Artikel 19 Abs. 2 DBA-Italien stellt fest, dass Einrichtungen der italienischen Staatsbahnen mit den anderen öffentlichen Stellen Italiens gleichzubehandeln sind. Nach dem Abkommenswortlaut ist diese Gleichstellung für die Besteuerung der Aktivbezüge (Art. 19 Abs. 1 DBA-Italien) vorgesehen; misst man dieser Bestimmung aber bloß…
…Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit. b DBA-Italien ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die "an das Personal […] der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.) […] in Österreich gezahlt werden", wobei im Übrigen die Erwerbsklausel des Art. 19 Abs. 4 DBA…
…Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein. Dies kann nur so verstanden werden, daß die Erwerbsklausel des Artikels 19 Abs. 4, also jene Klausel, die das Personal erwerbswirtschaftlicher staatliche Einrichtungen eines Staates aus dem Anwendungsbereich des Artikels 19 herauslöst, für die Italienischen Staatsbahnen…
Artikel 6 Abs. 2 DBA-Deutschland bezieht die Eisenbahnunternehmen der beiden Vertragstaaten in die für die Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass…
…als Nichtgemeinschaftswaren, es sei denn, das Beförderungspapier trägt die Kurzbezeichnung T2. Besondere Bestimmungen a)Ein CIM Frachtbrief, der von den französischen Staatsbahnen SNCF (Société Nationale des Chemins de Fer Français) in dem schweizerischen Bahnhof Basel-SNCF angenommen wird, gilt als T1, es sei denn, dass…
…dieses Staates ist oder ii) nicht ausschließlich wegen der Dienstleistung in diesem Staat ansässig geworden ist. (2) Absatz 1 ist auch auf Vergütungen anzuwenden, die an das Personal a) der Österreichischen Handelsdelegationen in Italien und b) der Vertretungen oder Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)…
…Punkt 7 des Vorhaltes vom 22. Juli 2009): | E.a.n.s.A. | 2001 | 2002 | „b Staatsbahnen“ | 29.352,90 € (= 403.904,74 S) | 8.788,45 € Der Vorhalt vom 15. Februar 2010 wurde vom Bf…
…dagegen erhobenen Berufung wurde vorgebracht, der Bw habe seinen Hauptwohnsitz in X,V-Str1. Als Bediensteter der italien. Staatsbahnen bzw. des Nachfolgeunternehmens Trenitalia müsse er seinen Hauptwohnsitz dort haben, um bei immer wieder vorkommenden kurzfristigen Dienstplanänderungen schnell verfügbar zu sein. Zum Nachweis wurde eine Bestätigung…
Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…
Übernimmt eine österreichische GmbH die Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch…
Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…
6.1.4. Lieferung von Gold an Zentralbanken Derzeit frei. 6.1.5. Vermittlung Derzeit frei. 6.1.5a. Spenden von Lebensmitteln an gewisse begünstigte Einrichtungen Rz 731a: Die Spende (Entnahme iSd § 3 Abs. 2 UStG 1994) der in Anlage 1 UStG 1994 genannten Lebensmittel…
Anhang 10AE "Liste der Zentralstellen" Die nachstehend angeführten Zentralstellen sind dafür zuständig, die Exemplare Nummer 5, die Suchanzeigen, die Nachprüfungsersuchen und sonstige Papiere zu versenden oder zu empfangen, die für die Ermittlungen und die Aufdeckung von Verstößen gegen die Versandbestimmungen erforderlich sind. Diejenigen Länder, die…
Für die Beurteilung der Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 ist es von wesentlich rechtlicher Bedeutung, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft eingegliedert ist, wobei in aller Regel von einer solchen Eingliederung auszugehen ist (vgl…