…Kurve ins Schleudern gekommen war; auch war der Unfall selbst verschuldet. In der Lehre werden als Beispiele für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten - auch unter Bezugnahme auf das angeführte Erkenntnis des VwGH - etwa Trunkenheit und abgefahrene Reifen genannt (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG 1988, …
…89/13/0278). Liegen die Gründe des Schadens im persönlichen Bereich des Betriebsinhabers (zB überhöhte Geschwindigkeit nach Gasthausbesuch - VwGH 21.10.1999, 94/15/0193, Trunkenheit, abgefahrene Reifen, Fahrerflucht - VwGH 14.12.1979, 1716/79) sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig. Schadensfälle - Wirtschaftsgut im Privatvermögen Rz…
…Dienstplan ausgetragen wurde, der andere fuhr. Ich möchte hierbei festhalten, daß es hierbei nicht um ein schweres Delikt (z.B. Trunkenheit am Steuer …) geht, und wir nicht absichtlich falsche Auskunft erteilt haben. Solche Fehler passieren. Ich ersuche höflichst meine Beschwerde zu akzeptieren, da uns…
…genannten) Gründe in hohem Grad vermindert, so ist das als mildernder Umstand bei der Bemessung der Strafe zu berücksichtigen. Das gilt aber nicht für Bewusstseinsstörungen, die auf selbst verschuldeter Trunkenheit beruhen. § 3 Abs. 2 erster Satz VStG ordnet an, dass die hochgradig verminderte Zurechnungsfähigkeit iSd…
…Der Bw. sei allerdings als Fahrzeuglenker zum Unfallzeitpunkt alkoholisiert gewesen. Gründe, die im persönlichen Bereich des Betriebsinhabers liegen, wie beispielsweise Trunkenheit, seien nicht geeignet, um Aufwendungen eines daraus resultierenden Schadensfalles abzugsfähig zu machen. Zum Berufungspunkt "Umsatzdifferenz Darlehensbuchung" wandte der Prüfer ein, dass beim Bw. in…
…einem Verkehrsunfall dann als Aufwand abgezogen werden, wenn der betriebliche Zusammenhang nicht durch auf privaten Ursachen beruhenden Ursachen überlagert würden. Bei Trunkenheit am Steuer sei dies aber der Fall. Daher könnten die Kosten nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden. (7) Innerhalb verlängerter Berufungsfrist wurde gegen diese…
…selbst ab. | 3.) | Die Auftragnehmer haften für allfällige Schäden, die sie im Zuge der Auftragserledigung verschulden (zB durch Trunkenheit). | 4.) | Bei Anmietung einer Maschine haftet der Mieter von der Übernahme bis zur Übergabe für allfällige Schäden, die durch ihn verschuldet wurden…