11.5 Bemessungsgrundlage Rz 317: Bemessungsgrundlage für die Stiftungseingangssteuer ist die Summe des der Steuerpflicht unterliegenden zugewendeten Vermögens abzüglich der damit in wirtschaftlicher Beziehung stehenden, mit übertragenen Schulden und Lasten. Erfolgt die Bewertung von inländischem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, inländischem Grundvermögen und inländischen Betriebsgrundstücken gemäß…
…und zog die Bw. für diesen Betrag zur Haftung heran. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass es bei einer Auflösung der Stiftung wegen Unerreichbarkeit des Stiftungszweckes nicht zur Anrechnung der Stiftungseingangswerte komme. Dies sei nur im Falle des Widerrufes gemäß § 34 PSG möglich. Die Zuwendung von…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Gemäß § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 stehe die Anrechnung der Stiftungseingangswerte nur dann zu, wenn der Stifter Letztbegünstigter sei und die Auflösung der Privatstiftung durch Widerruf erfolge. Im vorliegenden Fall sei der Tatbestand des Widerrufes nicht erfüllt…
…§ 34 PSG vorbehaltenen Widerrufs der Privatstiftung, bezieht und nur für diesen Anwendungsfall die Anrechnung der Stiftungseingangswerte ermöglicht. Aus den angeführten Gründen wird der Rechtsansicht des geprüften Unternehmens nicht gefolgt. Im vorliegenden Fall ist daher eine Anrechnung der Eingangswerte bei der Bf. als Letztbegünstigte nicht zulässig…
…allerdings nach § 34 PSG ausdrücklich nicht widerrufen. Strittig ist zwischen den Parteien in rechtlicher Sicht, ob sich aus dem Ausschluss vom Widerruf einer Privatstiftung für juristische Personen ergibt, dass sie auch von der Anrechnung der Stiftungseingangswerte ausgeschlossen sind, wovon die Amtspartei ausgeht, da § 27 Abs…
…der Bf. an die Abgabenbehörde vom 16.9.2009 wurde die selbst berechnete Kapitalertragsteuer (KeSt) im Rahmen der Letztzuwendung von Vermögen an den Stifter mit Null bekanntgegeben, da die Anrechnung der Stiftungseingangswerte beantragt wurde. Es wurde dazu erklärt, dass sich der Stifter den Widerruf gemäß §…
13. Grunderwerbsteuer Rz 335: Mit dem Schenkungsmeldegesetz wurde auch ein neuer Grunderwerbsteuertatbestand eingeführt, der unentgeltliche Grundstücksübertragungen grundsätzlich grunderwerbsteuerpflichtig macht. Davon zur Gänze ausgenommen sind Grundstücksübertragungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen. Grundstücksübertragungen sind vom Stiftungseingangssteuergesetz umfasst, sofern sie unentgeltlich an privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen erfolgen…
…gemäß § 295a BAO. Ebensowenig verhindert eine mit der Vermögensübertragung verbundene auflösende Bedingung oder Befristung die Stiftungseingangsbesteuerung. Das Erlöschen von Leibrenten und von anderen vom Leben einer Person abhängigen Lasten löst keine Stiftungseingangssteuerpflicht aus. Rz 313: Unentgeltlichkeit liegt jedenfalls vor, wenn keine Gegenleistung erbracht bzw. kein…
…den unternehmensrechtlichen Bilanzgewinn der Folgejahre auswirkt, müssen die Adaptierungen der Vorjahre bei der Ermittlung der maßgeblichen Werte der Folgejahre fortgeführt werden. Der beizulegende Wert weicht zumeist von den gemäß Ertragsteuerrecht anzusetzenden Stiftungseingangswerten ab (zB steuerliche Buchwertfortführung bei betrieblichen Einheiten, Ansetzen der historischen Anschaffungskosten von Beteiligungen…
…vorhandene Vermögen beläuft sich auf 8.000.000 (= fiktive Anschaffungskosten), das gleichmäßig auf alle 4 verteilt werden soll. V kann auf Antrag Stiftungseingangswerte in Höhe von 1.035.000 in Abzug bringen, sodass sich eine Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer in Höhe von 965.000…
7. Der Stiftungsakt 7.1 Der Stiftungsakt als privat veranlasste Zuwendung 7.1.1 Allgemeines Rz 191: Der Stiftungsakt besteht in der Errichtung einer Stiftungserklärung sowie der Übertragung von Vermögen auf die Privatstiftung. Diese Zuwendungen des Stifters in Form der Vermögensübertragung anlässlich der Gründung der…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…
…der seinerzeitigen Zuwendung steuerlich maßgebenden Werte (Stiftungseingangswerte) zu kürzen. Die fremdüblichen vom Stifter zu tragenden Zinserträge wurden mit € 14.243,88 beziffert. Namens des Stifters wurde beantragt, die im Zeitpunkt der Zuwendung an die Privatstiftung maßgebenden Werte (Stiftungseingangswerte) um € 72.672,83 zu…
…der Gesetzgeber bei Privatstiftungen die Prolongierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer entschieden. Er hat hiefür das neue Stiftungseingangssteuergesetz im Rahmen des Schenkungsmeldegesetzes 2008 beschlossen. Die Stiftungseingangsbesteuerung betreffend die Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen knüpft sohin systematisch an das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz an (vgl. in Varro, Stiftungseingangssteuer…
4.2 Unternehmenszweckförderungsstiftung 4.2.1 Begriffsbestimmung Rz 152: Eine Unternehmenszweckförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. a EStG 1988 vor, wenn die Privatstiftung nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar dem Betriebszweck des stiftenden Unternehmers oder auch mit diesem…
1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. September 2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Treudat Wirtschaftstreuhand GmbH, 4020 Linz, Untere Donaulände 21-25, vom 12. Dezember 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR ADir Renate Pfändtner, vom 12. November 2002 betreffend Schenkungssteuer zu den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M. in der Beschwerdesache RA ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2015 gegen die Bescheide…