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BFG RV/1100135/2013Sechstelberechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.03.2017

…| 35.664,69 3.895,73 3.413,02 418,66 Brutto 35.664,69 abzüglich SZ 3.895,73 = 31.768,96 Basis Sechstelberechnung: 31.768,96 Jahressechstel: (31.768,96 / 8 * 2) = 7.942,24 Zugeflossene Sonderzahlungen: 3.895,73 …

UFSW RV/3342-W/11Sechstelberechnung mehrere Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…1385/74 und vom 10. April 1997, 94/15/0197). Da eine Zusammenrechnung der laufenden Bezüge mehrerer Arbeitgeber für die Sechstelberechnung gesetzlich nicht zulässig ist, war der Berufung der Erfolg zu versagen. Zum vom Finanzamt gestellten Antrag im Vorlagebericht, die Aufwendungen für die Brille als…

UFSS RV/0147-S/12Sechstelberechnung und Bezugsbeginn während des Kalenderjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…Laut Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt sei die Sechstelberechnung nur für den Zeitraum von Juli 2010 bis September 2010 erfolgt. Die im Oktober, November und Dezember 2010 zugeflossenen laufenden Bezüge blieben bei der Sechstelberechnung unberücksichtigt. Da in den Monaten Juli bis Dezember 6 gleich bleibende laufende Bruttobezüge…

UFSS RV/0894-S/02Sechstelberechnung des § 67 EStG im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2003

…April 2002 vorgelegt, in dem diese nochmals ausführlich erläutert, wie sie die Sechstelberechnung durchgeführt hat (Die Pensionsversicherungsanstalt stellte diese Berechnung in EUR dar. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgt die Darstellung nachfolgend in ATS und EUR). Die Pensionsversicherungsanstalt stellte klar, dass 2001 nur eine Sonderzahlung im…

UFSW RV/1546-W/081) Sechstelberechnung 2) Einbeziehung sämtlicher endbesteuerter Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagung nach § 97 Abs. 4 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…den Steuerpflichtigen, die das nicht getan haben. Mag. Kovacs: Das Finanzamt vertritt ebenfalls die Meinung, dass die Sechstelberechnung gesetzeskonform erfolgt ist; bezüglich der endbesteuerten Einkünfte ist darauf zu verweisen, dass in den Einkommensteuerrichtlinien ebenso wie in allen mir bekannten Kommentarstellen die Rechtsansicht vertreten wird, bei…

UFSF RV/0538-F/07Besteuerung einer Pensionsabfindung (Grenzgänger) Hochrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2010

…lautete für das Jahr 2006 auf € 9.300,00, womit der Abfindungsbetrag von CHF 5.326,00 diesen Betrag bei weitem nicht übersteigt. Für die Abfindung steht somit die Begünstigung des Hälftesteuersatzes zu. Die Sechstelberechnung gemäß § 67 Abs. 2 EStG hat so zu erfolgen…

UFSW RV/0405-W/07Arbeitslosengeld, Hochrechnung, Sechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.03.2007

…angeblich steuerfrei sei, komplett mitversteuert werde, kämen höchstens Euro 26.228,47 als Bemessungsgrundlage im Betracht. Weiters könne angeblich laut Finanzamt die Sechstelberechnung nicht aufgerollt werden, da nicht das ganze Jahr Bezüge von der PVA ausbezahlt worden seien. Die PVA habe bei der Auszahlung der…

UFSW RV/1590-W/04Berechnung des Jahressechstels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011

…einen Wegfall der Haftung bewirken, sofern nicht die entsprechenden Einkünfte dabei außer Ansatz zu bleiben haben. Wie oben bereits dargestellt, können unrichtige Sechstelberechungen iSd § 67 Abs.1 und Abs. 2 EStG 1988 nicht im Wege einer Antrags- oder Pflichtveranlagung korrigiert werden. Aus diesem Grund besteht…

UFSW RV/0595-W/02Basis für Hochrechnung und Berechtigung für eine Hochrechnung gem. § 3 Abs 2 EStG 1988; Jahressechstelberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2003

…Erlassung der Berufungsvorentscheidung wurde diese Änderung des Lohnzettels jedoch noch nicht berücksichtigt. 1. 2. Angestrebte Verminderung der weiteren als laufende Bezüge versteuerten Beträge Die Bw. vertritt die Auffassung, dass eine Sechstelberechnung gem § 67 Abs. 2 (unter Bezugnahme darauf, dass sonstige Bezüge die durch § 67 Abs…

UFSL RV/1171-L/12Vergleichszahlung aus deutschem Dienstverhältnis - keine Begünstigung nach § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 mangels bestehender Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2013

…UVW AG bis 28.2.2011; ABC GmbH 1.3.2011 - 30.6.2011); weiters erhielt er Arbeitslosengeld (1.7.2011 - 15.8.2011). Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses zur UVW AG beantragte er die Sechstelberechnung entsprechend den LStR, Rz 1057 ff; hinsichtlich der von der ABC…

LStR 2002 Rz 1057–106219.2.2 Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…laufende Bezüge von mehreren Arbeitgebern hintereinander (Arbeitgeberwechsel) ausbezahlt und legt der Arbeitnehmer dem neuen Arbeitgeber den (die) Lohnzettel der (des) früheren Arbeitgeber(s) vor, ist bei der Sechstelberechnung so vorzugehen, als ob alle Bezüge in einem Kalenderjahr nur von einem einzigen Arbeitgeber ausbezahlt worden wären…

