BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Claus Haberkorn und Gerd Dörflinger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache…
…den Besch. als Subunternehmer vermitteln zu können sowie ihm gegebenenfalls Subunternehmen zu bringen. Für eine Baustelle in 1060 Wien habe der Besch. sich, da er in Terminnot geraten sei, durch A.Z. Subunternehmen vermitteln lassen. Hinsichtlich der Steuerredlichkeit der Subunternehmer habe er keine eigenen Ermittlungen…
…) Tag verkürzt, ist zu erwarten, dass - falls diese Fristverkürzung den Steuerpflichtigen in massive Terminnot bringt - mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Rechtsmittel (gegen diese Abweisung bzw. eigentlich gegen die Zurückweisung der Beschwerde) zu erwarten ist. Ob der daraus resultierende Aufwand (auf beiden Seiten) die Verkürzung der Frist…
…2014 bringt der Bf. ergänzend vor, die Einigung mit der Verkäuferseite sei bereits längere Zeit vor dem 23.4.2010 erfolgt und sei es letztlich an der Terminnot des Vertragserrichters gelegen, dass der Kaufvertrag erst am 23.4.2010 unterfertigt worden sei. Es entspreche nicht…
…Höhe der sich aus der Vergangenheit ergebenden 80% (oder auch einen geringeren Anteil) der tatsächlich angefallenen Kfz-Kosten anzuerkennen, arbeitete unsere Mandantschaft anhand ihrer Aufzeichnungen (Terminnotizen) die beiliegenden Fahrtenbücher aus. Die Fahrten wurden vom Dienstort ***5*** ausgehend zu den in den Fahrtenbüchern angeführten Orten und…
…der Leasingnehmer informiert, " dass sowohl der Motor wie auch der komplette Innenausbau fehlten ". Infolge von Terminnöten (das Schiff sei bereits für die erste Kreuzfahrt im April 2005 gebucht gewesen) habe man versucht, der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Werft entgegenzukommen und auf Pönalezahlungen bzw. deren Androhung…
…nachstehend bezeichneten Verträgen über Waren im Sinne der Z. 5 der Anlage 2 zu § 22 Bankwesengesetz (BWG): "Warenverträge, ausgenommen Edelmetallverträge a) Waren-Termingeschäfte; b) Waren-Terminkontrakte; c) gekaufte Waren-Optionen; d) andere vergleichbare Warengeschäfte." In dem von Dr. L. erstellten Gutachten wird weiters davon ausgegangen…
…Vorbereitungsmaßnahmen für die Anteilsverkäufe darstelle, müsse die Annahme jedenfalls vor den Vertragsausfertigungen erfolgt sein. Der Hinweis auf dem Anbot "4.4.96, 14 Uhr Dr. T." [gemeint ist die ohne Datum verfasste Vereinbarung Akt Seite 53] sei lediglich als eine Terminnotiz von Dr. K. F…