…Es werde in aller Höflichkeit ersucht, dies bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass sämtliche Abgaben zu diesem Bescheid ordnungsgemäß beglichen worden seien. Die Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers seien durch Übermittlung des Einkommensteuerbescheides 2022 dargelegt worden. Hiezu sei durch den Magistrat Folgendes festgestellt worden…
…einem Drittel des Verkürzungsbetrages erfolgt ist. Hingegen wurde die mehrfache Tatwiederholung (10 Taten) vom Gericht zusätzlich zum langen Tatzeitraum als erschwerend gewertet. Darüber hinaus war bei der Strafbemessung die schwierige persönliche und wirtschaftliche Situation der Beschuldigten (Notstandhilfe von € 1.100,00 monatlich, kein Vermögen…
…die Verschaffung einer fortlaufenden Einnahmequelle für die Jahre 1998 bis 2000 zu erbringen. Das vom Bw. abgelegte Geständnis (das ein wesentlicher Milderungsgrund bei der Strafbemessung ist) macht eine umfangreiche Ergänzung des Beweisverfahrens entbehrlich. Zusammengefasst besteht somit kein Zweifel an einer gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung der genannten Jahre…
…Tatumstände anzunehmen. Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und subjektive Zurechnung des Erfolgs sind daher ebenfalls gegeben. IV. Strafbemessung Der auf Abgabenverkürzungen anzuwendende Strafrahmen gemäß § 4 Abs 1 ParkometerG 2006 reicht bis EUR 365,00. Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung bzw. Rationierung…
…dass sie an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden trifft, waren die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Zur Strafbemessung: § 19 VStG normiert: "(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch…
…Behörde hat es unterlassen, über die Milderungsgründe auszuführen bzw. auszuführen, dass keine Milderungsgründe vorhanden wären, und hat diese in der Begründung sowie der Strafbemessung vollständig außer acht gelassen, dass die Beschwerdeführerin im Besitz eines § 29b StVO Ausweises ist, und sohin von der Abgabe befreit wäre…
…Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr beträgt € 10.00,00, sodass sich für den vorliegenden Fall ein Strafrahmen von € 71.862,34 ergibt. Bei der Strafbemessung ist auch die aktuelle wirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, wonach der Beschuldigte laut Verhandlung derzeit kein Einkommen oder Arbeitslosengeld…
…Anlassfall 1.869,22 €. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG bildet die Grundlage der Strafbemessung die durch spezifische Schuldform und durch die Gesamtauswirkungen der Tat(en) bestimmte Schuld des Täters. Des Weiteren sind nach § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG bei der Festsetzung der Geld…
…der Begehung der Verwaltungsübertretung kein Verschulden treffe, weshalb von zumindest fahrlässigem Verhalten auszugehen gewesen sei. Somit seien sowohl die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…Verkürzung liegt bereits dann vor, wenn eine Abgabe unter Verletzung einer Anzeigepflicht nicht zum vorgesehenen Termin entrichtet wird. Zur Strafbemessung: Die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat schädigte das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt…
…eine von ihnen nicht zwingend angedroht, so kann sie verhängt werden. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…Die Außenprüfung habe ergeben, dass Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträge nicht fristgerecht entrichtet bzw. gemeldet worden waren. Bei der Strafbemessung erachtete der Erstsenat als erschwerend keinen Umstand, als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Täters. Zur Verhandlung vor dem Spruchsenat war der Beschuldigte nicht erschienen; nach Vorname zweier…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
…September, Dezember 2011 und April 2012 - zu bestätigen, wobei hinsichtlich der einzustellenden Fakten von Seite des Spruchsenates von vornherein ohnedies keine Verkürzungsbeträge in seine Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge aufgenommen worden waren. Zur Strafbemessung betreffend den Zweitbeschuldigten ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage…
…eine Ersatzfreiheitsstrafe von 37 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs.1 lit.a FinStrG pauschal mit € 363,00 bestimmt. Bei der Strafbemessung wurden als mildernd die bisherige Unbescholtenheit, als erschwerend die Mahrzahl an Fakten gewichtet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich…
…1, sowie § 20 (Ersatzfreiheitsstrafe) FinStrG auf Basis der nunmehr festgestellten Verhältnisse im Rahmen einer behördlichen bzw. gerichtlichen Ermessensentscheidung vorzunehmende Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG zufolge sind weiters bei der Strafausmessung die nicht schon die Strafdrohung selbst bestimmenden Erschwerungs- und Milderungsgründe iSd …
…Abgabenschuld reduziert, die hier unbeachtlich ist; von der strafrechtlichen Haftung hätte sich der Berufungswerber durch Erfüllung seiner Offenlegungspflicht befreien können (vgl. etwa VwGH 22.10.1997, 97/13/0113). Hinsichtlich der Strafbemessung ist auszuführen: Die Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird gemäß §…
…Guthabens wurde mit Rückzahlung vom 4. April 2016 wieder beglichen (Abgabenkonto). 15. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 17.1. Zur Höhe der Geldstrafe: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind…
…2014-2016 seien nachträglich im Beschwerdeweg Lohnzettel vorgelegt worden, die dem strafbestimmenden Wertbetrag auch zugrundegelegt worden seien. Zu den vom Spruchsenat festgestellten finanzstrafrechtlichen Malversationen ist der Beschuldigte geständig. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd die Unbescholtenheit, die geständige Verantwortung und die zugesagte Schadensgutmachung…
…es dem entscheidenden Richter bzw. Spruchsenat und Spruchsenatsvorsitzenden frei, sich für Kontroll- und Vergleichszwecke gleichsam ein betragliches Koordinatensystem zur Strafbemessung zurechtzulegen; dieses darf aber nicht ursächlich oder begründend für seine Ermessensentscheidung sein. Abschließend ist hinsichtlich des niedrigen Strafenbereiches noch anzumerken, dass nach ständiger Spruchpraxis jedenfalls…