…bisher berücksichtigten Lohnzettel "nicht korrekt" sein sollten, ist dem Vorlageantrag nicht zu entnehmen. Von den Arbeitgebern berichtigte Lohnzettel liegen ohnedies nicht vor. Der Antrag des Bw., offenkundig von ihm als zutreffend angesehene Beträge der Besteuerung zu Grunde zu legen erweißt sich somit als völlig unbegründet…
…auf Grund des Bescheides der IEF-Service GmbH vom 14.7.2009 Insolvenz Entgelte zugesprochen erhalten. Sie wurden ihm erst 2009 ausbezahlt. Der Bw hat laut dem vom AMS übermittelten Lohnzetteln vom 27.11. bis 31.12.2008 Arbeitslosengeld in Höhe von 1.461,95…
…habe, die Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs zu erwirken, werde nunmehr auf Basis von durch das FA des Arbeitsgebers ausgestellten berichtigten Lohnzetteln eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt. Werde dem Antrag gemäß § 240 BAO nicht nachgekommen, werde eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO beantragt. Der Bw…
…den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…Abs. 1 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2005 und die Abweisung des Antrages auf Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2005 gemäß § 295a BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Für das Jahr 2005 wurden für den Berufungswerber von seinem Arbeitgeber zwei Lohnzettel übermittelt. Mit…
…den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 28.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…303 BAO hinsichtlich der Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hat für das Jahr 2005 bei seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eingebracht. Vom Arbeitgeber des Bw. wurden für das gegenständliche Jahr zwei Lohnzettel übermittelt…
…Veranlagung antragsgemäß erfolgte. An Werbungskosten wurde das allgemeine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132,00 € berücksichtigt (das Vertreterpauschale war infolge der Änderung seines Tätigkeitsfeldes vom Bw nicht mehr beantragt worden). Am 16. März 2011 stellte der Pflichtige auf elektronischem Wege den Antrag, den angeführten Einkommensteuerbescheid…
…der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw.) wurden im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 neben den Lohneinkünften aus seinem Dienstverhältnis mit der Fa.X. weitere Bezüge versteuert, welche vom selben Dienstgeber mittels eines zweiten Lohnzettels auf Basis des …
…den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 22.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…den Antrag betreffend § 303 Abs. 1 BAO vom 27.12.2010 hinsichtlich Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…den Antrag betreffend § 303 Abs. 1 BAO vom 23.12.2010 hinsichtlich Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…der Abgabe ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw.) wurden im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005 neben den Lohneinkünften aus seinem Dienstverhältnis mit der Fa.X. weitere Bezüge versteuert, welche vom selben Dienstgeber mittels eines zweiten Lohnzettels auf Basis des …
…den Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO vom 24.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…als Rückzahlung von Pflichtbeiträgen gemäß § 25 EStG zu berücksichtigen. Eine Besteuerung als Pensionsabfindung nach § 67 (8) e EStG habe nicht zu erfolgen, da bei der Bw. noch kein Pensionsanspruch bestanden habe. Weiters merkte das FA an, dass die Bw. zunächst aufgrund eines Antrages auf Durchführung…
…habe, die Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs zu erwirken, werde nunmehr auf Basis von durch das FA des Arbeitsgebers ausgestellten berichtigten Lohnzetteln eine Rückzahlung gemäß § 240 Abs. 3 BAO beantragt. Werde dem Antrag gemäß § 240 BAO nicht nachgekommen, werde eine Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO beantragt. Der Bw…
…den Antrag betreffend § 303 Abs. 1 BAO vom 30.12.2010 hinsichtlich Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung ab, dass Änderungen der Rechtsauslegung, wie etwa durch die Judikatur des VwGH, keinen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Wiederaufnahmegrund darstellen würden. Wenn sich auch die Ausstellung von zwei Lohnzetteln…
…bereits erwähnt - nur im Falle des Vorliegens eines Antragveranlagungstatbestandes möglich. Was die vom Bw. vorgelegten Gehalts- bzw. Lohnzettel angeht, wurde dieser ersucht, die divergierenden Lohnsteuerbeträge aufzuklären. Diesbezüglich ist das Ersuchen seitens des Bw. unbeantwortet geblieben, sodass auf eine zahlenmäßige Änderung der Lohnzettelangaben nicht einzugehen ist.…
…25. April 2008 als unbegründet ab. In dem dagegen rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz brachte der Bw. ergänzend im Wesentlichen vor, dass das Finanzamt bei seinen Berechnungen hinsichtlich des Überschreitens der Zuverdienstgrenze die Prämienzahlungen berücksichtigt habe, weshalb…