…VfSlg 8105). Umsatzsteuerrechtlich ist vielmehr erforderlich, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung feststeht. Uneinbringlich ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (vgl.VwGH 23.11…
…sei auch im eigenen Interesse der Bf erfolgt, da bei einem Konkursantrag die Bf durch den Masseverwalter liquidiert worden wäre und die Vermögensgegenstände veräußert worden wären. In den Jahren bis zum Bilanzstichtag sei die Forderung fremdüblich verzinst worden. Auf die beiliegenden Ausdrucke des Verrechnungskontos werde…
…dass eine Wertberichtigung im Jahr 2000 keinesfalls hätte vorgenommen werden können, da die Forderung laut Schuldanerkenntnis vom 15.10.1997 erst am 15.10.2002 fällig gewesen sei. Demnach seien alle vor diesem Datum entstandenen Beweismittel irrelevant. Grundsätzlich kann die Uneinbringlichkeit einer Forderung zu jeder…
…Dubiosität). Uneinbringlichkeit bedeutet Realität, nicht Vermutung (VwGH 23.1.1989, 87/15/0031; VwGH 20.10.2004, 2001/14/0128; VwGH 22.9.2005, 2003/14/0036; VwGH 3.9.2008, 2003/13/0109; VwGH 28.10.2008, 2006/15/0361). Uneinbringlich ist eine Forderung…
…ihr bereits zu diesem Zeitpunkt von der Uneinbringlichkeit des beschwerdegegenständlichen verglichenen Forderung auszugehen ist. Bei den beiden (ehemaligen) Geschäftsführern, GF2 und GF1 , wurden jeweils am 19. Juli 2010 erfolglose Vollstreckungsversuche vorgenommen. GF2 hatte bereits zuvor, am 15. Oktober 2009, eine eidesstattliche Versicherung geleistet. GF1 tat…
…ist eine Forderung, wenn mit ihrem Eingang bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung (nach den Erfahrungen des Wirtschaftslebens) nicht gerechnet werden kann, wenn sie objektiv wertlos ist (VwGH 23.11.1987, 87/15/0060). In der Regel wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Tatbestand der Uneinbringlichkeit dem…
…im Jänner bestehenden Uneinbringlichkeit der Forderung." Am 8.1.2002 richtete die Bw. folgende Eingabe an das Finanzamt Kufstein: "Der gerichtliche Vergleich vom 28.7.2000, abgeschlossen beim LG St. Pölten, wonach sich der Beklagte W. S. durch Bezahlung eines Betrages von…
…Solche Teilwertabschreibungen können nicht in einem späteren Jahr nachgeholt werden. Darüber hinaus steht einer Abschreibung der Abschichtungsforderung entgegen, dass die Uneinbringlichkeit der Forderung insbesondere in Bezug auf die mangelnde Durchsetzung gegenüber dem Bürgen R nicht erwiesen ist. Unterlagen über eine (etwa nach Versteigerung der Grundstücke…
…nur den Endpunkt einer Entwicklung markiert habe, in deren Verlauf bereits in den Jahren zuvor die wirtschaftliche Schieflage der Gesellschaft objektiv erkennbar gewesen sei. In diesem Zusammenhang übermittle man in der Beilage Korrespondenz und weitere Dokumente, denen zufolge die Uneinbringlichkeit der Forderungen nachweislich bereits in…
…des Schuldners oder die Minderung des Entgelts auf Grund eines Gerichtsurteiles oder Vergleiches usw. stellen echte Fälle von Uneinbringlichkeit dar (vgl. VwGH 29.1.2015, 2012/15/0012). Im Zweifel wird das Finanzamt den Nachweis der Uneinbringlichkeit einer Forderung verlangen müssen. Rz 2389: Ein Belegaustausch…
…Berichtigung der Umsatzsteuer wurde im Zuge einer Bp bei der B.GmbH überprüft und steuerlich anerkannt. In der Folge wurde das für die Bw. zuständige Finanzamt mittels Kontrollmitteilung vom Mai 2006 über diesen Sachverhalt und die Uneinbringlichkeit der Forderung sowie die mögliche eingetretene Verjährung unterrichtet…
…die Uneinbringlichkeit muss durch tatsächliche Umstände, wie erfolglose Mahnungen, Klagen, notwendig gewordene Anmeldungen im Ausgleichs- und Konkursverfahren oder sonstige beachtliche Bestreitungsgründe des Schuldners, bewiesen werden können. Weiters muss die Wertberichtigung in dem Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Die Uneinbringlichkeit einer Forderung…
…und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obwohl sonst für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen allfälliger Uneinbringlichkeit führt nicht dazu…
…und keiner weiteren Auslegung mehr zugänglichen Wortlaut nur auf Forderungen und nicht auf Schulden, obwohl sonst für Kapitalforderungen und Schulden die gleichen Regeln anzuwenden sind. § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen allfälliger Uneinbringlichkeit führt nicht dazu…
…bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht…
…bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht…
…bei Geltendmachung der Forderung an diesem Stichtag vom Schuldner gefordert werden konnte (Nennwert) (Gürsching/Stenger, dKommentar zum Bewertungsrecht, 110. Lieferung (Juni 2010), zu § 12 dBewG, Anm. 19). § 14 Abs. 2 BewG bezieht sich nicht auf Schulden, denn der Nichtansatz einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit führt nicht…
…Ansatz bleiben. Die Uneinbringlichkeit einer Forderung lässt sich in der Regel erst längere Zeit nach ihrem Eintritt nachweisen. Daher wäre die Berücksichtigung des besonderen Umstandes der Uneinbringlichkeit, wollte man sie von einem strengen Nachweis abhängig machen, an einem diesem Nachweis vorangehenden Stichtag schlechthin unmöglich. Es…
…dass die Uneinbringlichkeit der Forderung der Beschwerdeführerin zum Bilanzstichtag bekannt war. In Beantwortung wurden drei Kopien von Artikeln aus Zeitungen bzw. Zeitschriften vorgelegt: Beilage 1: Zeitschrift News, undatiert, „Wichtiger Zeuge in Sauna-Affäre ist tot. (…) Der Schuldner D hatte zuletzt eine Amtshaftungsklage gegen die…
…wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Nach Ansicht des VwGH (VwGH 10.10.1996, 94/15/0102 , ÖStZB 1997, 315) gilt die Uneinbringlichkeit einer Forderung als ,besonderer' Umstand. Für teilweise einbringliche Forderungen sind nur die einbringlichen Beträge anzusetzen (VwGH 10.7…