…VwGH vom 15.5.1997, 95/15/0184). Die Unkenntnis des Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn dem Normadressaten die kundgemachte Rechtsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung war daher zu beurteilen…
…9750). Es sei daher das Vorbringen hinsichtlich des nicht unmittelbaren Geldeinsatzes am Gerät bzw. die Auszahlung über das Gerät für die Steuerpflicht unerheblich. Auch ein Verschuldensmangel liege nicht vor: Die Unkenntnis des Gesetzes sei nur dann als unverschuldet anzusehen, wenn dem Steuerpflichtigen die Rechtsvorschrift trotz…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
…höchstgerichtlichen Rechtsprechung entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift gemäß § 5 Abs. 2 VStG 1991 den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung…
…die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis des Gesetzes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen sei (vgl. OGH 23.5.1996, 8 Ob A 2045/96, VwGH 3.9.1996, 96/04/0134). Wenn selbst die Unkenntnis einer…
…Aufgrund des Sachverhalts (ausländischer Lohnausweis; Erstellung desselben in Unkenntnis des inländischen Abgabenrechts), der ausländischen Gesetzeslage (Ausweis der AN-Beiträge im Lohnausweis wegen Abzugsfähigkeit der Beiträge aufgrund späterer Steuerpflicht der Pensionsleistungen in der Schweiz und aufgrund des inländischen Verfahrensablaufs (Übernahme der ausländischen Lohnausweisdaten in Unkenntnis des…
…verwiesen, dass ein Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2010 der Ehegattin gemäß § 299 BAO eingebracht worden sei. Der Gesetzeswortlaut möge wohl stimmen. Auf Grund der steuerlichen Unkenntnis des Bw. und seiner Ehegattin hätten sie erst im September erfahren, dass - auf Grund des Einkommens des Bw…
…Zl. 2011/16/0002, hob der VwGH diesen bekämpften Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den zu beurteilenden Fall bezogenen wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1987, (GrEStG), lauten in ihrer verfahrensrelevanten Form wie folgt: Die Steuer wird auf…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
…So betrachtet hält es das Gericht für gerechtfertigt, im Rahmen der freien Beweiswürdigung dem Vorbringen des Bf. zu folgen und dessen Unkenntnis über die Sparbücher als erwiesen anzunehmen. Die Unkenntnis des Bf. über die Sparbücher hindert rechtlich gesehen aber auch eine Heranziehung der Sparguthaben als…
…Urteil vom 23.05.1996,8 Ob A 2045/96. Nach Ansicht des OGH kann ein Rechtsirrtum bzw. die Unkenntnis einer Rechtsvorschrift einen Wiedereinsetzungsgrund bilden, wenn dem Wiedereinsetzungswerber an der Unkenntnis des Gesetzes keine grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist (OGH 23.05.1996…
…auf die Unkenntnis des Gesetzes, mit der sich übrigens nach § 2 ABGB niemand entschuldigen und die daher nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtens auch nicht als ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis i. S. d. § 308 BAO qualifiziert werden kann (so die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes…
… 5 Abs. 2 VStG entschuldigt die Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift den Täter nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschriften nicht einsehen konnte. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein…
…dem öffentlichen Verkehr dient, in Anspruch genommen hat ohne vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken und die darauf entfallende Gebrauchsabgabe zu entrichten. Sie hat somit die Gebrauchsabgabe zumindest fahrlässig verkürzt. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein. Es bedarf bei…
…dem öffentlichen Verkehr dient, in Anspruch genommen hat ohne vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken und die darauf entfallende Gebrauchsabgabe zu entrichten. Sie hat somit die Gebrauchsabgabe zumindest fahrlässig verkürzt. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein. Es bedarf bei…
…dem öffentlichen Verkehr dient, in Anspruch genommen hat ohne vorher eine Gebrauchserlaubnis zu erwirken und die darauf entfallende Gebrauchsabgabe zu entrichten. Sie hat somit die Gebrauchsabgabe zumindest fahrlässig verkürzt. Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein. Es bedarf bei…
…1984, 83/17/0063). Die Unkenntnis des Gesetzes, wie auch eine irrige Gesetzesauslegung, müssen somit unverschuldet sein (VwGH 12.8.2014, 2013/10/0203). Selbst die Kompliziertheit einer Vorschrift sowie eine (nicht verschuldete) irrige Gesetzesauslegung stellen keine Schuldausschließungsgründe dar (vgl. VwGH 12.12.1975, 890…