…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…es zusätzlich (einkünfteabhängig) zu einer Einschleifung des Sonderausgabenbetrages kommt. Mit Ergänzungsschreiben erläutert das Finanzamt weiters, aus welchem Grund es mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 zu einer vergleichsweise geringen Gutschrift gekommen ist. Unterzieht man den berufungsverfangenen Einkommensteuerbescheid 2009 eine näheren Kontrolle so erkennt man…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…Die angeforderten Unterlagen wurden seitens des Bw. nachgereicht. Daraus war ersichtlich, dass in den Monaten August und September 2000 Telefonkosten in Höhe von insgesamt 82.230,00 S (5.975,89 €)auf sog. Mehrwertdienste entfielen. In der Folge wurden im Einkommensteuerbescheid 2000 vom 6…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
… 299 BAO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Dies mit der Begründung, dass Werbungskosten berücksichtigt worden seien, die bei genauer Prüfung nicht in dieser Höhe zustünden. In dem mit diesem Aufhebungsbescheid verbundenen Einkommensteuerbescheid 2002 wurden Werbungskosten nur mehr in Höhe von 16.983,32 Euro anerkannt…
…Differenzbeträge zu Gunsten des Abgabepflichtigen nur insoweit zu verzinsen (Gutschriftszinsen), als die nach Abs. 1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung…
…Zeitpunkt der Aufhebung maßgeblich. Die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2010 sei somit rechtswidrig erfolgt, da es ungewiss sei, ob der Spruch des Einkommensteuerbescheides vom 28. März 2011 falsch sei. Die Gewissheit über die Richtigkeit oder die Unrichtigkeit des Spruches werde erst dann bestehen, wenn der bekämpfte…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…werden dürfen (§ 20 Abs. 2 EStG). Eine materielle Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides 2008 liege demnach nicht vor, weshalb der Antrag abzuweisen gewesen sei. Gegen diesen Bescheid wurde berufen und ausgeführt, dass die Bestimmung des § 20 Abs. 2 EStG auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 97 EStG und…
…auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden sind. Wegen dieser Bindung ist der Zinsenbescheid nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich…
…Damit war objektiv erkennbar dargetan, dass das Finanzamt die "Unrichtigkeit" des ersten Einkommensteuerbescheides 2012 in der Berücksichtigung sämtlicher Werbungskosten gesehen hat. Den Grund für die "Unrichtigkeit" sah die belangte Behörde offenbar in dem Umstand, dass mangels Vorlage von Belegen eine Überprüfung der geltend gemachten Werbungskosten…
…2008 Anspruchszinsen in Höhe von € 844,83 fest. In der dagegen eingebrachten Berufung bekämpfte der Berufungswerber (Bw) die inhaltliche Unrichtigkeit des zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheides. Der Bw beantragte die Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat und die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Über die Berufung wurde erwogen…