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StiftR 2009 Rz 152–1624.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…und damit beendet, kann der Förderungszweck nicht mehr erfüllt werden. Im Falle einer ungesäumten Auflösung der Privatstiftung bleibt ihr die Eigenschaft einer Unternehmenszweckförderungsstiftung bis zur Abwicklung und der Verteilung des Restvermögens erhalten, andernfalls wandelt sich die Stiftung in eine eigennützige Privatstiftung und kommt § 13 Abs…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…zu einem Betrieb stehen. Sie fallen mit Ausnahme der befreiten Unterstützungskassenstiftungen unter die unbeschränkte Steuerpflicht. Nach § 4 Abs. 11 Z 1 Z 1 EStG 1988 fallen darunter: Rz 8: Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 in Verbindung mit § 13 Abs…

StiftR 2009 Rz 140–1514. Die betriebliche Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…nur bei Vorliegen der in § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a bis c EStG 1988 genannten Voraussetzungen als solche anerkannt. Das Abgabenrecht kennt folgende Arten von betrieblichen Privatstiftungen: Rz 141: Die Unternehmenszweckförderungsstiftung gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 (siehe Rz…

StiftR 2009 Rz 201–2127.2 Der Stiftungsakt als betrieblich veranlasste Zuwendung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…nach der Zuwendungen an Privatstiftungen nur unter den dort genannten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anzuerkennen sind. Ein Betriebsausgabenabzug kommt daher nur bei Zuwendungen an eine Unternehmenszweckförderungsstiftung (siehe Rz 152 ff), eine Arbeitnehmerförderungsstiftung (siehe Rz 163 ff) oder an eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung (siehe Rz 173 ff) in Betracht…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung 4.3.1 Begriffsbestimmung Rz 163: Eine Arbeitnehmerförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern dient. Begünstigte dürfen nur Arbeitnehmer…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung 4.4.1 Begriffsbestimmung Rz 173: Eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Weitergabe von Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…umfasst. Aufgrund des eingeschränkten Stiftungszwecks und der deshalb bereits bestehenden Transparenz werden Versicherungsvereinsstiftungen, Sparkassenstiftungen, Arbeitnehmerförderungs- und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen sowie Unternehmenszweckförderungsstiftungen von der Meldeverpflichtung ausgenommen. 2. Von der Meldeverpflichtung umfasste Begünstigte Die Meldeverpflichtung umfasst: Begünstigte, deren Begünstigtenstellung am oder vor dem 31.03.2011 entstanden ist und…

StiftR 2009 Rz 184–190Teil 2: Einkommen(Körperschaft)steuerrecht des Stifters, der (Letzt)Begünstigten und von Vertragspartnern einer Privatstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…an eine Privatstiftung vom Stifter (Gründungszuwendung bzw. Nachstiftungen) oder von anderen Personen (Zustiftungen) erfolgen. Bei Zuwendungen an Unternehmenszweckförderungsstiftungen (siehe Rz 152 ff), Arbeitnehmerförderungsstiftungen (siehe Rz 163 ff) und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen (siehe Rz 173 ff) hat die Stiftereigenschaft aber Bedeutung. Des Weiteren ist eine Anrechnung von Stiftungseingangswerten…

StiftR 2009 Rz 233–25410. Ertragsteuerliche Erfassung der Zuwendung beim Empfänger
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…a EStG 1988 vor. Ist dem Arbeitgeber die Höhe der Zuwendung durch die Stiftung bekannt, unterliegt die Zuwendung der Lohnsteuerpflicht beim Arbeitgeber (siehe LStR 2002 Rz 965). 10.1.3 Betriebliche Einkünfte Rz 242: Zuwendungen einer Unternehmenszweckförderungsstiftung im Sinne des § 4 Abs. 11 Z 1…

BFG RV/7101371/2017Rechtsnachfolge nach EU-Erbrechtsverordnung, Zuwendungen an Privatstiftung als Betriebsausgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.02.2025

…Betriebsausgaben sind. Nach dieser Regelung muss es sich für einen Betriebsausgabenabzug entweder um eine Unternehmenszweckförderungsstiftung, eine Arbeitnehmerförderungsstiftung oder eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung handeln. Im Beschwerdefall liegen keinerlei Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Arbeitnehmerförderungsstiftung bzw. einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung vor. Um die Voraussetzungen für eine Unternehmenszweckförderungsstiftung zu erfüllen, muss die…

BFG RV/7102714/2021Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.09.2023Teil 3/4

…des Betriebsvermögens beim Übergang auf Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des …

BFG RV/7100252/2022Einkünfte aus der Nutzung eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage (eines Windrads)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.10.2023Teil 2/3

…des Betriebsvermögens beim Übergang auf Buchführung) mit dem Wechsel der Gewinnermittlungsart berücksichtigt werden. (Anm.: Z 3 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 22/2012) (11) Für Zuwendungen an und von Privatstiftungen gilt folgendes: 1. Zuwendungen an betriebliche Privatstiftungen (Unternehmenszweckförderungsstiftung, Arbeitnehmerförderungsstiftung, Belegschaftsbeteiligungsstiftung, Mitarbeiterbeteiligungsstiftung) sind nach Maßgabe des …

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Abschnitt 2.7.2 (Begünstigte)), dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Einmalbegünstigte; bei Privatstiftungen gemäß § 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen gemäß § 4d Abs…

BFG RV/2100132/2024WiEReG - Zwangsstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2025

…Wert 2 000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigt, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Einmalbegünstigte - oder bei Privatstiftungen gemäß § 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und…

BFG RV/2300010/2024Nichtbekanntgabe des Ablebens eines Vorstandsmitgliedes einer Privatstiftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.01.2025Teil 1/2

…Wert 2 000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigt, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Einmalbegünstigte - oder bei Privatstiftungen gemäß § 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und…

BFG RV/7101807/2022Zurückweisung einer verspätet erhobenen Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.07.2022Teil 2/3

…2 000 Euro in einem Kalenderjahr übersteigt, dann gelten sie in dem betreffenden Kalenderjahr als Begünstigte ¬ oder bei Privatstiftungen gemäß § 66 VAG 2016, Sparkassenstiftungen gemäß § 27a SpG, Unternehmenszweckförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 1 EStG 1988, Arbeitnehmerförderungsstiftungen gemäß § 4d Abs. 2 EStG 1988 und Belegschafts- und…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

EAS 2166Ausschüttung unbesteuerter Passiveinkünfte an eine österreichische von einer Privatstiftung gehaltene GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 541/1-IV/4/0226.11.2002

Erwirbt eine österreichische Kapitalgesellschaft von einer Antillen-Gesellschaft eine 100-prozentige Beteiligung an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, die überwiegend in den Niederlanden unbesteuerte Passiveinkünfte erzielt, dann unterliegen die von der erworbenen niederländischen Tochtergesellschaft ausgeschütteten Gewinne gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 der inländischen Körperschaftsbesteuerung, wenn nicht…

KStR 2013 Rz 291–2962.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.14 Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (§ 5 Z 14 in Verbindung mit § 6b KStG 1988) 2.14.1 Allgemeines Rz 291: Mit dem Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften-Gesetz 2017 (MiFiG-Gesetz 2017), BGBl. I Nr. 106/2017, wurde ein neues Regime für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften geschaffen, das sich im Grundsatz am ausgelaufenen Regime…