…lässt es ausnahmsweise zu, diesen Wert um die Hälfte zu reduzieren. Die derzeitige schlechte wirtschaftliche Situation des Beschuldigten gebietet einen weiteren Abschlag um die Hälfte, sodass die letztlich verbleibende Geldstrafe unter Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechtes im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG nur € 5…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Isolde Zellinger sowie die Laienbeisitzer Franz Danninger und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dipl. Ing. Karl Födermayr und Karl Weixelbaumer als weitere Mitglieder des Senates…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Mag. Petra Kühberger und Alfred Ferstl in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Geschäftsführer, whft. XXX, vertreten durch Mag. Johann…
…werden mit einem Abschlag um € 4.000,00 berücksichtigt, ihre äußerst ungünstige derzeitige Einkommens- und Vermögenslage ermöglicht eine weitere Abmilderung um die Hälfte, sodass über sie - weiterhin unter Anwendung der außerordentlichen Strafminderung im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG - trotz gewichtiger generalpräventiver Aspekte lediglich…
…die Weigerung der Hausbank, weiterhin liquide Mittel zur Verfügung zu stellen, was zur Insolvenz bzw. Auflösung der Gesellschaft führte) lassen die Anwendung des außerordentlichen Strafmilderungsrechtes im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG im vorliegenden Fall zu. Unter Berücksichtigung spezialpräventiver (der Bf. ist weiterhin als Geschäftsführer…
…Satz FinStrG) und der langen, nicht dem Beschuldigten anzulastenden Verfahrensdauer (§ 34 Abs. 2 StGB) zahlreiche für den Bf. sprechende, strafmildernde Umstände vor, sodass, auch unter angemessener Beachtung des § 23 Abs. 3 FinStrG, eine deutliche Reduzierung des genannten Ausgangswertes auf € 600,00 möglich ist. Berücksichtigt…
…berücksichtigen. Dem steht als erschwerende Aspekt lediglich der Umstand der mehrfachen Fehlhandlungen gegenüber. Auch ist der Strafverfolgungsanspruch der Republik Österreich dadurch wesentlich abgemildert, dass de lege ferenda bei derartigen Verfehlungen nur mehr grobe Fahrlässigkeit strafbar sein wird. Die Voraussetzungen einer außerordentlichen Strafmilderung nach § 23 Abs…
…die Verurteilung wegen Urkundenfälschung im vorliegenden Fall keinen Erschwernisgrund darstellt, so ist sie doch bei der Gesamtabwägung, ob eine außerordentliche Strafmilderung zu gewähren ist bzw. eine noch weitergehende als die bereits vom Spruchsenat Gewährte in Betracht kommt, insbesondere im Hinblick auf spezialpräventive Notwendigkeiten zu berücksichtigen…
…Liegt eine derartige besondere Konstellation vor, darf im Falle einer erforderlichen Strafausmessung diese 10 %-Grenze somit - als ausdrücklich zu begründete Ausnahme - unterschritten werden. Die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung liegen aber im gegenständlichen Fall eben nicht vor: Obwohl gewichtige Milderungsgründe vorliegen, wie das - wenngleich in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Maga. Heidi Blum und Mag. Thomas Karner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer OMR Dr. Matthias Skopek und KR Ing. Günther Pitsch als weitere Mitglieder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, ehem. Holzhändler, nunmehr Pensionist, whft. XXX…
…um die Hälfte, sodass ansich eine Geldstrafe von verbleibend € 5.000,00 - und somit in Anbetracht der oben dargestellten besonderen Umstände - geringfügig unterhalb der 10%-Marke der außerordentlichen Strafmilderung angemessen wäre. Der Beschuldigte wendet ein eine überlange Dauer des Finanzstrafverfahrens. Richtig ist, dass der…
…von der Begehung ähnlicher Finanzvergehen abzuhalten. Solcherart liegen die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung nicht vor. Hielten sich bei einem durchschnittlichen Verschulden die Milderungs- und Erschwerungsgründe die Waage und lägen ebenso durchschnittliche wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Beschuldigten vor, ergäbe sich somit ein Ausgangswert für…
…sein. Es werde daher, wenn erforderlich, eine möglichst milde Bestrafung beantragt, zumal die Voraussetzungen für eine außerordentliche Strafmilderung vorlägen. Der Amtsbeauftragte erklärte, mit den oben dargestellten Modifizierungen des Schuldspruches einverstanden zu sein. Die Berufung der Beschuldigten sei im Übrigen abzuweisen, wobei bei der Strafbemessung insbesondere…
…angedrohten Rahmens der Geldbuße, somit sogar unterhalb der 10%igen Grenze für eine außerordentliche Strafminderung) ergibt. Die relativ geringe Strafdrohung bei der K GmbH (im Vergleich zu der bei der K X KEG) kam bei der tatsächlichen Sanktion insoweit besser zur Wirkung, als kleine Vermögensstrafen…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR. Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des…
…1 Z. 8 StGB) allgemein begreiflich, die als Strafmilderungsgrund Berücksichtigung finden könnte: Immerhin hatte die Bf trotz des zweifellos wichtigen familiären Ereignisses vor dem Spitalsbesuch noch Zeit gefunden, ihren Steuerberater aufzusuchen und Unterlagen abzugeben; dass die Bf beim geplanten Besuch des Neugeborenen unter unverschuldetem Zeitdruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde der Bf., Wien, vertreten durch Dr. Michael Velik, Florianigase 1/6, 1080 Wien, gegen das Erkenntnis der belangten Behörde, Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, vom 24. Jänner 2018, MA 67…