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UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpentreuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41, gegen die Bescheide gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31.7.2013, StNr. x1, für die Monate Jänner bis Mai 2013…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 2/4

Der Browser sendet bei jedem Seitenaufruf Daten wie IP-Adresse, Standort und installierte Applikationen mit. Tor ist eine Software, die das über ein weltweites Netzwerk verhindern kann. FoxyProxy und NoScript sind Firefox-Erweiterungen zu dessen leichteren Konfigurierung. 8.3.2. Backu , Geolokalisation und Datenschutz, ITRB…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 3/4

jene "Verträge, wodurch die Hoffnung eines noch ungewissen Vorteiles versprochen und angenommen wird" bezeichnet wurden. Dazu gehörten "Wetten, Lotterien und andere Ausspielungen, der Hoffnungskauf, der Bodmereivertrag, Versorgungs- und Versicherungsverträge und Leibrentenverträge". (Roschnik, Handbuch des österreichischen Gebührenrechtes, Wien, 1913, 267). Zusammenfassend kann gesagt werden, dass den…

UFSW RV/2388-W/131. Die "Teilnahme vom Inland aus" im Kontext elektronischer Rechtsgeschäfte (Glücksspielabgaben) ist eruierbar. 2. Die Spielerauskunft über die Teilnahme vom Inland oder vom Ausland aus greift nicht in die Privatsphäre ein. 3. Elektronische Lotterie gemäß § 12a GSpG bedeutet keinen von § 862 ABGB abgehobenen Vertragsabschluss, sondern bezeichnet hier das Glücksspielangebot im Fernabsatz. 4. Die Spieleinsätze als "Preis" für die Hoffnung auf eine Gewinnchance sind der Bemessungsgrundlage "Jahresbruttospieleinnahmen vorgelagert und schätzbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013Teil 4/4

…aufgelockert. Bei Glücksspielen, die dem Glücksspielmonopol unterliegen haben die Veranstalter gemäß § 51 GSpG über die Spieler und deren Teilnahme am Spiel (Gewinn oder Verlust) Verschwiegenheit zu bewahren (Spielgeheimnis). Die Verpflichtung zur Wahrung des Spielgeheimnisses besteht allerdings nicht gegenüber Abgabenbehörden für Zwecke von Abgabenverfahren (§ 51 Abs…

BFG RV/5100185/2009Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2015Teil 2/2

… 51 Abs. 1 GSpG wird ausdrücklich festgehalten, dass über die Spieler und ihre Teilnahme am Spiel Verschwiegenheit (Spielgeheimnis) zu bewahren ist. Demnach würde die Angabe der Spielernamen auf den Lottoscheinen zur Verletzung des gesetzlich verankerten Spielgeheimnisses führen. 4. Betragsmäßige Bekanntgabe des durchlaufenden Postens Im Rahmen…

BFG RV/5101801/2015Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2015Teil 2/2

… 51 Abs. 1 GSpG wird ausdrücklich festgehalten, dass über die Spieler und ihre Teilnahme am Spiel Verschwiegenheit (Spielgeheimnis) zu bewahren ist. Demnach würde die Angabe der Spielernamen auf den Lottoscheinen zur Verletzung des gesetzlich verankerten Spielgeheimnisses führen. 4. Betragsmäßige Bekanntgabe des durchlaufenden Postens Im Rahmen…

UFSI RV/0453-I/07Steuerpflicht der Umsätze von Lottovertriebsgesellschaften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.10.2010

…14. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Identität der Spieler dem "Spielgeheimnis" unterliege und daher gegenüber den Mitspielern nicht preisgegeben werde. Entgegen der Ansicht der Bw bildeten diese internen Spielgemeinschaften, die weder über eine interne Organisation verfügten noch nach außen hin tätig…

UFSI RV/0134-I/07Keine Umsatzsteuerfreiheit für eine "Lottovertriebsgesellschaft" (Abgabe von Lotto-Tipps für Spielgemeinschaften)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2008Teil 1/2

…einen Computer einsetzt. Hier haftet Sie ebenfalls bei Bedienungsfehlern und/oder Ausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 6. Spielgeheimnis / Datenschutz ... 7. Schlussbestimmungen ..." In dem von der Berufungswerberin verbreiteten Werbefolder "Produktbezeichnung - Mit System zum Gewinn" stellt diese ihre Arbeitsleistung in der Form dar, dass sie…