…der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz nahm die in der Jahreserklärung 2001 ausgewiesene Differenz zwischen der mittels den eingereichten Umsatzsteuervoranmeldungen bekannt gegebenen Umsatzsteuer und der Jahreserklärung in der Höhe von € 47.969,60…
…verbleibenden Kontrollpflichten nicht entsprechend nachgekommen ist. Dazu ist auszuführen, dass im Akt keine Erinnerungen bezüglich der Nichtabgabe der UVAen 1, 6 und 12/1998 erliegen. Die Jahreserklärung mit der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuerdifferenz wurde erst mit Selbstanzeige vom 7. Jänner 2000, sohin nach dem Ausscheiden des Bw…
…Gültigkeit hinsichtlich Differenzbeträgen zwischen der Summe von Umsatzsteuervorauszahlungen und der Jahresumsatzsteuer. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung ihre Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäß den…
…1.2 Vorsteuer Rz 734: Entsprechend dem in Rz 731 aufgezeigten Wesen der Umsatzsteuer gehören die nach § 12 Abs. 1 UStG 1994 und nach Art. 12 UStG 1994 abziehbaren Vorsteuerbeträge nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfallen…
…Dies gewährleistet, dass die Nettomethode und die Bruttomethode jeweils zum selben steuerlichen (Total-)Gewinn führen. Beispiel: Aus Gründen einer systematischen Darstellung werden bei den folgenden Angaben und Berechnungen Periodenverschiebungen auf Grund "nachhängender" Umsatzsteuer-Fälligkeiten sowie die besondere ("13.") Umsatzsteuervorauszahlung zum 15. Dezember vernachlässigt. Einnahmen 2026…
…Lieferungen des Erwerbers an den Empfänger lediglich in die Zusammenfassende Meldung für den Meldezeitraum aufzunehmen, in dem die Steuerschuld für diese Lieferungen entstanden ist (siehe Rz 4164). Randzahlen 4227 bis 4235: derzeit frei. 122. bis 123. (Art. 22 und Art. 23 UStG 1994 nicht vergeben)
…UVA, Vorauszahlung und Veranlagung (Steuererklärung) auch für juristische Personen, die ausschließlich eine Erwerbsteuer (siehe Rz 3585 bis Rz 3588) oder eine gemäß Art. 25 Abs. 5 UStG 1994 übergegangene Steuer beim Dreiecksgeschäft (siehe Rz 4291 bis Rz 4296a) zu entrichten haben und für Personen, die…
…2007 weitgehend stattgegeben. Das Finanzamt strich größtenteils die Schätzungen der Außenprüfung. Es führte aber aus, dass die Divergenzen zwischen den innergemeinschaftlichen Erwerben und den erklärten Umsätzen allerdings eine Unsicherheit darstellten, die entsprechend auszugleichen sei. Das Finanzamt ging dabei wie folgt vor: Wenn die innergemeinschaftlichen Erwerbe…
…sind davon ebenso wenig betroffen wie Vorsteuern aus laufenden Aufwendungen (zB Miete, Betriebskosten, Reparaturen, etc.). Die Abgrenzung zwischen aktivierungspflichtigem Herstellungsaufwand und sofort bzw. verteilt absetzbarem Erhaltungsaufwand kann mitunter auf Schwierigkeiten stoßen. Sollte sich daher im Einzelfall die ursprünglich vorgenommene Zuordnung später als unrichtig herausstellen (zB…
… 19 UStG 1994 die Schuld für diese Steuerbeträge entstanden ist, sind diese Steuerbeträge von dem Interimskonto abzubuchen und als Verbindlichkeit dem Finanzamt gegenüber auszuweisen. Diese Vorgangsweise ist in jenen Fällen geboten, in denen sich im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten der Zeitpunkt der Entstehung…
…überstiegen haben, ist das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Von der errechneten Umsatzsteuerschuld kann der Verein die Vorsteuer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen in Abzug bringen. Der Differenzbetrag zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer ist spätestens am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats (somit für Jänner bis 15. März, bei Vierteljahreszahlern…
…Es besteht keine Bindungswirkung im Sinne des § 279 Abs 3 BAO zwischen einem Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts betreffend die Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen einerseits und dem Umsatzsteuerjahresbescheid andererseits (VwGH 26.1.2017, Ra 2014/15/0040). Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision…
…siehe Rz 1815 bis Rz 1842), § 12 Abs. 1 Z 1 lit. b UStG 1994 die Steuer aufgrund von Anzahlungen für Leistungen (siehe Rz 1841 und Rz 1842), § 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 die EUSt (siehe Rz 1843 bis Rz 1874e), § 12 Abs…
…anzusetzen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer von 2.000 S stellt nach Maßgabe der Bezahlung eine Betriebsausgabe dar. Bei Verrechnung mit dem Finanzamt führt sie zu einer Verringerung der Umsatzsteuerzahllast und damit zu einer Minderung der Betriebsausgabe bzw. unter Umständen auch zu einer Gutschrift, die…
…Absender ein anderes Unternehmen, nämlich ein Immobilienbüro auf, das an der Rechnungsanschrift ansässig ist und dort auch durch Firmenschilder ausgewiesen ist. Dem Bw. wurden die Waren in erheblicher Stückzahl zwischen 200 und 1.097 jeweils auf offener Straße übergeben. Der Bw. musste an die B…
…1 UStG 1994 in Österreich. Damit ein Reihengeschäft vorliegt, hätte die Maschine im Zuge dieser Warenbewegung und in Erfüllung der Liefervereinbarung zwischen Ö und CH unmittelbar an den dritten Unternehmer CH gelangen müssen. Wenn dies nicht passiert, kann nicht vom Vorliegen eines Reihengeschäfts ausgegangen werden…
…oder andere sonstige Leistungen ausgeführt hat, für die primär nach § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 und subsidiär nach einer anderen Vorschrift die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (zB die Übertragung von Treibhausgasemissionszertifikaten iSd § 19 Abs. 1e lit. a UStG 1994 durch einen nicht…
…wie oben ausgeführt, der Anerkennung eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen entgegensteht. Die behauptete Vereinbarung von monatlichen Zahlungen von 20.000.- erscheint schon deshalb unglaubwürdig, weil die Bw immer wieder ausführt, dass JK in Geldnöten war und deshalb auch Gesellschafterdarlehen in Anspruch nahm. Wie hätte der…
…17.140,00 und über weitere Euro 17.140,00 seien daher storniert worden. Die Rechnung 052007 bleibe daher in Höhe von Euro 382,10 aufrecht. Da das FA die Unterlagen nicht herausgegeben habe, habe weder die UVA 12/2007 noch die Jahreserklärung gemacht werden…
…angemeldet gewesen sei und zu einem größeren Teil von einem Dienstleister gestellt worden sei. Der Dienstleister sei vertragstechnisch die SubGmbH1 gewesen. Man habe festgestellt, dass das Personal größtenteils bei der SubGmbH2 angemeldet gewesen sei und sich das Vertragsverhältnis aber zwischen der KurzbezBf und SubGmbH1 abgespielt…