IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., M, vertreten durch Feilenreiter & Co. Wirtschaftsprüfungs GesmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 29. August 2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 31. Juli…
…dass diese Erlöse auch der Einkommensbesteuerung unterliegen könnten, ändert an dieser Betrachtung schon deshalb nichts, weil es für die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens ausschließlich auf die Tatsachenkenntnis der Abgabenbehörde ankommt, und weil gerade die Auffassung des Bw. über eine Nichtbesteuerung dieser Erlöse doch umso mehr…
…hätte, zu dem eben die Zahlung aus der Lebensversicherung gerade nicht gehöre. Aber auch aus rechtlichen Gründen sei eine Wiederaufnahme unzulässig. Ein Wiederaufnahme-Hindernis bestehe bei Tatsachenkenntnis im konkreten Verfahren. Tatsachen seien ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände (VwGH 26. 7…
…7.6.2022, RV/7101421/2013, betreffend ua die Einkommensteuerbescheide des Beschwerdeführers für die gegenständlichen Jahre 2002 bis 2005) über entsprechende Tatsachenkenntnis verfügt. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 6.11.2024 unterstrich der Beschwerdeführer insbesondere seine Auffassung, dass die gegenständlich relevante Tatsache darin liege, dass den…
…2013 ergangene VwGH-Erkenntnis zur Zl. 2010/15/0064 verwiesen, wonach es für die Frage der Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Wiederaufnahmeantrages auf die Tatsachenkenntnis und nicht auf die aus diesen Tatsachen ableitbare mangelnde Bescheidqualität ankommt. Auch der UFS gelangt zur Ansicht, dass der Wiederaufnahmeantrag (weit…
…D.h. die Änderung des sich insgesamt aus der Wiederaufnahme ergebenden steuerlichen Mehrergebnisses beruhe in diesem Fall wesentlich auf der geänderten neuen Tatsachenkenntnis, also auf dem Wiederaufnahmegrund. 4) Allgemeines öffentliches Interesse an der Abgabeneinbringung: Die unrichtige Veranlagung nur unter Einbeziehung einer nichtabzugsfähigen Ausgabe würde einen…
…nicht festgehalten wurde, erklärt sich im Gesamtbild wiederum daraus, dass das zuständige Organ eben nicht im Besitz aller Informationen gewesen ist. Da Abgabepflichtige der Tatsachenkenntnis in eigener Sache ungleich näher stehen als die Abgabenbehörde, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb seitens des Bw. oder des Parteienvertreters…
…nicht festgehalten wurde, erklärt sich im Gesamtbild wiederum daraus, dass das zuständige Organ eben nicht im Besitz aller Informationen gewesen ist. Da Abgabepflichtige der Tatsachenkenntnis in eigener Sache ungleich näher stehen als die Abgabenbehörde, ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb seitens der Bw. oder des Parteienvertreters…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 19. März 2012 durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Dr. Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 17. November 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1989 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und Berichterstatterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Senatsmitglieder Richter Johann Jungwirth, Dkfm.Dr. Peter Bernert und Dr. Otto Farny in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Leitner+Leitner GmbH, Ottensheimerstraße 32, 4040 Linz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerden vom 12.08.2019 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt X vom 18.7.2019, betreffend Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Ahorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Sera Trust GmbH, Gablenzgasse 11 Tür 4. Stock, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des verhinderten Richters ***J*** in der Finanzstrafsache gegen Frau ***A*** ***B***, ***Bf1-Adr*** nunmehr vertreten durch Lansky, Ganzger & Partner Rechtsanwälte GmbH, Biberstraße 5, 1010 Wien, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache der Firma Bf., A., B., vertreten durch NÖWP Wirtschaftsprüfungs- u Steuerberatungsges.m.b.H. Nacjf. KG, Riemerschmiedgasse 9, 2344 Maria Enzersdorf gegen die Bescheide des FA Neunkirchen Wr. Neustadt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde (vormals Berufung) der A**** Gesellschaft mbH, Adr-Bf****, vertreten durch CORRECTA Lang & Co StB GmbH, 3910 Zwettl, Hamerlingstrasse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Adresse2, über die Beschwerde vom 7. April 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 6. März 2017, Zahl: aa…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr_1, vertreten durch Stb, Adr_2, über die Beschwerde vom 25.07.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Innsbruck vom 28.06.2013, betreffend Wiederaufnahme gem. § 303…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Westra GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Körnerstraße 13, 4020 Linz, über die Beschwerde vom 17.12.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA XYZ vom 10.11.2010 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen 1) J.L. (Bf.1) und 2) die Y1.GmbH (Bf. 2), beide vertreten durch RA Dr. Gerd Konezny, 1090 Wien, Währingerstr. 16, Tür 20, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung…