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13 Treffer1662 msnur geltende Fassungen
VereinsR 2001 Rz 105–1351.1.6 Rechtsgrundlage des Rechtsträgers (§ 41 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…aber auch § 39 Abs. 3 BAO der Zusammenfassung der Unterverbände (Leitung uswsiehe Rz 118c.) lediglich um einen völlig untergeordneten Nebenzweck. Unter "Zusammenfassung oder Leitung von Körperschaften" kann beispielsweise auch die Übernahme von Koordinierungstätigkeiten, die Bereitstellung von Möglichkeiten zum Austausch und zur Vernetzung, die Übernahme von…

UFSW RV/2008-W/12Gewährung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs. 1 Z 14 lit. a ErbStG für eine Privatstiftung, da sie den begünstigten Zweck, nämlich die Unterstützung Obdachloser, unmittelbar erfüllt. (Fortgesetztes Verfahren zu Aufhebung UFS 15.4.2011, RV/1658-W/09 durch VwGH 28.6.2012, 2011/16/0142)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2012

…anzusehen sei. Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränke, diene gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienten. Der tatsächlich gelebte Zweck und die Textierung der Stiftungsurkunde spiegelten eindeutig diese geforderte Unmittelbarkeit wieder. In…

UFSW RV/1658-W/09Versagung der Schenkungssteuerbefreiung § 15 Abs.1 Z.14a ErbStG für eine Privatstiftung, die begünstigte Aufgaben eines Vereines (eines ihrer Stifter) finanziert, den begünstigten Zweck aber nicht selbst verfolgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…anzusehen sei. Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränke, diene gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienten. Der tatsächlich gelebte Zweck und die Textierung der Stiftungsurkunde spiegelten eindeutig diese geforderte Unmittelbarkeit wieder. In…

BFG RV/1100200/2023Vorliegen der Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit iSd § 34 ff BAO - abgabenrechtliche Begünstigungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.05.2026Teil 1/2

…durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. § 41. (1) Die…

BFG RV/3100338/2022Satzungsmängel bei Verein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.06.2025Teil 2/2

…2 besagt, dass eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Laut § 41 BAO (in der Fassung BGBl 797/1996) muss nach Abs. 1 die Satzung…

BFG RV/7100925/2019Nachträgliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer internationalen humanitären Organisation gemäß § 9 Abs. 1 Z 1 NGO-G infolge Änderung des § 40a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.12.2020

…durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. § 40a. (idF BGBl…

BFG RV/7101213/2017Keine Gemeinnützigkeit einer deutschen Stiftung bei fehlender Unmittelbarkeit.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2020

…eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Erwägungen Gemäß § 1 Abs 3 Z 1 KStG 1988 sind Körperschaften…

BFG RV/7101491/2012Gesellschafterzuschuss an eine gemeinnützige Kapitalgesellschaft iHv 95% der jährlichen Einnahmen des Gesellschafters, maximal aber des Jahresverlustes der Gesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2019Teil 1/2

…Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. § 41. (1) Die Satzung der Körperschaft muß eine ausschließliche…

BFG RV/7100721/2017Zuerkennung der Gemeinnützigkeit bei einer Quasi-Internationalen Organisation bei bloß mittelbarer Fördertätigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.10.2017

…der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen.“ Das Unmittelbarkeitsprinzip verlangt, dass der begünstigte Zweck direkt und nicht über einen anderen…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…Nach Abs. 2 dient eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Gemäß § 41 Abs. 1 BAO muss die Satzung der Körperschaft eine ausschließliche und unmittelbare Betätigung…

UFSG RV/0302-G/06Bloße Auszahlung von Stipendien (Studiendarlehen) durch eine Stiftung als gemeinnützige Tätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.10.2009Teil 1/2

…eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. Abs. 2: Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. § 41 Abs. 1: Die Satzung der Körperschaft muß eine ausschließliche…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. § 41. (1) Die Satzung der Körperschaft muss eine ausschließliche und unmittelbare…

UFSG RV/0424-G/06Liebhaberei bei einem Verein: Persönliche Neigung natürlicher Person nicht satzungsmäßigem Vereinszweck gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…durch einen Dritten geschehen, wenn dessen Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. (2) Eine Körperschaft, die sich auf die Zusammenfassung, insbesondere Leitung ihrer Unterverbände beschränkt, dient gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken, wenn alle Unterverbände gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen." § 41. (1) Die…