RIS AI
104 902 Treffer475 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100131/20101. Realteilung einer Rechtsanwaltspartnerschaft - missglückte Umgründung - Tauschgrundsatz 2. Wert des Klientenstocks (Firmenwert) 3. Ermittlung des Veräußerungsgewinns 4. Ermittlung des Übergangsgewinns
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.07.2019

…UmgrStG, welches ua eine Buchwertfortführung vorsieht, ist damit mangels Erfüllung der dafür notwendigen Voraussetzungen nicht anwendbar. Diese Nichtanwendbarkeit des UmgrStG bewirkt, dass der Tauschgrundsatz zur Anwendung kommt (§ 24 Abs 7 EStG). Dabei tauschen die Gesellschafter jeweils ihren Mitunternehmeranteil (hingegebenes Wirtschaftsgut) gegen den erhaltenen Teilbetrieb. Es…

UStR 2000 Rz 671–6734.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz
geltende FassungRichtlinien28.11.2019

4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…

UStR 2000 Rz 4713.10. Tausch
geltende FassungRichtlinien03.11.2006

3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.

BFG RV/4100102/2012Kann bei "Einbringung" eines Hoheitsbetriebes in die von der Stadtgemeinde errichtete Kapitalgesellschaft als unternehmensrechtliche Sacheinlage gemäß § 6 Z 14. b) EStG 1988 in der Eröffnungsbilanz ein Firmenwert angesetzt werden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2017

…gegeben, bezieht sich die einlagenbedingte Steuerpflicht bzw. der gemäß § 6 Z 14 EStG anzuwendende Tauschgrundsatz nicht nur auf einzelne Wirtschaftsgüter, sondern auch auf wirtschaftliche Einheiten (Wiesner in: Gröhs/Havranek/Lang/Mayer/Pircher/PrändI (Hrsg.)‚ Ausgliederungen, 359 und 361f). - Der seitens des Finanzamtes unter Hinweis auf …

BFG RV/7102386/2007Einlage eines Grundstücks in eine Körperschaft löst innerhalb der Spekulationsfrist den Spekulationstatbestand aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2017Teil 1/2

…Beschwerdevorbringen werde aufrecht erhalten und auf die RZ 6626 und RZ 2593 der ESt-Richtlinien verwiesen. Demzufolge sei beim Tauschgrundsatz die Gleichwertigkeit der Gegenleistung erst ab 50 % des Wertes des hingegebenen Wirtschaftsgutes gegeben. Im gegenständlichen Fall sei diese Gleichwertigkeit der Leistung und Gegenleistung nicht gegeben…

BFG RV/7102386/2007Einlage eines Grundstücks in eine Körperschaft löst innerhalb der Spekulationsfrist den Spekulationstatbestand aus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2017Teil 2/2

…in der Höhe des Unterschiedes zwischen dem Buchwert des hingegebenen Wirtschaftsgutes und seinem gemeinen Wert ein steuerpflichtiger Buchgewinn ein." Dieser im § 6 Z 14 lit. a EStG verankerte Tauschgrundsatz führt somit konsequenterweise und zwingendermaßen zur Gewinnrealisierung (vgl. weiter VwGH 27.8.2008, 2008/15/0127…

UmgrStR 2002 Rz 256–2891.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§ 5 und § 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Behandlung verschmelzungsgeborener Anteile 1.5.2.1. Ausnahme vom Tauschgrundsatz und Identitätsfiktion Rz 263: § 5 Abs. 1 Z 1 erster Satz UmgrStG normiert, dass der verschmelzungsbedingte Anteilstausch nicht unter den Tauschgrundsatz fällt und ertragsteuerlich nicht als Tausch gilt. Es liegt daher keine Anschaffung oder Veräußerung…

UmgrStR 2002 Rz 1802–18736.13. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. VI UmgrStG fallenden Spaltung
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Steuerpflicht 6.13.3.1. Behandlung der übertragenden und der neuen oder übernehmenden Körperschaft Rz 1808: Auf Ebene der übertragenden Körperschaft ist gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 KStG 1988 der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 EStG 1988 anzuwenden. Abhängig davon, ob an sich begünstigtes…

UFSW RV/1743-W/07Höhe der grunderwerbsteuerpflichtigen Gegenleistung beim Teilungstausch. Kann der nach der befreiten Realteilung verbleibende "Mehrbetrag" an hingegebenem Miteigentumsanteil eine GrESt-pflichtige Gegenleistung für den Erwerb einer anderen wirtschaftlichen Einheit sein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 109 zu § 5 GrEStG). Grunderwerbsteuerlich sind auf den vorliegenden Realvertrag die Tauschgrundsätze anzuwenden, das heißt, jeder der beiden Vertragspartner unterliegt grundsätzlich mit dem Verkehrwert der hingegebenen Grundstücke/Miteigentumsanteile der Grunderwerbsteuer. Die Verkehrswerte wurden dem von der Bw. dem Finanzamt…

