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UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 1/2

…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 2/2

Der Vergleichsausfertigung vom 18. März 1998 ist eine solche in § 529 ABGB geforderte ausdrückliche Vereinbarung bezüglich der Ausdehnung des Fruchtgenussrechtes auf die Erben zu entnehmen. Bei den vier übrigen Kindern der Mutter des Bw. (BC, CD, DE und EF) handelt es sich um die gesetzlichen…

UFSI RV/0279-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

BFG RV/3100426/2022Anwendbarkeit des § 5 der Sachbezugswerteverordnung im Falle von Fremdwährungsdarlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.02.2023

…181.778,82, handelt es sich um einen Kredit, der gemäß den Vorschriften des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes (siehe § 6 TWFG 1991 idF bis 30.06.2012) verzinst ist und zwar -unabhängig ob in EUR oder Fremdwährung - mit dem Höchstzinssatz von 0,5 % p.a. über der…

UFSI RV/0303-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 23 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0301-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0299-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0297-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses anzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0295-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0293-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0291-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0289-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0287-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0285-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschuss in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0283-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0281-I/10Nichteinbeziehung eines gemäß § 27 TWFG bei der Berechnung des höchstzulässigen Mietzinses abzuziehenden Annuitätenzuschusses in die Bemessungsgrundlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…diesen Betrag den Mietzins (gebildet gem. § 27 Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991- TWFG) reduziert zu berechnen und vorzuschreiben. Um dem Mieter die Berechnung des Mietzinses zu dokumentieren- was insbesondere die Wohnbauförderung vorschreibe- sei die Berechnung des Mietzinses im Mietvertrag anzugeben. Bei der Anführung des Annuitätenzuschusses handle es…

UFSI RV/0592-I/10Nachträglich ausbezahlter Zuschuss des Landes zur Wohnhaussanierung als rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/2

…über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit sie Herstellungsaufwand darstellen. Bei dem "Einmalzuschuss Wohnhaussanierung" handelt es sich um eine Zusicherung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991. Dem Ansuchen des Bw. vom 19. Jänner 2007 für das gegenständliche Förderungsobjekt…

UFSI RV/0359-I/02Darlehensrückzahlungen als Sonderausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2003

…Insbesonders kann aus den dem Vorlageantrag beigefügten zwei Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung (Förderungszusicherung an den ursprünglichen Förderungswerber) eine widmungsgemäße Verwendung nicht abgeleitet werden, da die Förderungsvoraussetzungen für Wohnhaussanierung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 nicht gleich lautend mit den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind und…

UFSI RV/0601-I/09Ermittlung der "nutzbaren Fläche" iSd § 53 Abs. 5 BewG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2012

…für den eingangs angeführten Steuergegenstand ein Einheitswert festgesetzt, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 ermittelt wurde. Dabei war weder auf die in der Berufung angeführten Bestimmungen des Tiroler Grundsteuerbefreiungsgesetzes 1987, LGBl. 64/1987, noch auf jene Regelungen des Tiroler Wohnbauförderungsgesetzes 1991, LGBl. 55/1991…

BFG RV/3100540/2010Vertrag zwischen nahen Angehörigen (hier: Vermietung einer Wohnung an die Nichte)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2016

…dass die Umbaumaßnahmen in den Obergeschoßen unter Inanspruchnahme von Mitteln der Wohnbauförderung erfolgt sind, wodurch der Kreis der potentiellen Mieter durch das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz im Vergleich zur Vermietung der Geschäftsräume stark eingeschränkt wird. Es kann daher nicht vom Vorliegen eines einheitlichen Mietverhältnisses ausgegangen werden. 2…