…Z 6 EStG 1988). Eine Unzumutbarkeit bei der Benützung des Massenbeförderungsmittels kann wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der Benützung gegeben sein. Unzumutbarkeit liegt ferner im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung vor. Weiters kann Unzumutbarkeit wegen langer Wegdauer vorliegen. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt demnach als nicht…
…gegenständlich (unstrittig) der Fall. Der vorgelegte Ausdruck des Pendlerrechners, der vom Bf. für das Beschwerdejahr 2023 am 11.03.2024 erstellt wurde, ergab die "Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln" nur deswegen, weil der Bf. aus technischen Gründen jenes Kästchen der Unzumutbarkeit bei Behinderung angekreuzt hat…
…Zumutbarkeit maßgebliche Fahrtdauer aus der Gesamtfahrzeit (Kfz und Massenbeförderungsmittel) zu errechnen.' Ausgehend von der Entscheidung des Gesetzgebers, das Pendlerpauschale als ein Instrument zur Förderung des öffentlichen Verkehrs auszugestalten, ist somit eine spürbar längere Wegzeit für die Fahrt zum/vom Dienstort bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber…
…2.568,00 jährlich und bei mehr als 60 km EUR 3.672,00 jährlich, wenn dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar ist. Für die Inanspruchnahme des Pendlerpauschales hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber auf…
…warum das Finanzamt im Jahr 2013 von der Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels ausgehe und der Pendlerrechner ab dem Jahr 2014 die Unzumutbarkeit feststelle. Die Verhältnisse hätten sich in den beiden Jahren nicht geändert. Es werde daher die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales beantragt. 7. Im…
…im Rahmen der Beweiswürdigung bei Bemessung der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte eine Indizwirkung zuzubilligen. 3. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG 1988 ist die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales dann möglich, wenn "dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…Pendlerpauschale bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom tatsächlich benutzten Verkehrsmittel zu, etwa, wenn trotz Unzumutbarkeit des Massenverkehrsmittels dennoch dieses benützt wird. § 16 Abs.1 Z 6 lit. c EStG ("gr. PP)" stellt darauf ab, ob dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen…
…dass im Falle des Beschwerdeführers eine Wegstrecke von 47,7 km vorliege (Adr1 bis Adr2 laut www.google.at/maps). Es ergebe sich daher eine maximal zumutbare Wegzeit von 108 Minuten (60 + 48). Bei der Beurteilung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel sei eine optimale…
…eine überwiegende Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Beschwerdejahres 2012 gegeben war, zumal bezogen auf die Dienstzeiten der Bf bei optimaler Kombination von PkW-Benützung auf einer Teilstrecke und von Massenbeförderungsmitteln auf der verbleibenden Teilstrecke die zumutbare Gesamtfahrzeit (Wegzeit) von 90…
…dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels sowohl für den Tagdienst als auch für den Nachtdienst zumutbar ist und aufgrund einer Wegstrecke von weniger als 20 km kein Anspruch auf ein Pendlerpauschale besteht. Geht man entsprechend für die parallele Beschäftigung des Beschwerdeführers bei der D E GmbH…
…Bundesfinanzgericht ist von dieser Rechtsprechung nicht abgewichen. Die Frage, wie die Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der halben Fahrtstrecke auszulegen ist, wurde durch die angeführte Rechtsprechung geklärt. Das Bundesfinanzgericht ist von der Rechtsprechung des VwGH nicht abgewichen. Es liegt damit keine grundsätzliche Rechtsfrage vor…
…Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumutbar, beträgt das Pendlerpauschale bei mindestens 20 km bis 40 km 696 Euro jährlich. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 lit. f EStG 1988 ist für die Berechnung des Pendlerpauschales bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der…
…eine Unzumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittel aufgrund der Fahrtzeit mit dem Massenbeförderungsmitttel gegeben ist und das große Pendlerpauschale zusteht. Zulässigkeit einer Revision Das Verwaltungsgericht hat im Spruch seines Erkenntnisses oder Beschlusses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Der…
…ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels auszugehen. Im gegenständlichen Fall hat die Bw selbst die Unmöglichkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels wegen langer Anfahrtszeit nicht behauptet. Diese Unzumutbarkeit konnte auch bei den behördlichen Ermittlungen nicht festgestellt werden. Hinsichtlich der…
…Gesetzesmaterialien orientiere und diese Zeitstaffel den unbestimmten Begriff der „Unzumutbarkeit“ für die Allgemeinheit praktikabel festlege, ohne dass in jedem Einzelfall genaue Vergleiche von Fahrzeiten angestellt werden müssten. Die Lohnsteuerrichtlinien (Rz.255), sind dieser Ansicht teilweise gefolgt; die Benützung des Massenbeförderungsmittels war bis zur Novelle BGBl…
…ersuche um Berichtigung des Bescheides. Mit Schreiben vom 5. Jänner 2012 richtete das Finanzamt ein Ersuchen um Ergänzung an die Bw. Die Bw möge die Gründe für die im Lohnzahlungszeitraum überwiegende, zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke, vorliegende Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und…
…auch bei objektiver Unzumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln diese benutzen (müssen), nicht gegenüber Steuerpflichtigen, die tatsächlich im Individualverkehr unterwegs sind, schlechter zu stellen. § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 stellt darauf ab, ob dem "Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…2008, 2006/15/0001). Im übrigen entspräche es dem mit der Staffelung des Pendlerpauschales auch nach dem verwendbaren Verkehrsmittel verbundenen Gedanken der Förderung des öffentlichen Verkehrs durch den Gesetzgeber, jene Steuerpflichtigen, die auch bei objektiver Unzumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln diese benutzen (müssen), nicht gegenüber…
…eingereicht nur in einfacher Ausfertigung) betreffend der obigen Beschwerde ein. Beigelegt war ein Ausdruck des Pendlerrechners (erstellt 9.4.2018, dieses Datum wurde durchgestrichen und "für 2011" händisch hinzugefügt), welchen die Bf. als Beweis für die Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels im Jahre 2011…
…öffentlicher Verkehrsmittel aus Sicht des jeweiligen Arbeitnehmers unbefriedigend sein kann, doch liegt dies im - dem Gesetzgeber bekannten - Wesen öffentlicher Verkehrsmittel und führt diese Abhängigkeit allein noch nicht zur Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Maßgebend ist, ob bei einer zumutbaren Gestaltung der Arbeitszeiten öffentliche Verkehrsmittel mit…