…Somit sei die Verjährung auf Grund der Unterbrechungshandlungen nicht eingetreten. Auf Grund des nunmehr im Wege des Vorhalteverfahrens ermittelten Sachverhaltes und der tatsächlichen Höhe der Gegenleistung wäre die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen gewesen. Zur Frage der Bauherreneigenschaft: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgeführt…
…dargelegt werden, aus welchen Gründen nach Ansicht des Beschwerdeführers Verjährung eingetreten ist, und in diesem Zusammenhang Stellung zum Vorbringen der belangten Behörde, dass folgende Unterbrechungshandlungen im Feststellungsverfahren gesetzt wurden: ... Verjährung ist nicht eingetreten, da "Sch*****" Treuhhand GmbH als Gesamtrechtsnachfolgerin der "Sch*****" Unternehmensbeteiligung GmbH &. Co KEG…
…Amtshandlung b) Verfolgung eines hinreichend bestimmten Abgabenanspruchs c) Wirksamkeit und Erkennbarkeit nach außen d) Nachweispflicht der Abgabenbehörde über die Verlängerungshandlung e) Sachliche Zuständigkeit der Behörde In der Literatur und Rechtsprechung sind diese Kriterien wie folgt konkretisiert worden: Unterbrechungshandlungen müssen aus dem Bereich der Behörde heraustreten…
…zugestellt am 16. September 2004) und sämtliche Unterbrechungshandlungen selbst aber jedenfalls ergangen. Wenn - wie im gegenständlichen Fall - eine das Vorliegen der Abgabenhinterziehung aussprechende Entscheidung der Strafbehörde nicht vorliegt, hat die Abgabenbehörde die Hinterziehung als Vorfrage zu beurteilen. Der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des…
…tritt und erkennbar den Zweck verfolgt, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Die Anfragen beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger am 14. Juli 2005 und am 4. März 2008 stellen taugliche Unterbrechungshandlungen im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO dar, weil sie erkennbar den Zweck verfolgten…
6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen 1. der R, vertreten durch Dr. Axel Friedberg, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Gonzagagasse 3, vom 18. November 2002; 2. der C, vertreten durch Dr. Axel Friedberg (wie oben), vom 18. November 2002; 3. der AL, vertreten durch Weinhandl…
…nicht geregelt (vgl. VwGH 19.12.1996, 95/16/0204; 16.2.2000, 95/15/0054). § 238 Abs. 2 BAO nennt vier Beispiele für Unterbrechungshandlungen: • Mahnungen (§§ 227 und 228, auch freiwillige Mahnungen; VwGH 26.9.2006, 2006/17/0054: auch rechtswidrige Mahnungen), • Vollstreckungsmaßnahmen (z. B…
16.9. Antrag auf Aussetzung der Einhebung (§ 230 Abs. 6 BAO) Rz 1451: Während ein Zahlungserleichterungsansuchen eine Hemmung der Einbringung bis zu seiner Erledigung nur dann zwingend auslöst, wenn es - von den Fällen des § 212 Abs. 3 BAO abgesehen - spätestens vor dem Ablauf der für…
…6. November 2002 vorläufig von den Versicherungen fest. Der endgültige Bescheid sollte nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens und des Schenkungssteuerverfahrens betreffend Vorschenkung GmbH-Anteile ergehen. Da das Finanzamt rechtzeitig Unterbrechungshandlungen tätigte, ist keine Verjährung eingetreten. 6.2. Die Ablebensversicherung ist angemessener Unterhalt der Ehegattin: Der Bw…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Beschwerdesache der A-GmbH, XXX, vertreten durch die E-GmbH, eeeeeee, wegen behaupteter Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt mittels 1. angeblicher Nichtzuziehung eines Dolmetschers zur Befragung von Dienstnehmern des Subunternehmers B-doo, YYY…
16. Hemmung der Einbringung (§ 230 BAO) 16.1. Allgemeines Rz 1430: Zu einer Hemmung der Einbringung kann es nur kommen, wenn die Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) bereits eingetreten ist. Rz 1431: Trotz eingetretener Vollstreckbarkeit dürfen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 230 Abs. 1 bis 6 BAO…
17. Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) 17.1. Anwendungsbereich für die Aussetzung der Einbringung (§ 231 Abs. 1 BAO) Rz 1490: Die Aussetzung der Einbringung ist eine amtswegige, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung liegende innerbehördliche Maßnahme, die der Vermeidung von Einbringungsschritten dient, wenn solche zunächst erfolglos versucht…