…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…
Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…181.778,82, handelt es sich um einen Kredit, der gemäß den Vorschriften des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (siehe § 6 TWFG 1991 idF bis 30.06.2012) verzinst ist und zwar -unabhängig ob in EUR oder Fremdwährung - mit dem Höchstzinssatz von 0,5 % p.a. über der…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
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…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…
…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…
…Insbesonders kann aus den dem Vorlageantrag beigefügten zwei Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung (Förderungszusicherung an den ursprünglichen Förderungswerber) eine widmungsgemäße Verwendung nicht abgeleitet werden, da die Förderungsvoraussetzungen für Wohnhaussanierung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 nicht gleich lautend mit den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind und…
…für den eingangs angeführten Steuergegenstand ein Einheitswert festgesetzt, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 ermittelt wurde. Dabei war weder auf die in der Berufung angeführten Bestimmungen des Tiroler Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1987, LGBl. 64/1987, noch auf jene Regelungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. 55/1991…
…dass die Umbaumaßnahmen in den Obergeschoßen unter Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung erfolgt sind, wodurch der Kreis der potentiellen Mieter durch das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz im Vergleich zur Vermietung der Geschäftsräume stark eingeschränkt wird. Es kann daher nicht vom Vorliegen eines einheitlichen Mietverhältnisses ausgegangen werden. 2…