…welche am 6. Mai 2010 getätigt worden sei, gem. § 3 StiftEG bis zum 15. Juli 2010 eine Stiftungseingangssteuererklärung eingereicht und die Steuerschuld entrichtet werden hätte müssen. Die Stiftungseingangssteuer für Mai 2010 iHv 2,5 % der Zuwendung, das seien € 1.750,00, sei bereits entrichtet…
…von € 150.000,00 gemäß § 1 Abs 6 Z 1 StiftEG nicht festgesetzt (hinsichtlich dieses Punktes wird der Berufung vom 20.04.2009 stattgegeben). “ In der Folge stellte die Bf einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Mit dem Vorlageantrag…
…Beim Kaufpreis handle es sich auch nicht um eine iSd § 1 Abs. 5 StiftEG von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringende Schuld oder Last, die in wirtschaftlicher Beziehung zum übertragenen Vermögen stehe, sondern um eine anläßlich der Übertragung von der Bw eingegangene Verbindlichkeit im Rahmen…
… 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG sei die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen…
…2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF, mit 2,5 v. H. von € 2,452.729…
…erstattete er bezüglich der Stiftungseingangssteuer für Mai 2010, die mangels rechtzeitiger Offenlegung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG in Höhe von 25 % des zugewendeten Vermögens berechnet wurde, für die Stiftungsvorstände Selbstanzeige (§ 29 FinStrG). Ausgeführt wurde, dass das Stiftungsmindestvermögen in Höhe von 70…
Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…
11.6 Steuersatz Rz 327: Das StiftEG kennt zwei Steuersätze, die unabhängig davon zur Anwendung kommen, wer die Zuwendung tätigt, ob es sich um eine Zustiftung, Nachstiftung oder eine Zuwendung an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon…
…auf Ebene der Privatstiftung, sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl. dazu StiftR 2009 Rz 58) und es fällt grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 StiftEG Stiftungseingangssteuer an. Art. 1 Abs. 1 DBA(Erb)-USA umfasst in der lit. b "Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt…
…des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF., mit 2,5 v. H. von € 70.000…
…ist der VfGH zum Ergebnis gekommen, dass der letzte Satz des § 1 Abs. 5 StiftEG in der (Stamm)Fassung BGBl. I 85/2008 iVm § 19 ErbStG dazu führt, dass die Höhe der Steuerbelastung bei einer Zuwendung an eine Privatstiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse nicht davon…
…05. und 31.08.2007 Forderungen in der Gesamthöhe von € 200.000,00. I. Schenkungsgegenstand MA schenkt und stiftet im Wege einer Nachstiftung an die .............. Privatstiftung (die Bw) aus ihren Einzahlungen iHv € 200.000,00 einen Betrag von € 200.000,00 (.....................). II…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. August 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit .b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
…von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb)-FRA als unbewegliches Vermögen gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA(Erb)-FRA zu werten ist und daher das im Wege der StiftESt bestehende Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Art. 5 Abs. 1 iVm Art…
…Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19: | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt | Primär Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke iSd…
…Im Zusammenhang mit dem neuen Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ist die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf Grund eines Verweisfehlers aber derzeit unklar. Nach dem Gesetzeszweck erstreckt sich die Befreiung gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf folgende Zuwendungen: Zuwendungen unter Lebenden von…
…oder Last gem. § 1 Abs 5 StiftEG dar. Eine - wie von der Bf. eingewandte "wann-auch-immer" anfallende Kapitalertragsteuer kann somit nicht bei der hier strittigen Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer berücksichtigt werden und ist eine derartige Anrechnung weder dem Gesetzestext noch der Literatur bzw. Judikatur zu…
…die Frage, ob die Erhebung der dadurch anfallenden Stiftungseingangssteuer (§ 1 Abs. 1 StiftEG) aufgrund des DBA(Erb-)CH eingeschränkt wird. Art. 1 DBA (Erb)-CH umfasst "Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob…
…Abs 2 GrEStG 1987 diese Steuer um 2,5% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundstückswert und einer allfälligen Gegenleistung (Stiftungseingangssteueräquivalent). Die unentgeltliche Zuwendung von Grundstücken iSd § 2 GrEStG 1987 an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen ist grds sowohl nach StiftEG als auch nach GrEStG steuerbar. …