RIS AI
104 902 Treffer296 msnur geltende Fassungen
BFG RV/3100527/2013Verletzung der Offenlegungspflicht des StiftEG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2018

…welche am 6. Mai 2010 getätigt worden sei, gem. § 3 StiftEG bis zum 15. Juli 2010 eine Stiftungseingangssteuererklärung eingereicht und die Steuerschuld entrichtet werden hätte müssen. Die Stiftungseingangssteuer für Mai 2010 iHv 2,5 % der Zuwendung, das seien € 1.750,00, sei bereits entrichtet…

BFG RV/7102520/2012Bei Zuwendung von Liegenschaften an eine Privatstiftung (Zuwendung 2008) ist die Steuer nach § 2 Abs. 2 StiftEG vom 3fachen Einheitswert zu berechnen, ohne dass die mit der Liegenschaft in Verbindung stehenden Verbindlichkeiten in Abzug gebracht werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2015

…von € 150.000,00 gemäß § 1 Abs 6 Z 1 StiftEG nicht festgesetzt (hinsichtlich dieses Punktes wird der Berufung vom 20.04.2009 stattgegeben). “ In der Folge stellte die Bf einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Mit dem Vorlageantrag…

UFSW RV/0549-W/13Zuwendung Liegenschaft an Privatstiftung, gemischte Schenkung: da die Gegenleistung (Kaufpreis) den dreifachen Einheitswert übersteigt, ist keine Steuer nach § 2 Abs. 1 StiftEG, jedenfalls aber die "Mindeststeuer" nach § 2 Abs. 2 vorzuschreiben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2013

…Beim Kaufpreis handle es sich auch nicht um eine iSd § 1 Abs. 5 StiftEG von der Bemessungsgrundlage in Abzug zu bringende Schuld oder Last, die in wirtschaftlicher Beziehung zum übertragenen Vermögen stehe, sondern um eine anläßlich der Übertragung von der Bw eingegangene Verbindlichkeit im Rahmen…

UFSW RV/2194-W/10Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 StiftEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

… 1 Abs. 1 StiftEG würden unentgeltliche Zuwendungen an eine privatrechtliche Stiftung oder an eine damit vergleichbare Vermögensmasse der Stiftungseingangssteuer unterliegen. Nach § 1 Abs. 5 StiftEG sei die Steuer vom zugewendeten Vermögen nach Abzug von Schulden und Lasten, die in wirtschaftlicher Beziehung zum zugewendeten Vermögen stehen…

UFSI RV/0568-I/09Zuwendung u.a. einer Liegenschaft an Privatstiftung: Da die Gegenleistung (immerwährender Fruchtgenuss) den dreifachen Einheitswert übersteigt, liegt entgeltliche Zuwendung vor, die nicht unter das StiftEG fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

…2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF, mit 2,5 v. H. von € 2,452.729…

UFSI RV/0300-I/11Verspäteter Wiedereinsetzungsantrag bei Versäumung der Offenlegungsfrist des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2013

…erstattete er bezüglich der Stiftungseingangssteuer für Mai 2010, die mangels rechtzeitiger Offenlegung im Sinn des § 2 Abs. 1 lit. b StiftEG in Höhe von 25 % des zugewendeten Vermögens berechnet wurde, für die Stiftungsvorstände Selbstanzeige (§ 29 FinStrG). Ausgeführt wurde, dass das Stiftungsmindestvermögen in Höhe von 70…

StiftR 2009 Rz 308–316Teil 3:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

Teil 3: 11. Stiftungseingangssteuergesetz 11.1 Allgemeines Rz 308: Das Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ersetzt die bisher im Erb-/SchenkStG verankerte Eingangssteuer für unentgeltliche Vermögensübertragungen auf Stiftungen bzw. andere stiftungsähnliche Rechtsgebilde. Vom Stiftungseingangssteuergesetz erfasst sind unentgeltliche Vermögensübertragungen an eine privatrechtliche Stiftung oder damit vergleichbare Vermögensmasse. Unentgeltliche Vermögensübertragungen…

StiftR 2009 Rz 327–33311.6 Steuersatz
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

11.6 Steuersatz Rz 327: Das StiftEG kennt zwei Steuersätze, die unabhängig davon zur Anwendung kommen, wer die Zuwendung tätigt, ob es sich um eine Zustiftung, Nachstiftung oder eine Zuwendung an eine Substiftung handelt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 2,5 Prozent der Zuwendungen. Abweichend davon…

EAS 3428Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art 2 DBA(Erb)-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2020-0.624.68114.12.2020

…auf Ebene der Privatstiftung, sondern als Schenkung zu klassifizieren (vgl. dazu StiftR 2009 Rz 58) und es fällt grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 StiftEG Stiftungseingangssteuer an. Art. 1 Abs. 1 DBA(Erb)-USA umfasst in der lit. b "Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt…

UFSW RV/1557-W/10Verkauf einer Liegenschaft an Privatstiftung unterliegt als voll entgeltliches Rechtsgeschäft (Gegenleistung/Kaufpreis übersteigt dreifachen Einheitswert) nicht der Stiftungseingangssteuer, sondern vom Entgelt der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. März 2010 betreffend Stiftungseingangssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Stiftungseingangssteuer gemäß § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG), BGBl I 2008/85 idgF., mit 2,5 v. H. von € 70.000…

UFSL RV/0098-L/12Privatstiftung, Bewertung von Grundstücken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…ist der VfGH zum Ergebnis gekommen, dass der letzte Satz des § 1 Abs. 5 StiftEG in der (Stamm)Fassung BGBl. I 85/2008 iVm § 19 ErbStG dazu führt, dass die Höhe der Steuerbelastung bei einer Zuwendung an eine Privatstiftung oder eine vergleichbare Vermögensmasse nicht davon…

UFSS RV/0453-S/09Zuwendung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…05. und 31.08.2007 Forderungen in der Gesamthöhe von € 200.000,00. I. Schenkungsgegenstand MA schenkt und stiftet im Wege einer Nachstiftung an die .............. Privatstiftung (die Bw) aus ihren Einzahlungen iHv € 200.000,00 einen Betrag von € 200.000,00 (.....................). II…

UFSL RV/1015-L/10Stiftungseingangssteuergesetz; Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 5. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 2. August 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit .b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…

UFSL RV/0632-L/10Verfassungswidrigkeit, ErbStG § 19
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 17. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. Mai 2010 betreffend sonstige Bescheide (Feststellungsbescheid gem. § 92 Abs. 1 lit. b BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…

EAS 3443Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – StiftESt und DBA(Erb)-FRA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.792.78906.02.2023

…von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb)-FRA als unbewegliches Vermögen gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA(Erb)-FRA zu werten ist und daher das im Wege der StiftESt bestehende Besteuerungsrecht Österreichs gemäß Art. 5 Abs. 1 iVm Art…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19:   | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt | Primär Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke iSd…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Im Zusammenhang mit dem neuen Stiftungseingangssteuergesetz (StiftEG) ist die Steuerbefreiung nach § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf Grund eines Verweisfehlers aber derzeit unklar. Nach dem Gesetzeszweck erstreckt sich die Befreiung gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf folgende Zuwendungen: Zuwendungen unter Lebenden von…

BFG RV/2100569/2017Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer bei Stiftung von GmbH-Anteilen einer nicht aktiven GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2025

…oder Last gem. § 1 Abs 5 StiftEG dar. Eine - wie von der Bf. eingewandte "wann-auch-immer" anfallende Kapitalertragsteuer kann somit nicht bei der hier strittigen Bemessungsgrundlage der Stiftungseingangssteuer berücksichtigt werden und ist eine derartige Anrechnung weder dem Gesetzestext noch der Literatur bzw. Judikatur zu…

EAS 3435Die Stiftungseingangssteuer als Steuer iSd Art. 2 DBA(Erb)-CH bei Vermögensübergang von Todes wegen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.899.19402.02.2022

…die Frage, ob die Erhebung der dadurch anfallenden Stiftungseingangssteuer (§ 1 Abs. 1 StiftEG) aufgrund des DBA(Erb-)CH eingeschränkt wird. Art. 1 DBA (Erb)-CH umfasst "Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob…

BFG RV/6100332/2021Anteilsvereinigung und Stiftungseingangssteueräquivalent gemäß § 7 Abs 2 GrEStG 1987
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2024

…Abs 2 GrEStG 1987 diese Steuer um 2,5% des Unterschiedsbetrages zwischen dem Grundstückswert und einer allfälligen Gegenleistung (Stiftungseingangssteueräquivalent). Die unentgeltliche Zuwendung von Grundstücken iSd § 2 GrEStG 1987 an privatrechtliche Stiftungen oder damit vergleichbare Vermögensmassen ist grds sowohl nach StiftEG als auch nach GrEStG steuerbar. …