…sie entsteht mit der Zustellung der das Verfahren in einer Instanz abschließenden Erledigung. Das Gebührengesetz sieht nicht vor, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Aufforderungen durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. 3.2 § 11 GebG, § 13 Abs…
…zugestellt am) am 1.1 die Zusendung einer Zahlungsaufforderung an die Berufungswerberin veranlasst hat. Aufforderungen zur Gebührenentrichtung durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. Selbst das Unterbleiben der Zustellung einer schriftlichen Aufforderung zur Entrichtung der Gebühr vermag an der bereits entstandenen Gebührenschuld…
…Zeitpunkt der Einbringung der Eingabe. Im Gebührengesetz ist nicht vorgesehen, dass die Behörde den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung auffordern muss. Die Aufforderungen durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. Eine Verpflichtung der Behörde, den Gebührenschuldner zur Gebührenentrichtung aufzufordern, ist im Gebührengesetz nicht verankert…
…Abs. 1 GebG entstanden. Im Zuge der abschließenden schriftlichen Erledigung v. 20.06.2013 wurde seitens der X die Zusendung einer Zahlungsaufforderung an die Beschwerdeführerin veranlasst. Aufforderungen zur Gebührenentrichtung durch die Behörden tragen dem Servicegedanken sowie der Bürgernähe Rechnung. Da das Gebührengesetz keine Regelung vorsieht…
…Der Bw. gesteht im gegenständlichen Fall selbst zu einen Bescheid über die Vorschreibung einer Mutwillensstrafe erhalten zu haben, daher war es in diesem Fall eher ein Ausfluss des Servicegedankens der Finanzverwaltung, dass ihm dennoch im Rahmen eines Abrechnungsbescheidverfahrens bestätigt wurde, dass die gegenständliche Buchung eine…