…und dessen nähere bürgerlichrechtliche Qualifikation ohne Belang sind) und tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen zu unterscheiden sein. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch Stockablösen, durch die Folgeprovisionsansprüche aus der Betreuung des Eigenstockes eines nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreters in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden (vgl…
…um eine Stockablöse - als Teil des Übergangsgewinnes und somit als Teil des Aufgabegewinnes gem. § 37 Abs. 5 EStG 1988. In der Begründung wurde vorgebracht, laut Generalagenturvertrag (GA-Vertrag) des Bw mit der xxxx xxxxx AG erhalte er bei Einstellung seiner werbenden Tätigkeit eine Stockablöse in…
…dass zu den sonstigen Bezügen auch Stockablösen gehören, durch die Folgeprovisionsansprüche aus der Betreuung des Eigenstockes eines nichtselbständig tätigen Versicherungsvertreters in Form einer Einmalzahlung abgegolten werden (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Textziffer 8 zu § 67). Diese Stockablösen sind keine Zahlungen für die Ablöse eines "good will…
…Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung zur Ablöse des Kundenstocks werde festgehalten, dass die Begrifflichkeit "Versicherungsvertreter" dem Gewerberecht fremd sei. Die hier behauptete Üblichkeit der Stockablöse könne nicht so pauschal festgehalten werden, sondern ergebe sich bei genauerer Betrachtungsweise, dass angestellte Mitarbeiter im Maklerbetrieb arbeitsrechtlich dem Kollektivvertrag Handel…
…sich um lohnsteuerpflichtiges Entgelt, das als laufender Arbeitslohn zu erfassen ist (VwGH 8.10.1969, 0847/68; VwGH 22.10.1969, 1634/68). Stockablösen eines Versicherungsvertreters (Ablöse künftiger Folgeprovisionen) sind sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Siehe auch Beispiel Rz 10665.
…82/13/0094; hinsichtlich der Prüfungstätigkeit von Hochschulassistenten siehe VwGH 11.4.1984, 82/13/0090), Stockablösen in Form einer Einmalzahlung (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184), vierteljährliche Prämienzahlungen für eine Zusatzkrankenversicherung (VwGH 19.3.1997, 95/13/0070). Siehe auch Beispiel Rz 11053…
…0847/68; VwGH 22.10.1969, 1634/68). Stockablösen eines Versicherungsvertreters (Ablöse künftiger Folgeprovisionen) sind sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988. Auch wenn sich der Provisionsempfänger in der gesetzlichen Alterspension befindet, sind seine Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger…
…0847/68; VwGH 22.10.1969, 1634/68). Stockablösen eines Versicherungsvertreters (Ablöse künftiger Folgeprovisionen) sind sonstige Bezüge gemäß § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988.) Auch wenn sich der Provisionsempfänger in der gesetzlichen Alterspension befindet, sind seine Vorteile aus dem früheren Dienstverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger…