…dass nicht die erste Maschine, sondern die zweite Maschine verkauft wurde, da die erste Maschine wegen unvorhergesehener Unbrauchbarkeit im Betrieb ausgeschieden ist. Damit ist aber unserer Meinung nach klargestellt, dass die ursprüngliche Maschine gar nicht verkauft werden konnte, weil sie zum Zeitpunkt des Verkaufes im…
…ist darauf zu verweisen, dass nach RZ 8217a der ESt-Richtlinien von einer Änderung der Prämiengewährung dann abzusehen ist, wenn das Wirtschaftsgut auf Grund nachträglicher Unabwägbarkeiten (beispielsweise unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Wie sich dem nunmehr vorliegenden Bericht gem § 150 BAO vom…
…Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer32, § 108e Rz 3). In mehreren Entscheidungen…
…Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. z.B. Zorn in Hofstätter/Reichel, EStG 1988 III32…
…zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (Zorn in Hofstätter - Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 108e Tz 3). In mehreren Entscheidungen…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen sei, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheiden würde (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Sei dies nicht der Fall, würde das vorzeitige Ausscheiden ein rückwirkendes Ereignis iSd. § 295 BAO darstellen…
…zusteht, wenn das Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. z. B. Zorn in Hofstätter/Reichel…
…Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (zB Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben. Diese angeführten Beispiele von unschädlichen Unwägbarkeiten weisen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates klar in eine Richtung, wo der Verbleib eines Wirtschaftsgutes im Betrieb aus Gründen…
…auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten (z. B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Eine nachträgliche Unwägbarkeit liegt nur vor, wenn zum Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes nicht absehbar war, dass das Wirtschaftsgut im Betrieb nicht oder nicht mehr gebraucht…
…Betrieb bestimmt war, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten (zB Schaden auf Grund von höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Die Unternehmer haben bei der Betriebsbesichtigung am 3. Oktober 2008 ihren Aussagen nach den Mähdrescher deshalb im Dezember 2004 an die Fa. B…
…wenn das Wirtschaftsgut aufgrund einer nachträglichen Unwägbarkeit aus dem Betriebsvermögen ausscheidet (i.e. unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Daher ist auch in diesem Falle von einer Abänderung der Investitionszuwachsprämie abzusehen. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 21.01.2010 erfolgte die Eröffnung des Konkursverfahrens über das…
…die Fa. G... GmbH in ... verkauft. Der Verkauf erfolgte auf Grund allgemeiner kaufmännischer Überlegungen der Kapitalgeber und war nicht durch 'Höhere Gewalt' oder durch 'unvorhergesehene Unbrauchbarkeit der Wirtschaftgüter' begründet. Die Kapitalgesellschaft (die Bw.) bleibt weiterhin als juristische Person, ohne derzeitige aktive Geschäftstätigkeit, bestehen. Nach erteilter…
…dem Betriebsvermögen ausscheide (zB Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Da sich die angeführten Wirtschaftsgüter nicht zu mehr als der Hälfte ihrer Nutzungsdauer bzw zumindest vier volle Jahre im Betriebsvermögen befunden hätten, sei im Jahr 2002 die Investitionszuwachsprämie für die veräußerten Gegenstände…
…unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben. Für diese auch den subjektiven Investitionswillen berücksichtigende Unwägbarkeit komme es nicht auf eine Unvorhersehbarkeit an sich, sondern darauf an, ob die Unbrauchbarkeit mangels dafür bestehender konkreter Anhaltspunkte für den Steuerpflichtigen "unvorhergesehen" eingetreten sei…
… 295a BAO darstelle, wenn das Wirtschaftsgut auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten bzw. unvorhergesehener Unbrauchbarkeit im Betrieb aus dem Betriebsvermögen ausscheide. Im vorliegenden Fall sei die beispielhafte Fallkonstellation hinsichtlich der Motive für das Ausscheiden eines Wirtschaftsgutes vollinhaltlich gegeben. Im Hinblick auf Treu und Glauben sei es aber…
…unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zu einem Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen führen. Der Ausfall eines Mieters und die vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes stellt sich jedoch als normales und vorhersehbares Ereignis im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung dar. Nach Angaben der Eigentümerin des Gutes M bestand zwischen…
…steht dann zu, wenn das Wirtschaftsgut zwar zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (zB Schaden aufgrund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt haben (vgl. Zorn in Hofstätter/Reichel, § 108e Rz…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…
…für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen wäre, nach der Anschaffung eintretende Unwägbarkeiten (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aber zum Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen geführt hätten (Zorn in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer 1988, § 108e Tz3 "Behaltefrist" sowie RdW…