Berufungsentscheidung Der Finanzsenat 5 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Martina Blaha und Dr. Otmar Sommerauer als weitere Mitglieder des Senates in der…
…Hinterziehungstatbestände der §§ 33 ff FinStrG können beide aufgrund echter Realkonkurrenz zufolge § 21 Abs 1 FinStrG bestehen bleiben. Eine Verletzung des Doppelverfolgungs- und -bestrafungsverbot liegt mangels Tatidentität nicht vor (Djakovic/Lug, Änderungen im Finanzstrafrecht durch das BBKG 2024 (Teil I), ZWF 2024, 174). Im Ergebnis wird…
…FinStrG bestraft wurde, steht der Verfolgung nach § 33 FinStrG das Doppelverfolgungs- und bestrafungsverbot (Art 4 des 7. ZP zur EMRK [ne bis in idem]) nicht entgegen. Eine Tatidentität (idem) ist bei den Delikten der §§ 33 und 51b FinStrG nicht gegeben. Während der Täter nach § 33…