…7 lit. a) des Kapitels VII (48) des Anhanges zur Richtlinie entgegen, wonach ein Seetransport - wozu zweifellos auch ein Roll on/Roll off-Fährtransport zähle - den Anforderungen an Höchsttransportzeiten nicht entsprechen müsse. Zudem gehe aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 22.07.2003, AGRI…
…7 lit. a) des Kapitels VII (48) des Anhanges zur Richtlinie entgegen, wonach ein Seetransport - wozu zweifellos auch ein Roll on/Roll off-Fährtransport zähle - den Anforderungen an Höchsttransportzeiten nicht entsprechen müsse. Zudem gehe aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 22.07.2003, AGRI…
…7 lit. a) des Kapitels VII (48) des Anhanges zur Richtlinie entgegen, wonach ein Seetransport - wozu zweifellos auch ein Roll on/Roll off-Fährtransport zähle - den Anforderungen an Höchsttransportzeiten nicht entsprechen müsse. Zudem gehe aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 22.07.2003, AGRI…
…7 lit. a) des Kapitels VII (48) des Anhanges zur Richtlinie entgegen, wonach ein Seetransport - wozu zweifellos auch ein Roll on/Roll off-Fährtransport zähle - den Anforderungen an Höchsttransportzeiten nicht entsprechen müsse. Zudem gehe aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 22.07.2003, AGRI…
…7 lit. a) des Kapitels VII (48) des Anhanges zur Richtlinie entgegen, wonach ein Seetransport - wozu zweifellos auch ein Roll on/Roll off-Fährtransport zähle - den Anforderungen an Höchsttransportzeiten nicht entsprechen müsse. Zudem gehe aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission vom 22.07.2003, AGRI…
…28209 der Europäischen Kommission (Anlage 4 zur Berufung) zu einer Anfrage des Bundesministeriums für Finanzen vorgelegt, wonach die Straßentransporte vor und nach dem Seetransport in keiner Weise miteinander verknüpft seien, so dass sich eine Zusammenrechnung bei der Berechnung der maximalen Transportdauer verbieten würde. Mit Berufungsvorentscheidung…
…gegen eine Differenzierung: Würde jede Umladung auf ein anderes Schiff als Wechsel der Beförderungsart gewertet, hätte dies zur Folge, dass nahezu jeder Seetransport künstlich aufgespalten werden müsste. Dies widerspräche der wirtschaftlichen Realität globaler Lieferketten sowie dem Zweck der zollwertrechtlichen Vorschriften. Im Ergebnis ist daher festzuhalten…
Unterhält eine in Japan ansässige Kapitalgesellschaft, die Frachtschiffe im internationalen Seetransport betreibt, auftragbeschaffende Tochtergesellschaften in Deutschland und in Österreich, dann kann die österreichische Tochtergesellschaft auch dann nicht zu einem "abhängigen Vertreter" der deutschen Schwestergesellschaft werden, wenn sie künftig Frachtaufträge nicht mehr im eigenen Namen entgegennimmt…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 24.05.2002 um 14:30 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 25.05.2002 um 07:00 Uhr in Igoumenitsa…
…zufolge, dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 02.03.2002 um 18:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 15 Stunden auf dem Seeweg am 03.03.2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa ankamen. Nach…
…zufolge, dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 06.03.2002 um 17:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden auf dem Seeweg am 07.03.2002 um 09:00 Uhr in Igoumenitsa ankamen. Nach…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 20.09.2002 um 14:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 15 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 21.09.2002 um 05:30 Uhr in Igoumenitsa…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 20.03.2002 um 16:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 21.03.2002 um 08:30 Uhr in Igoumenitsa…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 12.10.2002 um 17:30 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 13.10.2002 um 10:00 Uhr in Igoumenitsa…
…zufolge, dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 14.03.2003 um 13:30 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden auf dem Seeweg am 15.03.2003 um 05:30 Uhr in Igoumenitsa ankamen. Nach…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 27.01.2003 um 16:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 17 Stunden und 45 Minuten auf dem Seeweg am 28.01.2003 um 09:45 Uhr in Igoumenitsa…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 16.05.2003 um 14:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 17.05.2003 um 06:30 Uhr in Igoumenitsa…
…dass die Tiere vor Beginn des Seetransportes am 16.05.2003 um 14:00 Uhr - wieder - auf den Lastkraftwagen verladen worden waren und nach einer Transportdauer von 16 Stunden und 30 Minuten auf dem Seeweg am 17.05.2003 um 06:30 Uhr in Igoumenitsa…
…Packstücken oder durch Nachweise im Zusammenhang mit den Waren selbst. 6.3. Zuckertransport Der Seetransport von zur Raffination bestimmtem Rohzucker verschiedenen Ursprungs ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des Harmonisierten Systems zwischen den Gebieten der Vertragsparteien…
…Packstücken oder durch Nachweise im Zusammenhang mit den Waren selbst. 6.3. Zuckertransport Der Seetransport von zur Raffination bestimmtem Rohzucker verschiedenen Ursprungs ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen der Unterpositionen 1701.12, 1701.13 und 1701.14 des Harmonisierten Systems zwischen den Gebieten der Vertragsparteien…