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen, ebenso liegen beim Einlegenden keine fiktiven Einnahmen vor (etwa bei unentgeltlicher Geschäftsführertätigkeit oder bei unentgeltlichen Werbemaßnahmen). 6.19.3 Anwendung von Tauschgrundsätzen bei Umgründungen Rz 2606: Ausnahmen von der Gewinnrealisierung infolge Verwirklichung der Tauschfiktion des § 6 Z 14 EStG…

UFSW RV/3543-W/081. Rechtsfolgen einer mangels Zurechenbarkeit des Vermögens am Einbringungsstichtag verunglückten Einbringung (Art. III UmgrStG) 2. Schätzung eines Schrotthändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

…Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 Iit b EStG 1988 fallende Einbringung vor. Die Gewinnverwirklichung bezieht…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…

EStR 2000 Rz 2588–25996.19 Tausch von Wirtschaftsgütern, Einlage oder Einbringung von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…des § 12 EStG 1988 durch die Übertragung stiller Rücklagen erreicht werden. Rz 2589: § 6 Z 14 EStG 1988 überträgt den Tauschgrundsatz auch auf die Einlage und Einbringungen in eine Körperschaft und bewirkt, dass eine Sacheinlage in eine Körperschaft einerseits eine Veräußerung des eingelegten Wirtschaftsgutes, andererseits…

UmgrStR 2002 Rz 714–7243.1.6.4. Teilbetrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…EG) fallen, ist der Teilbetriebsbegriff der Fusionsbesteuerungsrichtlinie maßgebend. Rz 715: Die Eigenschaft eines Teilbetriebes muss am Einbringungsstichtag bereits gegeben sein. Liegt zum Einbringungsstichtag (noch) kein Teilbetrieb vor, fällt die Sacheinlage unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. b erster Satz EStG 1988, wobei mangels…

BFG RV/7102115/2015Verkauf einer Liegenschaft und gleichzeitige Baurechtseinräumung für 30 Jahre im Gegenzug - Rückkaufsvereinbarung mit Wirksamkeit nach Ablauf des Baurechtes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2017Teil 3/4

…stets der objektive gemeine Wert beider Grundstücke zu ermitteln, auch dann, wenn die Parteien im Tauschvertrag ausdrücklich von einer Gleichwertigkeit der beiden Tauschgrundstücke ausgegangen sind. Subjektive Aspekte der Vertragsparteien (zB besonderes Interesse am Erwerb einer Liegenschaft) sind gemäß § 10 Abs 2 BewG bei der Ermittlung…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

…Offene Einlagen von Wirtschaftsgütern oder sonstigem Vermögen in eine Körperschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung oder eines Nachschusses fallen ebenso unter den Tauschgrundsatz wie verdeckte Einlagen und stellen somit einen Anschaffungsvorgang dar. Rz 497: War der die Einlage bewirkende Steuerpflichtige bereits vor der Einlage an der die…

UmgrStR 2002 Rz 1275–12853.17. Rechtsfolgen einer nicht unter Art. III UmgrStG fallenden Einbringung
geltende FassungRichtlinien17.09.2018

…Verkehrswertes, obwohl Gründe für Zweifel gegeben sind (siehe Rz 676 ff). Rz 1280: § 6 Z 14 lit. b EStG 1988 überträgt den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 auf die Einlage oder die Einbringung von Wirtschaftsgütern und sonstigem Vermögen in eine Körperschaft…

UmgrStR 2002 Rz 1728–17386.5. Behandlung der Anteilsinhaber (§§ 36 und 37 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Daraus folgt, dass die bei einer verhältniswahrenden Spaltung erworbenen Anteile nicht als angeschafft gelten. Bei einer nicht verhältniswahrenden Spaltung fallen die steuerrechtlich nach einer als verhältniswahrend geltenden Spaltung wertneutral getauschten Anteile nicht unter den Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 lit. a EStG 1988 und lösen…

BFG RV/5100501/2020Die Einlage einer Liegenschaft in eine Körperschaft unterliegt als Tausch der Immobilienertragsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.02.2023

…rechtswidrig sei. Dem sei zu entgegnen, dass lediglich von Bedeutung sei, dass es sich um einen Tauschvorgang handle. Dieser Judikatur zum Tauschgrundsatz sei der Verwaltungsgerichtshof auch in seinem Erkenntnis vom 23.2.2017, Ro 2014/15/0043, gefolgt, wonach sich das Entgelt am gemeinen Wert…

BFG RV/5101160/2017Wirtschaftliche Einheit, Realteilung, ImmoESt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2021Teil 1/2

…Realteilung 2.6.2005 Gem § 6 Z 14 lit a EStG 1988 gilt als Veräußerungspreıs des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes. Eine anerkannte Ausnahme vom Tauschgrundsatz bildet jedoch die Realteilung, welche keine einkommensteuerlichen Folgen auslost…