig. Er unterliegt der polnischen Sozialversicherung. In einer mit 5.12.2005 datierten Ausnahmevereinbarung gemäß Art. 17 der VO (EWG) Nr. 1408/71 stimmte das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz dem Vereinbarungsvorschlag der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) in Warschau zu, wonach für die…

UFSF RV/0213-F/11Anspruch auf Differenzzahlung, Anwendung der EWG-VO 1408/71;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.10.2011

…von den Zweigen eines Systems der sozialen Sicherheit für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt…

BFG RV/7103820/2014Rückforderung Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.05.2017

…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…

UFSF RV/0184-F/08Personen haben gemäß § 2 Abs 8 FLAG nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Arbeitnehmer oder Selbständiger iSd VO EWG 1408/71 ist jeder, der auch nur gegen ein einziges Risiko im Rahmen eines allgemein oder besonderen Systems der sozialen Sicherheit pflichtversichert oder freiwillig versichert ist, und zwar unabhängig vom Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…der Frage, ob sie im berufungsgegenständlichen Zeitraum auch Studentin war. Die genannte Verordnung ist auch sachlich anwendbar, da die Familienbeihilfe unzweifelhaft unter den Begriff der "Familienleistungen" iSd VO EWG 1408/71 fällt. § 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) lautet auszugsweise: (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die…

BFG RV/7105231/2017VO 1408/71 und VO 883/2004: Beschäftigung und selbständige (Erwerbs-)Tätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.11.2017Teil 1/2

…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…

UFSW RV/1010-W/08Für Familienbeihilfe gemäß Verordnung EWG 1408/71 ist primär der (ausländische) Beschäftigungsstaat zuständig; Anspruch auf Differenzzahlung im Wohnortstaat Österreich.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.08.2008

…genannten Ausgleichszahlung an die österreichische Staatsbürgerschaft geknüpft ist, jedenfalls im Anwendungsbereich der VO EWG Nr 1408/71 (die im konkreten Fall anzuwenden ist siehe unten) zufolge deren Vorrangs nicht als Ausschlussgrund zum Tragen kommen kann (s VwGH vom 23.5.2007, Zl 2006/13/0074). …

BFG RV/7103049/2018Diskriminierung bei Antrag auf Familienbeihilfe durch Inländer, der nicht anspruchsberechtigte Person ist, da keine vergleichbare Rechtslage zu Art 60 Abs 1 Satz 3 VO (EU) 987/2009
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.07.2025Teil 1/2

…der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987/2009) wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel 4 VO (EG) 883/2004 verankert und…

UFSW RV/2990-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat einen gemeinschaftsspezifischen Inhalt und wird vom EuGH sozialversicherungsrechtlich und nicht arbeitsrechtlich definiert. Demnach ist jede Person als Arbeitnehmer bzw Selbständiger anzusehen…

UFSL RV/0423-L/10Differenzzahlung für eine slowakische Staatsbürgerin.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2011

…vom 1. März 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 1. Februar 2010 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung einer Differenzzahlung (Art 76 EWG-VO 1408/71) für den Zeitraum 1. März 2009 bis 31. Dezember 2009 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…

UFSL RV/0533-L/09Kinderzuschlag zum Alleinverdienerabsetzbetrag aufgrund der VO 1408/71
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.01.2010

…2004 bis 2006 der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt. (1) Es werde beantragt die Berufung abzuweisen. Aufgrund einer Ausnahmeregelung nach Art. 17 der VO (EWG) 1408/71 habe für den Zeitraum 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2007 kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bestanden…

UFSK RV/0340-K/08Differenzzahlung für Kinder, die sich ständig im EU-Gebiet aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…2 FLAG 1967 und auf Art. 76, 79 VO (EWG) 1408/71 und Art. 10 DVO (EWG) 574/72 verwiesen. Da die Betreuung eines Kindes in jedem Fall eine vermögensrechtliche Leistung darstelle, sei die Betreuung des unterhaltspflichtigen Kindes der Erfüllung der Sorgepflicht - durch Geldleistung - gleichgestellt…

UFSW RV/3127-W/09Familienbeihilfe und Art. 10 Abs. 3 DVO 574/72, wenn beide Elternteile nach der VO 1408/71 verschiedenen Rechtsvorschriften unterliegen und die Familie den Mittelpunkt der Lebensinteressen in einem dritten Mitgliedstaat innehat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009

…eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose, Flüchtlinge im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 der VO EWG 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedsstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten…

BFG RV/3100177/2012Anspruch auf Familienbeihilfe für in Österreich lebenden Vater (VO 1408/71)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.05.2015Teil 1/2

…auch wenn die Ehe nicht mehr besteht (§ 25 Abs 2 BAO). Die Kinder und auch die frühere Ehegattin sind somit vom Angehörigenbegriff der VO(EWG) 1408/71 umfasst. Dies unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer Unterhalt leistet oder die Ehe geschieden ist (vgl EuGH 26.11…

UFSW RV/1316-W/05Art 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern besagt, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe im Beschäftigungsland besteht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006

…galten, soweit sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind oder als Staatenlose oder Flüchtlinge im Gebiete eines Mitgliedstaates wohnen, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebenen. Gemäß Art 3 der VO (EWG) 1408/71 haben Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaates wohnen und für die diese Verordnung gilt…

UFSW RV/2949-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind in einen Mitgliedstaat auswandert und der im Inland lebende geschiedene Vater dem persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 unterliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012Teil 1/2

…bestehe daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Aber auch die Verordnung (EWG) 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern idgF (VO) sei nicht anzuwenden…