Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn R.W., As., vertreten durch Herrn G.T., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Mai 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene gemäß…
…2 UmgrStG abgefunden werden, sodass sich realteilungsbedingt beim inländischen Vermögen ein Eigentümerwechsel ergibt. 5.2. Teilungsvorgang (§ 28 UmgrStG) Rz 1572: Zum Teilungsvorgang verweist § 28 UmgrStG hinsichtlich des Teilungsstichtages, der zu teilenden Personengesellschaft und der zum Zweck der Darstellung des Vermögens erstellten Teilungsbilanz auf die Bestimmungen…
…24 Abs. 7 EStG 1988 bei der Personengesellschaft (für alle Gesellschafter) zum Teilungsstichtag führt. Zu den steuerlichen Wirkungen beim Rechtsnachfolger siehe Rz 1624 f. 5.1.8.1.2. Drittelbegrenzung Rz 1530: Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen dürfen nach § 29 Abs. 2 UmgrStG…
…Nr. 194/1961) verfassten Bericht hielt der Prüfer im Besprechungsprogramm für die Schlussbesprechung unter anderem Folgendes fest: "Tz. 1 Realteilung 31. Mai 1997 Die auf Grund des oben angeführten Teilungsvorganges ermittelten Ausgleichsposten sind gemäß § 29 Abs. 1 UmgrStG gleichmäßig auf 15 Jahre abzusetzen beziehungsweise aufzulösen…
…1532a und 1533. 5.4.1.2.4. Ausgleichszahlungen Rz 1624: Entspricht das in der Teilungsmasse enthaltene Vermögen wertmäßig nicht dem Wert der bisherigen Beteiligung des Mitunternehmers an der teilenden Personengesellschaft, können Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen vereinbart werden, die nach § 29 Abs…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…
…2 GrEStG 1987 setzt ferner voraus, dass die im Alleineigentum stehenden einzelnen Grundstücke nach der Realteilung gleich viel wert sind wie die Miteigentumsanteile vor der Teilung. Insoweit durch einen Teilungsvorgang Wertgleichheit nicht gegeben ist, entsteht sohin Grunderwerbsteuerpflicht. Die Steuerpflicht betrifft daher nur den Mehrbetrag und…
…uÄ) abhängig ist. Fehlt eine Vertragsklausel im Sinne des ersten Punktes, ist die Abgabenbehörde nicht berechtigt, die begehrten Anpassungen von vornherein abzulehnen. 5.1.1.3. Teilungsvorgänge nach Art. V UmgrStG Rz 1517: Unter § 27 UmgrStG fallen insb. die folgenden Vorgänge: Aufteilung einer Personengesellschaft (Liquidationsteilung):…
5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…
1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…
6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) 6.4.3.1. Allgemeines zur Kürzung Rz 1720: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG ist das Verbot der doppelten Verlustverwertung gemäß § 4 Z 1 lit. d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach…
6.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme 6.5.4.1. Verhältniswahrende Konzentrationsspaltung Rz 1739: Bei einer verhältniswahrenden Konzentrationsspaltung (= Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme in fremde übernehmende Gesellschaften) liegt eine gänzliche oder teilweise Aufgabe der Beteiligung an der spaltenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen…
6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…
6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…