…Tätigkeiten (zB bescheidmäßige Festsetzung) abwarten zu dürfen. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH (zB 05.11.2003, 99/17/0116) bewirkt die Einreichung der Erklärung betreffend eine Selbstbemessungsabgabe kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung die Festsetzung der Abgabe. Damit verbinden sich dieselben Rechtswirkungen wie mit einer bescheidmäßigen Festsetzung…
Auch hier gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gleicher Tatbestände: der Besteuerung von "Zufallsgewinnen" von Energieerzeugern. Auch hier könne die EU-Notfallmaßnahmen-VO nicht als Rechtfertigung dienen, da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB…
3.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
27.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr Rz 1371: Für Bestandverträge besteht für den Bestandgeber (Vermieter, Verpächter, Leasinggeber usw.), der im Inland (Bundesgebiet der Republik Österreich) einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung oder seinen Sitz hat oder eine inländische Betriebsstätte unterhält, die Verpflichtung, die Bestandvertragsgebühr…
1.5 Erhebung der Abgabe 1.5.1 Selbstberechnung und Entrichtung der Abgabe Rz 37: Die Elektrizitätsabgabe ist vom Abgabenschuldner oder Netzbetreiber selbst zu berechnen und gemäß § 5 Abs. 1 ElAbgG monatlich zu entrichten; die Elektrizitätsabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden…
42.6.2 Betroffene Zuwendungen Rz 12002: Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgabenkategorien (§ 18 EStG 1988): Verpflichtend zu leistende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften (§ 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988, siehe dazu Rz 12027), Freigebige Zuwendungen im Sinne des § 4a Einkommensteuergesetz (insbesondere Spenden an begünstigte…
7.12.2.2 Höchstbetrag für Kirchenbeiträge Rz 585: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften können bis zu 600 Euro (bis 2023: 400 Euro) jährlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrages beim Alleinverdiener oder Alleinerzieher bzw. für Kinder ist nicht vorgesehen. 7…
12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…
7.15 Sonderausgaben Datenübermittlung (§ 18 Abs. 8 EStG 1988) Rz 630a: Für ab 1. Jänner 2017 geleistete Spenden verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung Zuwendungen zur Vermögensausstattung einer gemeinnützigen Stiftung Zuwendungen…
7. Abgabenschuld und Abgabenerhebung (§ 7 FlugAbgG) Rz 26: Die Flugabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe im Sinne des § 201 BAO. Die Abgabenschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Abflug tatsächlich erfolgt ist. Der Abgabenschuldner (siehe Rz 23) hat die Abgabe selbst zu berechnen, elektronisch über…
… 201 Abs. 2 Z 1 und Z 2 BAO idF BGBl. I Nr. 76/2011). Selbstbemessungsabgaben sind Abgaben, bei denen der Abgabenschuldner (Eigenschuldner) oder der Abfuhrpflichtige die Abgaben selbst zu berechnen und zu entrichten hat, ohne vorherige abgabenbehördliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel eine bescheidmäßige Festsetzung…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Dipl. Ing. ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 19. 3. 2015 gegen den Bescheid des (damaligen) Finanzamts Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamt Österreich, 1030 Wien, Marxergasse 4…
42.6.4.3 Besondere Vorschriften für Kirchen und Religionsgemeinschaften Rz 12027: Gemäß § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 sind verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften Sonderausgaben. Absetzbar sind nur Zahlungen, die auf Grund einer Beitragspflicht nach der jeweiligen (Kirchen)Beitragsordnung geleistet werden (Rz…
…auf den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag auch die Bestimmungen, die für den Dienstgeberbeitrag gelten, analog Anwendung. Der Dienstgeberbeitrag ist ebenso wie der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag eine Selbstbemessungsabgabe, für die gemäß § 201 BAO ein Abgabenbescheid nur zu erlassen ist, wenn sich die Selbstberechnung als nicht richtig erweist…
Gemäß § 1 Abs. 4 GSpG wird der Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 Promille von der Bemessungsgrundlage der Spielbankabgabe gemäß § 28 Abs. 2 und 3 GSpG gemeinsam mit der Spielbankabgabe bzw. der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 4 GSpG für gemäß § 5 GSpG bewilligte Glücksspielautomaten, und Video…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31.10.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 11.10.2012 betreffend Einkommensteuer für 2011 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Einkommensteuer 2011 wird festgesetzt mit 15.319,00 €. Die…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
Sicherstellung Rz 1640: Die grundbücherliche Sicherstellung von betrieblichen Darlehen ist betrieblich veranlasst, die Kosten sind abzugsfähig. Sonderbetriebsausgaben Rz 1641: Siehe Rz 5801 ff. Spenden Rz 1642: Spenden sind freiwillige Zuwendungen und als solche gemäß § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 grundsätzlich nicht abzugsfähig (siehe…