LStR 2002 Rz 6318.1.2 Nachzahlungen von bescheidmäßig zugestandenen Pensionen gemäß § 19 Abs. 1 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…1 und 2 EStG 1988 (13. und 14. Bezug) nachgezahlt, ist für Zwecke der Sechstelberechnung ebenfalls der Anspruchszeitraum maßgebend. Rz 631b: Für das abgelaufene Kalenderjahr, für das die Nachzahlung erfolgte, ist ein Lohnzettel gemäß § 84 EStG 1988 unter Berücksichtigung der Nachzahlung sowie allfälliger bereits für…

LStR 2002 Rz 110819.9 Besteuerung von Ersatzleistungen (sowie freiwillige Abfertigungen oder Abfindungen für diese Ansprüche) für nicht verbrauchten Urlaub und für nicht konsumierte Postensuchtage (§ 67 Abs. 8 lit. d EStG 1988).
geltende FassungRichtlinien04.12.2024

…Höhe von 8.000 Euro ausgezahlt. Für die Monate Jänner und Februar wurde jeweils ein Bruttogehalt in Höhe von 3.000 Euro gezahlt. Die Sechstelberechnung (ohne Berücksichtigung der als laufender Bezug ausgezahlten Urlaubsabfindung) ist wie folgt vorzunehmen: Die laufenden Bezüge von 1. Jänner bis 5…

BFG RV/7100371/2017Bonuszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2022

…zu berechnen. In ihrem Fall sind ihnen im Jahr 2012 keine im Inland steuerbaren laufenden Bezüge zugeflossen. Mangels derartiger laufenden Bezüge ergibt die Sechstelberechnung Null. Die Bonuszahlungen stellen daher im Zuflussjahr einen Sechstelüberhang dar und sind nach dem laufenden Steuertarif zu versteuern". Mit 2. 12…

BFG RV/7100933/2015Bonuszahlungen aus der Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.10.2022

…zu berechnen. In ihrem Fall sind ihnen im Jahr 2012 keine im Inland steuerbaren laufenden Bezüge zugeflossen. Mangels derartiger laufenden Bezüge ergibt die Sechstelberechnung Null. Die Bonuszahlungen stellen daher im Zuflussjahr einen Sechstelüberhang dar und sind nach dem laufenden Steuertarif zu versteuern". Mit 29. 1…

BFG RV/3100597/2015Grenzgänger, Jahressechstel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.09.2022

…der rechtzeitig elektronisch eingebrachten Beschwerde vom 10.12.2014 beantragte der Bf., die Sechstelberechnung betreffend die nicht erfolgte begünstigte Besteuerung einer einmaligen Sonderzahlung in der Höhe von EUR 5.000,00 zu überprüfen. Er arbeite in Italien und habe daher nur die Hälfte des Urlaubsgeldes…

BFG RV/7102056/2015Für die Ermittlung des Jahressechstels sind auch laufende Bezüge vom selben Arbeitgeber, die nicht der Besteuerung in Österreich unterliegen, zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2020

… 98 Abs 1 Z 4 EStG kein Besteuerungsrecht bestehe, nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen seien und mangels derartiger laufender Bezüge, die Berechnung des Jahressechstels null ergebe. Mit Schriftsatz vom 09.04.2015 stellte die steuerliche Vertretung des Bf den Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde…

BFG RV/7101693/2015Begünstigte Besteuerung sonstiger Bezüge, die neben laufenden Bezügen ausbezahlt werden, die in Österreich nicht der Besteuerung unterliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.11.2018

…keine im Inland steuerbaren laufenden Bezüge zu. Mangels derartiger laufender Bezüge ergibt die Sechstel­berechnung null. Laufende Auslandsbezüge, für die nach § 98 Abs. 1 Z 4 EStG kein Besteuerungsrecht mehr besteht, sind nicht in die Sechstelberechnung miteinzubeziehen.“ Der Bf. beantragte die Entscheidung über die Beschwerde durch…

BFG RV/7101140/2015Die Ausübung von Stock Options unterliegt dem begünstigten Steuersatz!
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.06.2018

…die unter Progressionsvorbehalt in die inländische Steuerberechnung einzufließen hätten, nicht bei der Sechstelberechnung berücksichtigt werden. Unter Punkt 2 der Stellungnahme hielt der steuerliche Vertreter dem Hinweis in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung, wonach "in Österreich gar nicht steuerbare Bezüge für die inländische Steuerberechnung de facto nicht…

BFG RV/7100744/2015Für die Ermittlung des Jahressechstels sind auch laufende Bezüge vom selben Arbeitgeber, die nicht der Besteuerung in Österreich unterliegen, zu berücksichtigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2017

… 98 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 kein Besteuerungsrecht bestehe, seien nicht in die Sechstelberechnung einzubeziehen. Der Bf. beantragte die Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Bundesfinanzgericht. Mit Beschluss des BFG vom 06. April 2016 wurde die Entscheidung über die Beschwerde bis zur Beendigung des…