…1.3.1.3.2.5. und 1.3.1.3.2.6. entfallen Randzahlen 126 und 127: derzeit frei 1.3.1.3.2.7. Siebentelabsetzung Rz 128: Zur Fortführung der Siebentelabsetzung bei Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen gemäß § 12 Abs. 3 Z 2 KStG 1988…
…EStR 2000 Rz 639 ff. Im Falle einer im "Wurzeljahr" zu Unrecht vorgenommenen Teilwertabschreibung einer Beteiligung ist die Beurteilung der rechtlichen Voraussetzung, ob die Siebentelabsetzung in den dem "Wurzeljahr" nachfolgenden sechs Wirtschaftsjahren zu berücksichtigen ist, jeweils eigenständig und unabhängig davon zu vorzunehmen, ob das "Wurzeljahr…
…Zuschreibung gekommen ist, ist der Buchwert von der übernehmenden Körperschaft ohne Rücksicht darauf anzusetzen, ob die Siebentelabsetzungen schon erfolgt sind. Auch in diesem Fall ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem höheren Teilwert der Beteiligung zum Verschmelzungsstichtag von der Schachtelbefreiung ausgenommen. Die offenen Siebentel…
…Jahren 05 und 06 die nächsten Siebentel in Höhe von je 100 und im Jahre 07 den Restbetrag von 50 absetzen. Die übernehmende M-GmbH kann daher im Jahr 04 insgesamt folgende Beträge absetzen: Restlicher Sonderausgaben-Verlust T-GmbH 0 normale Siebentelabsetzung gemäß § 12 Abs…
…sofern diese für die Vorjahre anzuerkennen sei, sich auf das Jahr 2015 im Rahmen der Siebentelabsetzung auswirken würde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Im Jahr 2012 erwarb die Beschwerdeführerin eine Beteiligung im Ausmaß von 52,99% an der türkischen ***AB*** von einer luxemburgischen Konzerngesellschaft…
…aufgrund des ab der Veranlagung 2012 geltenden "Verlustdeckels" bei der Zurechnung ausländischer Verluste nach § 2 Abs. 8 EStG 1988 (in sehr vielen Fällen ab dem zweiten Jahr der Siebentelabsetzung) in Österreich nicht mehr verwertet werden könne, direkt aus der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung des § 2 Abs…
…29.12.2017, RV/5101366/2011, gab das Bundesfinanzgericht den Berufungen gegen die Feststellungsbescheide Gruppenträger 2009 und 2010 in dem Punkt der Siebentelabsetzung statt. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, dass die Anerkennung des ersten Siebentels im Jahr 2005 eine Bindungswirkung für die Folgejahre entfalte, sodass die…
…F.F., Darlehen und Zinsen aus Darlehen in Höhe von EUR 1.209.095,69 und EUR 56.080,78 aktiviert. Der Klient hat dagegen in Hinblick auf die Siebentelabsetzung nicht das Rechtsmittel der Berufung eingelegt. Die Finanzverwaltung führt in der Abweisung aus, dass es…
…In Beilagen wurden die bewirtschafteten Flächen, die Pachtflächen samt Verpächtern und Pachtzahlung, die Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie der Siebentelabsetzung des Übergangsverlustes näher dargestellt, ebenso wurde eine "Weinrechnung für das Jahr 2002" vorgenommen. Mit Bescheid vom 27. Juni 2003 wurde die Bw…
…Hinsichtlich des Jahres 2001 war die Berechnung des Erstbescheides in der Weise zu berichtigen, dass anstelle der von der Betriebsprüfung vorgenommenen Zurechnung der Siebentelabsetzung der Beteiligungsabschreibung eine solche (bloß) wie übrigens auch die von der Bw. beantragte außerbücherliche Absetzung unterbleibt. Abgabenberechnung: | | S |…
…der restlichen 500.000 ***AB***-Aktien angesetzt. Ein Wiederaufnahmegrund in Bezug auf den Verkaufspreis im Jahr 2014 liegt demnach nicht vor. Soweit von der belangten Behörde als Wiederaufnahmegrund für 2014 eine falsche Berechnung der Siebentelabsetzungen gem § 12 Abs 3 Z 2 KStG geltend gemacht wird…
…oder Fehlmaßnahme), der nach der Judikatur des VwGH eine Teilwertabschreibung rechtfertigen würde. Eine Teilwertabschreibung zum 31.1.2005 ist daher nicht zulässig und folglich auch nicht die in den Jahren 2009 und 2010 geltend gemachten Siebentelabsetzungen. Die Beschwerde ist spruchgemäß abzuweisen. 3.2. Zu Spruchpunkt…
…ein Eigenkapital gemacht worden, wobei es der Bw. in Hinblick auf die Siebentelabsetzungen damals nicht auf ein Rechtsmittel angekommen sei. Wenn das Finanzamt nicht von einer Optionsausübung ausgegangen wäre, hätte es eigentlich den Widerspruch in der Erklärung aufgreifen und bei der Bw. rückfragen müssen. Der…
5.5.9.6 Charakter der ZehntelabsetzungFünfzehntelabsetzung Rz 1405: Ungeachtet der vorgesehenen Verteilung wird durch Instandsetzungsaufwendungen kein Wirtschaftsgut geschaffen. Es kommen weder ein Investitionsfreibetraginvestitionsbedingter Gewinnfreibetrag noch eine Übertragung stiller Reserven nach § 12 EStG 1988, noch eine Teilwertabschreibung ausständiger ZehntelabsetzungenFünfzehntelabsetzungen in Betracht. 5.5.9.7…
27.7 Sieben-Jahres-Klausel 27.7.1 Fristenberechnung Rz 7374: Die Progressionsermäßigung für Veräußerungsgewinne (Verteilungsregel des § 37 Abs. 2 EStG 1988 und ermäßigter Steuersatz des § 37 Abs. 5 EStG 1988) verlangt, dass seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang sieben Jahre verstrichen sind…
19.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1057: Bei jeder Auszahlung von sonstigen Bezügen ist das Jahressechstel neu zu berechnen. Wird die Sechstelgrenze überschritten, sind die übersteigenden Teile des sonstigen Bezuges dem laufenden Bezug des Lohnzahlungszeitraumes zuzurechnen, in dem sie ausgezahlt werden…
8.7.3 Übergangsbestimmungen 8.7.3.1 Allgemeines Rz 3436: § 14 Abs. 12 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 28/1999 ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1999 anzuwenden. Es darf dabei nur jener Betrag der Rückstellung zugeführt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 1. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 5. Jänner 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung gemäß § 299 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
15.7 Behandlung von Beteiligungen 15.7.1 Teilwertabschreibung und Zuschreibung Rz 1106: Mit der Ergebniszurechnung in der Gruppe ist der Ausschluss steuerwirksamer Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Gruppenmitgliedern verbunden, um mehrfache Verlustverwertungen in der Gruppe zu vermeiden, weil die wertmindernden Verluste des Gruppenmitglieds weitergeleitet und…
Bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen gilt das als "Dreistufenprinzip" bekanntgewordene Anwendungsschema. Darnach ist in einer ersten Stufe der Bestand der Steuerpflicht nach inländischem Steuerrecht (ohne Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen) zu ermitteln. In einer zweiten Stufe ist sodann festzustellen, inwieweit Abkommensrecht die Geltendmachung dieser Steuerpflicht einschränkt. In…