…der materiellen Rechtskraft wird die Unabänderlichkeit (Unwiderrufbarkeit) des Bescheides verbunden; der Bescheid kann demnach von der Behörde von Amts wegen nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, soweit es nicht eine Ermächtigung zur Abänderung oder Aufhebung eines Bescheides gibt. Die Unabänderlichkeit tritt aber schon mit Erlassung…
…Rückzahlung von über 800 Euro. Er sei der Ansicht, dass der entsprechende Bescheid an verfahrensrechtlichen Mängeln leide. Das Wesen eines Bescheides liege in seiner relativen Unabänderlichkeit, die dem Adressaten nach Rechtskraft ein gewisses Maß an Rechtssicherheit verschaffen solle. Er bezweifle daher, dass der Bescheid vom…
…Mit der materiellen Rechtskraft wird die Unabänderlichkeit des Bescheides verbunden. Der Bescheid kann demnach von der Behörde von Amts wegen nicht mehr abgeändert oder aufgehoben werden, soweit es nicht eine Ermächtigung zur Abänderung oder Aufhebung eines Bescheides gibt. Die Unabänderlichkeit tritt aber schon mit Erlassung…
…Entscheidung über die Beitragspflicht, wenn er als Vorfrage auch die Versicherungspflicht zu beurteilen hat, wegen u.a. des Grundsatzes der Unabänderlichkeit eigener Entscheidungen, auch dann gebunden ist, wenn diese Entscheidung noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist und noch einem Rechtszug unterliegt. Bei diesem Stand des…
…Erfassung bzw. der Plausibilität der Buchführung binnen angemessener Zeit nicht entsprochen wurde. Maßgebliche Unterlagen (wie etwa das Datenerfassungsprototokoll für den Standort A-Straße oder die Bestätigung des Kassenherstellers über die Unabänderlichkeit eingegebener Daten) wurden im abgabenbehördlichen Verfahren überhaupt nicht vorgelegt; das Finanzamt monierte zudem, dass…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff „materielle Rechtskraft“ zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…
…wird sie formell rechtskräftig. Die formelle Rechtskraft ist eine Eigenschaft des Urteils oder Beschlusses. Sie bedeutet die Unabänderlichkeit der Entscheidung. Die Rechtswirkungen einer Entscheidung beginnen erst mit dessen formeller Rechtskraft. Zur formellen Rechtskraft kommt es mit ungenütztem Ablauf der Rechtsmittelfrist (§ 150 FinStrG), wenn gegen eine…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff „materielle Rechtskraft“ zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…
…unabänderbar (Stoll, BAO Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH E vom 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft…
…unabänderbar (Stoll, BAO Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH E vom 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft…
…gleichmäßig auf die Jahre der Nutzungsdauer aufgeteilt werden. Die Nutzungsdauer bei für Bestandzwecken genutzten Gebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben; der Abschreibungsbetrag (Anschaffungskosten / Nutzungsdauer) ist durch die Unabänderlichkeit des Anschaffungswertes ein starrer Werbungskostenbetrag. Wird jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben, so legte auch das Vorbringen in dem…
…BAO-Kommentar, 943). Die Verbindlichkeit, die Unwiederholbarkeit, die Unwiderrufbarkeit und Unabänderlichkeit werden unter dem Sammelbegriff "materielle Rechtskraft" zusammengefasst. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob der Bescheid richtig ist oder nicht (VwGH 19.12.1996, 96/16/0145). Die materielle Rechtskraft tritt bereits mit der…
…unter dort näher bestimmten Voraussetzungen vorgesehen ist, ohnehin in jedem Fall anzuwenden, also sowohl bei der einmaligen Erhebung der Erbschaftssteuer als auch - als Ausnahme von der Unabänderlichkeit bei Ausübung des Wahlrechtes - bei der Festsetzung vom Jahreswert (vgl. wiederum VwGH 30.9.2004, 2004/16/0035). …
…Zeitpunkt anzunehmen sein kann, ab dem für die Kapitalgesellschaft die Qualifikation eines Geschäftsfalles als verdeckte Ausschüttung unabänderlich feststeht. Der Eintritt dieser Unabänderlichkeit fällt mit dem Zeitpunkt des Eintrittes der formellen Rechtskraft des ersten, das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung aussprechenden Bescheides zusammen. Bis zum Eintritt der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 31. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 29. Juni 2009 betreffend Abweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung (§ 308 BAO) und betreffend Zurückweisung des gleichzeitig gestellten Antrages auf Berichtigung…