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18 Treffer1754 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4395-W/02§ 3 Abs. 2 GrEStG bei einem Kauf-, Tausch- und Teilungsvorgang in einer Urkunde und zwischen den selben Vertragspartnern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2004

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn R.W., As., vertreten durch Herrn G.T., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Mai 2002 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene gemäß…

UmgrStR 2002 Rz 1564–15735.1.12. Erfordernis einer Gegenleistung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…2 UmgrStG abgefunden werden, sodass sich realteilungsbedingt beim inländischen Vermögen ein Eigentümerwechsel ergibt. 5.2. Teilungsvorgang (§ 28 UmgrStG) Rz 1572: Zum Teilungsvorgang verweist § 28 UmgrStG hinsichtlich des Teilungsstichtages, der zu teilenden Personengesellschaft und der zum Zweck der Darstellung des Vermögens erstellten Teilungsbilanz auf die Bestimmungen…

UmgrStR 2002 Rz 1526–15355.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…24 Abs. 7 EStG 1988 bei der Personengesellschaft (für alle Gesellschafter) zum Teilungsstichtag führt. Zu den steuerlichen Wirkungen beim Rechtsnachfolger siehe Rz 1624 f. 5.1.8.1.2. Drittelbegrenzung Rz 1530: Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen dürfen nach § 29 Abs. 2 UmgrStG…

UFSL RV/0763-L/02Berücksichtigung des aufgrund einer Realteilung gebildeten Ausgleichspostens bei der Einkommensteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2006

…Nr. 194/1961) verfassten Bericht hielt der Prüfer im Besprechungsprogramm für die Schlussbesprechung unter anderem Folgendes fest: "Tz. 1 Realteilung 31. Mai 1997 Die auf Grund des oben angeführten Teilungsvorganges ermittelten Ausgleichsposten sind gemäß § 29 Abs. 1 UmgrStG gleichmäßig auf 15 Jahre abzusetzen beziehungsweise aufzulösen…

UmgrStR 2002 Rz 1619–16275.4. Nachfolgeunternehmer (§ 30 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…1532a und 1533. 5.4.1.2.4. Ausgleichszahlungen Rz 1624: Entspricht das in der Teilungsmasse enthaltene Vermögen wertmäßig nicht dem Wert der bisherigen Beteiligung des Mitunternehmers an der teilenden Personengesellschaft, können Ausgleichszahlungen zwischen den am Teilungsvorgang beteiligten Steuerpflichtigen vereinbart werden, die nach § 29 Abs…

BFG RV/5101457/2020Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 bei Realteilung einer Liegenschaft, die aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2023

…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…

BFG RV/5101461/2020Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 bei Realteilung einer Liegenschaft, die aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2023

…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…

BFG RV/5101460/2020Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 bei Realteilung einer Liegenschaft, die aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2023

…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…

BFG RV/5101458/2020Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 bei Realteilung einer Liegenschaft, die aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2023

…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…

BFG RV/5101459/2020Keine Anwendung des § 3 Abs. 2 GrEStG 1987 bei Realteilung einer Liegenschaft, die aus mehreren wirtschaftlichen Einheiten besteht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2023

…1930), welche im Grenz- oder Grundsteuerkataster mit einer eigenen Nummer bezeichnet sind (§7a Vermessungsgesetz, BGBl. 306/1968 idF 238/1975). Bezieht sich ein Teilungsvorgang auf mehrere Grundbuchskörper, können diese - nach Arnold/Bodis- nur dann als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrESt angesehen werden, wenn…

BFG RV/3100530/2013Vorliegen von Anschaffungsvorgängen bei einer Realteilung mit Spitzenausgleich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.01.2015

…2 GrEStG 1987 setzt ferner voraus, dass die im Alleineigentum stehenden einzelnen Grundstücke nach der Realteilung gleich viel wert sind wie die Miteigentumsanteile vor der Teilung. Insoweit durch einen Teilungsvorgang Wertgleichheit nicht gegeben ist, entsteht sohin Grunderwerbsteuerpflicht. Die Steuerpflicht betrifft daher nur den Mehrbetrag und…

UmgrStR 2002 Rz 1509–15255. Realteilungen (Art. V UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…uÄ) abhängig ist. Fehlt eine Vertragsklausel im Sinne des ersten Punktes, ist die Abgabenbehörde nicht berechtigt, die begehrten Anpassungen von vornherein abzulehnen. 5.1.1.3. Teilungsvorgänge nach Art. V UmgrStG Rz 1517: Unter § 27 UmgrStG fallen insb. die folgenden Vorgänge: Aufteilung einer Personengesellschaft (Liquidationsteilung):…

UmgrStR 2002 Rz 1574–15755.2.2. Teilungsmasse
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

5.2.2. Teilungsmasse 5.2.2.1. Allgemeines Rz 1574: Steuerrechtlich kann die Teilungsmasse nur Betriebsvermögen in nachstehender Form umfassen: In- und ausländische land- und forstwirtschaftliche, freiberufliche, sonstige selbständige oder gewerbliche Betriebe (Rz 1548) In- und ausländische Teilbetriebe und zwar Teilbetriebe im Sinne des…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

UmgrStR 2002 Rz 1720–17266.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung)
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

6.4.3. Verbundene Körperschaften (Doppelverlustverwertung) 6.4.3.1. Allgemeines zur Kürzung Rz 1720: Auf Grund des Verweises des § 35 UmgrStG auf § 21 UmgrStG ist das Verbot der doppelten Verlustverwertung gemäß § 4 Z 1 lit. d UmgrStG sinngemäß auch bei Auf- oder Abspaltungen nach…

UmgrStR 2002 Rz 1739–17506.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

6.5.4. Verhältniswahrende Spaltung zur Aufnahme 6.5.4.1. Verhältniswahrende Konzentrationsspaltung Rz 1739: Bei einer verhältniswahrenden Konzentrationsspaltung (= Auf- oder Abspaltung zur Aufnahme in fremde übernehmende Gesellschaften) liegt eine gänzliche oder teilweise Aufgabe der Beteiligung an der spaltenden Gesellschaft gegen Gewährung von Anteilen…

UmgrStR 2002 Rz 1788–17936.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung
geltende FassungRichtlinien10.12.2014

6.8. Spaltung und atypisch stille Beteiligung 6.8.1. Allgemeines Rz 1788: Die Spaltung ist ein durch das SpaltG geregelter Vermögenstransfer auf eine neue oder übernehmende Kapitalgesellschaft. Hat sich jemand am Unternehmen der übertragenden oder übernehmenden Gesellschaft als atypisch stiller Gesellschafter im Sinne des…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

6.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung 6.13.1. Begriff Rz 1802: Eine nicht unter das UmgrStG fallende Spaltung liegt vor, wenn die Spaltung zwar in das Firmenbuch eingetragen ist, jedoch kein begünstigtes oder nicht ausschließlich begünstigtes Vermögen gemäß § 12…