…000,00 S vom steuerlichen Ergebnis abgerechnet und die für die Beteiligungsabschreibung in § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 geltende Siebentelregelung nicht berücksichtigt werde. (e) Mit Schreiben vom 8. September 2003 nahm die Bw. zur Darstellung des Finanzamtes vom 22. August 2003 Stellung: Die…
…unabhängig von einer Regelbesteuerungsoption) in die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag einzubeziehen. Ein Übergangsgewinn erhöht die Bemessungsgrundlage, ein Übergangsverlust vermindert nach Maßgabe des § 4 Abs. 10 Z 1 EStG 1988 (Siebentelregelung) die Bemessungsgrundlage. Grundstücksgewinne, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, unabhängig davon…
…Hotel bezahlen. Unter der Annahme einer Stabilisierung und leichten Verbesserung der Situation ist eine Abwertung der Hotelbeteiligung um 50% auf 1,915.000,00 notwendig. 4.) Per Mail vom 17.09.2010 brachte der steuerliche Vertreter zum Ausdruck, dass die Siebentelregelung des § 12 Abs. 3…
…mittelbar verbundene Gesellschaften anlässlich des Ausscheidens der Beteiligung durchgebuchte Großmutterzuschüsse bei der Zwischengesellschaft nicht abzugsfähig (hier A GmbH). d. Die Teilwertabschreibung könnte demnach - unter Berücksichtigung der Siebentelregelung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG - bei der Zuschuss leistenden Großmuttergesellschaft (hier B AG) geltend gemacht werden…
…mittelbar verbundene Gesellschaften anlässlich des Ausscheidens der Beteiligung durchgebuchte Großmutterzuschüsse bei der Zwischengesellschaft nicht abzugsfähig (hier A GmbH). e. Die Teilwertabschreibung könnte demnach - unter Berücksichtigung der Siebentelregelung gemäß § 12 Abs 3 Z 2 KStG - bei der Zuschuss leistenden Großmuttergesellschaft (hier B AG) geltend gemacht werden…
…die in Slowenien ansässige und am 25. November 1998 (Wirtschaftsjahr 1998/99) gegründete Tochtergesellschaft (kurz: d.o.o.) in Höhe von S 157.499,00 geltend gemacht und hievon im Zuge der Siebentelregelung wiederum S 134.999,00 außerbilanzmäßig hinzugerechnet. Diese Abschreibung wurde nicht anerkannt…
…in Slowenien ansässige und am 25. November 1998 (Wirtschaftsjahr 1998/99) gegründete Tochtergesellschaft (kurz: d.o.o.) in Höhe von S 157.499,00 geltend gemacht und hievon im Zuge der Siebentelregelung wiederum S 134.999,00 außerbilanzmäßig hinzugerechnet wurden. Diese Abschreibung wurde nicht anerkannt…
…238: Konkret ist daher - im up-stream-Fall zusätzlich zum normalen Siebentelbetrag nach § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 - die Differenz zwischen den insgesamt im Rahmen der Siebentelregelung nach § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 schon berücksichtigten Teilen der Teilwertabschreibung (Siebentelbeträgen) und dem…
…Teilwertabschreibung von 1.200 gekürzt werden. Im Jahr 04 können daher A 800, B 3.000 und die X-GmbH 200 als Sonderausgaben abziehen. Die X-GmbH hatte den auf sie entfallenden Teil der Teilwertabschreibung der Siebentelregelung des § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988…
…iSd Insolvenzrechts vorliege, weil die stillen Reserven der Beteiligung an der Fa. BBBV den Fehlbetrag erheblich übersteigen, unbestritten gelassen. Da die - ab dem Veranlagungsjahr 1996 grundsätzlich anzuwendende - Siebentelregelung gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 in den Vorjahren nicht beantragt wurde, kommt auch die…
27.7 Sieben-Jahres-Klausel 27.7.1 Fristenberechnung Rz 7374: Die Progressionsermäßigung für Veräußerungsgewinne (Verteilungsregel des § 37 Abs. 2 EStG 1988 und ermäßigter Steuersatz des § 37 Abs. 5 EStG 1988) verlangt, dass seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind…
21.3.3.3 Auswirkungen Rz 1301: Die Verteilung der steuerlichen Wirksamkeit der Teilwertabschreibung einer Beteiligung auf sieben Jahre bewirkt nicht, dass sich der Buchwert der Beteiligung im Jahr der Teilwertberichtigung und den folgenden sechs Jahren jeweils um ein Siebentel mindert. Vielmehr sinkt der Buchwert…
27.10.3 Beendigung der Verteilung (Z 7 und 8) Rz 7396: In § 37 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind die Gründe taxativ aufgezählt, die zur Beendigung der Verteilung führen: a)Tod des Steuerpflichtigen. Noch offene Drittelbeträge sind in diesem Fall dem Erblasser zuzurechnen…
27.6 Verteilung von Einkünften und stillen Reserven 27.6.1 Verteilung auf drei Jahre (§ 37 Abs. 2 EStG 1988) Rz 7369: Über Antrag sind die nachstehend genannten Einkünfte gleichmäßig verteilt auf drei Jahre, beginnend mit dem Veranlagungsjahr, dem der Vorgang zuzurechnen ist, zum Normaltarif…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
15.7 Behandlung von Beteiligungen 15.7.1 Teilwertabschreibung und Zuschreibung Rz 1106: Mit der Ergebniszurechnung in der Gruppe ist der Ausschluss steuerwirksamer Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern verbunden, um mehrfache Verlustverwertungen in der Gruppe zu vermeiden, weil die wertmindernden Verluste des Gruppenmitglieds weitergeleitet und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw; vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Jänner 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…