27. Besondere Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherung des Steueranspruches (§ 27 UStG 1994) 27.1. Haftung bei Sorgfaltsverletzung 27.1.1. Plattformen und andere elektronische Schnittstellen Rz 3461: Ab 1.1.2020 haften Plattformen und andere elektronische Schnittstellen (im Folgenden: Plattformen), für die Umsatzsteuer auf bestimmte Lieferungen oder…
…was 250 Bund entspricht, um ATS 130,-- pro Bund ein und veräußerte diese um ATS 150,-- je Bund an Rosenverkäufer [offenbar an die von ihm kontrollierten Straßenhändler] weiter. Daraus ergibt sich jährlich bei einem Wareneinkauf von jeweils ATS 4,680.000,-- ein Umsatz von jeweils…
…der Unternehmer infolge einer ihm zustehenden oder eingeräumten Berechtigung für seine betrieblichen Zwecke verfügen kann, als Betriebsstätte anzusehen, wie zB ein behördlich zugewiesener Standplatz der Straßenhändler, Taxi- und Fiakerunternehmer. Ein Fahrzeug, in dem zB ein täglich von Ort zu Ort reisender Wanderhändler seine Waren zum…