…Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. [...] Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und…
…Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung... Diese Regeln werden von den Abkommen nicht angesprochen und deshalb durch…
…z.B. der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung. Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten der OECD ist der Auffassung, dass…
…befinden sich seine Anteile im Streubesitz, dann ist er auch im abkommensrechtlichen Sinne ansässig und somit abkommensberechtigt (vgl. Rz 553 f). 7.4.3.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften aus inländischen Quellen im Zeitpunkt der Erzielung Rz 590: Österreichische Dividenden, die einem ausländischen Immobilieninvestmentfonds zufließen…
11.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG) 11.6.1. Allgemeines (§ 93 GMSG) Rz 78: Eine Non-Financial Entity ("NFE") ist ein Rechtsträger, der kein Finanzinstitut ist. 11.6.2. Passiver NFE (§ 94 GMSG) Rz 79: Ein passiver NFE ist ein NFE, der…
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
17. Hinzurechnungsbesteuerung 17.1 Allgemeines Rz 1248aa: § 10a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 4 und 5 KStG 1988 sieht eine Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte niedrigbesteuerter ausländischer Körperschaften vor. Mit dieser Regelung wurde die in Art. 7 und Art. 8 der Richtlinie (EU) 2016/1164 des…
8. Fiskalvertreter (§ 8 FlugAbgG) Rz 31: Ein Luftfahrzeughalter, der weder im Inland noch in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte hat (Nicht-EU-Luftfahrzeughalter), muss spätestens vor Durchführung des ersten Abfluges von einem inländischen Flughafen, durch den eine Steuerschuld entsteht, einen Fiskalvertreter…
17.6 Ausnahmeregelung für ausländische Finanzunternehmen (§ 10a Abs. 8 KStG 1988) 17.6.1 Allgemeines Rz 1248dx: § 10a Abs. 8 KStG 1988 sieht eine Ausnahme von der Hinzurechnungsbesteuerung für Passiveinkünfte ausländischer Finanzunternehmen im Sinne des Art. 2 Abs. 5 ATAD vor (zu den branchenbezogen erfassten…
1.2.1.3.3 Gebilde, die idR nicht unter § 3 KStG 1988 fallen 1.2.1.3.3.1 Ausländische Personengesellschaften Rz 107: Ausländische Personengesellschaften, die einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar sind, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer (VwGH 3.3.1987, 86/14/0128). Ist die…
1. Allgemeiner Teil 1.1. Grundsätzliches Rz 1: Die regulatorischen Rahmenbedingungen und die Besteuerung von Investmentfonds haben sich beginnend ab dem Jahr 2011 stark verändert durch die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen im Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
2.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 2.2.4.1. Allgemeines Rz 103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG…
…des § 31 EStG 1988. Zu den AIF-Einkünften vgl. Rz 175 f und 180. Um zu verhindern, dass bisher auf Ebene des Immobilienfonds nicht steuerverfangene stille Reserven nunmehr steuerpflichtig werden, bleiben bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und anderen Wirtschaftsgütern außer Ansatz…
1. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG) 1.1. Umsetzung von Unionsrecht und einem Regierungsübereinkommender mehrseitigen Vereinbarung (§ 1 GMSG) Rz 1: Mit dem Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) wird die Anwendung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen sowohl im…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
16.2.1.8 Gewinnanteile auf Grund von Substanzgenussrechten und sonstigen Finanzierungsinstrumenten 16.2.1.8.1 Allgemeines Rz 1191: Zivilrechtlich versteht man unter Genussrechten bzw. Genussscheinen solche Rechte, die ihrem Inhalt nach typische Vermögensrechte eines Gesellschafters sein können. Sie entspringen aber nicht einem Gesellschaftsverhältnis…
1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…
16. Sachliche Steuerbefreiungen (§§ 7 und 10 KStG 1988) 16.1 Allgemeines (§ 7 Abs. 2 KStG 1988 in Verbindung mit § 3 EStG 1988) Rz 1151: Im Gegensatz zu den persönlichen Befreiungen (siehe Rz 166 bis 347291) ist bei den sachlichen Steuerbefreiungen nicht das Steuersubjekt, sondern ein…
Auf die Höhe des gewährten Steuervorteils kommt es bei der Beurteilung des Vorliegens eines präferentiellen Steuerregimes nicht an; die Meldepflicht kann daher auch dann bestehen, wenn das Besteuerungsniveau aufgrund des präferenziellen Steuerregimes die Niedrigbesteuerungsschwelle iSd § 12 Abs. 1 Z 10 KStG 1988 überschreitet. 76. Meldung…