…1). Durch diese Vermögensübernahme trat somit nach Löschung im Firmenbuch eine Vollbeendigung der bw. Kommanditgesellschaft ein. Gesamtrechtsnachfolger war die bisherige Komplementärin. An diese wäre der angefochtene Bescheid zu richten gewesen und wird daher auch dieser Zurückweisungsbescheid ihr als Adressatin zugestellt. Dem unabhängigen Finanzsaenat oblag es…
…Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz beendeter Personengesellschaft nicht an die einzelnen…
…79, Tz 11). Soweit daher ein Feststellungsbescheid an eine rechtlich nicht mehr existente Mitunternehmerschaft ergeht und nur diese im Adressfeld des Feststellungsbescheides bezeichnet wird, hat dieser Feststellungsbescheid dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung nicht entsprochen und keine Bescheidqualität erlangt - es liegt daher ein "Nichtbescheid" vor. Der…
…2007/13/0142, folgend, wäre nach Beendigung der GesbR die über die Einkünfte der damaligen Personengemeinschaft absprechende Erledigung an die Mitglieder dieser Personengemeinschaft zu richten gewesen, denen in den einzelnen Jahren gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruches…
…Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "überhaupt keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz beendeter Personengesellschaft nicht an die…
…Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "überhaupt keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz beendeter Personengesellschaft nicht an die…
…Tatsächlich enthält diese Berufungsergänzung längere Ausführungen über die "Überprüfung der Bescheideigenschaft". So sei der Verweis auf eine der Steuererklärung beigelegte Liste der Mitgesellschafter "kein Ersatz für fehlerhaft bezeichnete Bescheidadressaten". Es seien "überhaupt keine rechtsgültigen Bescheide ergangen", weil die Adressatenbezeichnung trotz beendeter Personengesellschaft nicht an die…
…gewollten (Teil)Adressierung an die MSG aus. Berichtigungen nach § 293 BAO können schon aufgrund der allgemeinen Voraussetzungen für diese Bescheidart (keine Adressänderung durch Berichtigung) nur an den (ursprünglichen) Bescheidempfänger ergehen. Ursprünglicher Empfänger der Vergütungsbescheide war aber die MSG, wobei die unrichtige Adressierung der Vergütungsbescheide gerade…
…infolge verfehlter Adressatenbezeichnung tatsächlich nicht wirksame) unrichtige Einkünftezuteilung mit S 0, obwohl Sie einen anteiligen Verlust aus dieser Beteiligung erklärt hatten, was eine Abgabennachforderung von S 387.000 zur Folge hatte. Dies erscheint nur dadurch erklärbar, dass Sie infolge der weiteren ebenfalls unrichtigen Tangente für…
…Februar 2010 keine Zustellung der Feststellungsbescheide bewirkt, denn auch die der Bw zugesandten (auszugsweisen) Ausfertigungen enthielten zur Bescheiderlassung ungeeignete Adressatenbezeichnungen, und die Bw ist nicht als Bescheidadressatin und nicht als Zustellempfängerin angeführt, sodass eine Heilung der in den Punkten K und L aufgezeigten Mängel bei…
…Mitbes" (mit dieser Adressatenbezeichnung ergingen u.a. die im anhängigen Verfahren angefochtenen "Bescheide" und die BVE für 1999). 1.6. Die auf dem Briefpapier der X- Wirtschaftstreuhand GmbH eingebrachte Berufung vom 12. August 2004 (Postaufgabestempel Stadt) gegen die nach der Außenprüfung an "A Peter und…
…war lt. Firmenbuchdaten bis Dezember 2000 an dieser GmbH beteiligt gewesen und hatte bis Juli 2000 die Funktion eines Geschäftsführers innegehabt). Ab 14.Juli 2004 waren sämtliche abgabenbehördlichen Erledigungen, einschließlich der (...) "Bescheide" vom 16.Juli 2004 (Wiederaufnahme- und Feststellungs"bescheide" 1999 inklusive AP-Bericht) der…
…sondern die Gesamtheit der im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Sei der Bescheidadressat nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, seien Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reiche für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung…
…dem Erfordernis der gesetzmäßigen Adressatenbezeichnung entsprachen, hatten sie keine Bescheidqualität erlangt. Das Finanzamt Salzburg-Stadt erließ am 26. Februar 2010 neuerlich Feststellungsbescheide (inhaltlich gleichlautend wie die "Nichtbescheide" vom 4. April 2003) für die Jahre 1997, 1999 und 2000 und stellte diese an die einzelnen ehemaligen…
…Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, sind Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reicht für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung…
…die angefochtene Erledigung - wie unter Punkt 4. dargelegt wird - aufgrund der unrichtigen Adressierung keine Rechtswirksamkeit erlangte, muss das erkennende Gericht jedoch an dieser Stelle nicht auf die Ermessensausübung der belangten Behörde im Zuge der amtswegigen Wiederaufnahme eingehen; im Übrigen wurde ein derartiges Vorbringen von den…
…Behörde gesetzte Rechtsakt wirkungslos und liegt ein Nichtbescheid vor. Ist der Bescheidadressat lediglich nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, sind Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reicht für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung…
…1 BAO macht weitere, zivilrechtlich nicht rechtsfähige Gebilde (Personenmehrheiten) zu abgabenrechtlich parteifähigen (und insoweit rechtsfähigen) Gebilden: § 78 BAO: "(2) Parteien des Abgabenverfahrens sind ferner, a) wenn die Erlassung von Feststellungsbescheiden vorgesehen ist, diejenigen, an die diese Bescheide ergehen (§ 191 Abs. 1 und 2);" § 191 Abs…
…sondern die Gesamtheit der im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Sei der Bescheidadressat nicht eindeutig und ungenau bezeichnet, seien Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reiche für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung…
…sondern die Gesamtheit der im weiteren Bescheidspruch einzeln angeführten Personen. Sei der Bescheidadressat nicht eindeutig bzw ungenau bezeichnet, seien Zweifel an dieser ungenauen Bezeichnung durch Auslegung zu beseitigen. Es reiche für die Bescheidwirksamkeit die hinreichende Identifizierbarkeit des Adressaten nach dem Gesamtbild der Merkmale der Erledigung…