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UFSW RV/0539-W/11Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2011

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/3987-W/10Behauptete inhaltliche Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides mangels Berücksichtigung von Sonderausgaben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2011

…es zusätzlich (einkünfteabhängig) zu einer Einschleifung des Sonderausgabenbetrages kommt. Mit Ergänzungsschreiben erläutert das Finanzamt weiters, aus welchem Grund es mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zu einer vergleichsweise geringen Gutschrift gekommen ist. Unterzieht man den berufungsverfangenen Einkommensteuerbescheid 2009 eine näheren Kontrolle so erkennt man…

UFSW RV/0796-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/0050-W/10Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/3992-W/09Anspruchszinsen bei behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/3624-W/11Anspruchszinsenbescheid mit dem Einwand der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/2625-W/11Anspruchszinsenbescheid mit dem Einwand der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2012

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/2839-W/11Anspruchszinsenbescheide mit dem Argument der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSW RV/2242-W/11Anspruchszinsenbescheid mit dem Einwand der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSW RV/3086-W/09Anspruchszinsenbescheid mit dem Einwand der Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSF RV/0267-F/031) Geltendmachung eines diebstahlsbedingten Schadens als Betriebsausgabe 2) Abzugsfähigkeit jener Umsatzsteuer als Vorsteuer, die einem Unternehmer in Folge der missbräuchlichen Verwendung eines Wirtschaftsgutes in Rechnung gestellt wurde 3) Bekämpfung eines Anspruchzinsenbescheides wegen Unrichtigkeit des ihm zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…Die angeforderten Unterlagen wurden seitens des Bw. nachgereicht. Daraus war ersichtlich, dass in den Monaten August und September 2000 Telefonkosten in Höhe von insgesamt 82.230,00 S (5.975,89 €)auf sog. Mehrwertdienste entfielen. In der Folge wurden im Einkommensteuerbescheid 2000 vom 6…

UFSW RV/1829-W/04Anspruchszinsen trotz behaupteter sachlicher Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2006

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

UFSG RV/0368-G/07Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO (Berücksichtigung des amtlichen Kilometergeldes bei einer Kilometerleistung über 30.000 km)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2007

… 299 BAO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass Werbungskosten berücksichtigt worden seien, die bei genauer Prüfung nicht in dieser Höhe zustünden. In dem mit diesem Aufhebungsbescheid verbundenen Einkommensteuerbescheid 2002 wurden Werbungskosten nur mehr in Höhe von 16.983,32 Euro anerkannt…

UFSW RV/1914-W/07Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2007

…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…

BFG RV/1100002/20121) Anfechtung des Einkommensteuerbescheides mit Einwendungen die gegen in einem Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO getroffene Feststellungen gerichtet sind (hier: betreffend begünstigte Besteuerung des Aufgabegewinnes aus einer Kommanditbeteiligung) 2) Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO im Falle einer noch nicht rechtskräftig entschiedenen Rechtsfrage 3) Erstmalige Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen nach dem 30. September
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.11.2015

…Zeitpunkt der Aufhebung maßgeblich. Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2010 sei somit rechtswidrig erfolgt, da es ungewiss sei, ob der Spruch des Einkommensteuerbescheides vom 28. März 2011 falsch sei. Die Gewissheit über die Richtigkeit oder die Unrichtigkeit des Spruches werde erst dann bestehen, wenn der bekämpfte…

UFSW RV/1277-W/12Anspruchszinsen - Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Stammabgabenbescheides eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

UFSS RV/0528-S/10Keine Aufhebung des Einkommensteuerbescheides in Anwendung des § 299 BAO, wenn der Spruch des Bescheides dem Gesetz entspricht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2010

…werden dürfen (§ 20 Abs. 2 EStG). Eine materielle Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides 2008 liege demnach nicht vor, weshalb der Antrag abzuweisen gewesen sei. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und ausgeführt, dass die Bestimmung des § 20 Abs. 2 EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 97 EStG und…

UFSW RV/2880-W/07Anspruchzinsen - Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides wird eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2008

…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…

BFG RV/7101290/2012Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO ist rechtswidrig, wenn das Finanzamt die Aufhebung damit begründet, dass dem Ergänzungsauftrag nicht entsprochen wurde und keine Belege für die geltend gemachten Werbungskosten vorgelegt wurden, obwohl die Beschwerdeführerin dem diesbezüglichen Auftrag nachgekommen ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2015

…Damit war objektiv erkennbar dargetan, dass das Finanzamt die "Unrichtigkeit" des ersten Einkommensteuerbescheides 2012 in der Berücksichtigung sämtlicher Werbungskosten gesehen hat. Den Grund für die "Unrichtigkeit" sah die belangte Behörde offenbar in dem Umstand, dass mangels Vorlage von Belegen eine Überprüfung der geltend gemachten Werbungskosten…

UFSW RV/1145-W/11Anspruchszinsen bei behaupteter Unrichtigkeit des Stammabgabenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2011

…2008 Anspruchszinsen in Höhe von € 844,83 fest. In der dagegen eingebrachten Berufung bekämpfte der Berufungswerber (Bw) die inhaltliche Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides. Der Bw beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Über die Berufung wurde erwogen…