…zu entrichten. Daher ist der bekämpfte Bescheid kein Haftungsbescheid (§ 224 Abs 1 BAO). Somit schuldet die Bw. jedenfalls keine Kapitalertragsteuer. b.) Umsatzsteuer 1993, 1994 und Körperschaftsteuer: Die Gegenstandsloserklärung ist die Folge der Zurücknahme der Berufungen. Daher war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 4. Juli 2005
…Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt. Gemäß § 95 Abs.1 EStG 1988 betragt die Kapitalertragsteuer 25%. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist nach § 95 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Durch die Bestimmung des § 8…
…Im Beschwerdefall regelt das Gesetz unmissverständlich, dass ein Schuldner inländischer Kapitalerträge, der seiner Einbehaltungs- und Abfuhrverpflichtung nicht nachkommt, im Haftungswege gemäß § 224 BAO für die vom Empfänger der Kapitalerträge geschuldeten Kapitalertragsteuer in Anspruch zu nehmen ist. Diese Vorgangsweise ergibt sich unmittelbar aus den Bestimmungen der §…
…dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. § 95 Abs. 5 Z 1 EStG 1988 stellt auf rein objektive Momente ab: Der zum Abzug Verpflichtete hat die Kapitalertragsteuer nicht abgezogen und der Empfänger der Kapitalerträge hat…
…... (5) Dem Empfänger der Kapitalerträge ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat oder 2. der Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Gem…
…... (5) Dem Empfänger der Kapitalerträge ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat oder 2. der Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. Gem…
…die in den Berufungen gegen die materiellrechtlichen Bescheide bestritten wurden, wäre die Bf. in Bezug auf diese Ausschüttungen nicht Schuldnerin der Kapitalertragsteuer. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich nur der Empfänger der Kapitalerträge (§ 95 Abs. 2 EStG 1988). Die Bezeichnung des bekämpften Bescheides als "Haftungs- und…
…die Kapitalertragsteuer der verdeckten Ausschüttungen (laut dem Bericht zur Außenprüfung vom 19.10.2010) der A GmbH an die Alleingesellschafterin BW bzw. deren Einbringung bei der A GmbH erscheint daher aussichtslos. Gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 ist der Empfänger der Kapitalerträge Schuldner der Kapitalertragsteuer…
…Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer ... (2) Abzugsverpflichteter ist: 1. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kapital, einschließlich tatsächlich ausgeschütteter Erträge und als ausgeschüttet geltender Erträge aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien Investmentfondsgesetzes: a) Der Schuldner der Kapitalerträge…
…Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Darunter fallen auch verdeckte Ausschüttungen. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Der zum Abzug Verpflichtete…
…ist die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat und die Haftung nach Abs. 1 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre oder der Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig…
…5 EStG 1988 iddgF ist dem Empfänger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn 1. der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat oder 2. der Empfänger weiß, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht…
…Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. ... (2) Abzugsverpflichteter ist: 1. Bei Einkünften aus der Überlassung von Kapital, einschließlich tatsächlich ausgeschütteter Erträge und als ausgeschüttet geltender Erträge aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes: a) Der Schuldner der Kapitalerträge…
…7. Dezember 2016 zur Entscheidung vorgelegt. II. Erwägungen 1. Schuldner der Kapitalertragsteuer ist gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Der Abzugsverpflichtete (§ 95 Abs. 2 EStG 1988) haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer. 2. Gemäß § 95 Abs. 4…
…zum Abzug Verpflichteten auferlegte Haftung 'nach Art und Umfang' jener entspricht, 'die schon nach dem EStG 1972 für den Schuldner der Kapitalerträge bestand. § 93 Abs. 1 EStG 1972 normierte: 'Bei folgenden inländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben: 1. Gewinnanteilen (Dividenden)…
…1.4.1.3. Wie in der Sachverhaltsdarstellung angeführt wurde gegenüber der C F Gesellschaft mbH bereits mit Bescheid vom 26.02.2014 eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2007 vorgenommen. Eine Parallel- bzw. Doppelvorschreibung an den Schuldner ist unzulässig. Es kann nicht ein…
…entgegen der Bestimmung des § 95 Abs. 2 iVm Abs. 3 Z 1 EStG vom Schuldner der Kapitalerträge, im Beschwerdefall somit von der X, die Kapitalertragsteuer nicht durch Abzug einbehalten und abgeführt worden ist. Dies erfüllt den Haftungstatbestand gemäß § 95 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988…
…5 EStG 1988 sei die Kapitalertragsteuer ausnahmsweise dem Empfänger der Kapitalerträge direkt vorzuschreiben, wenn der zum Abzug Verpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt habe oder der Empfänger wisse, dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt habe und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteile…
…erhoben (Kapitalertragsteuer). Zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs. 2 EStG 1988 zählen auch verdeckte Ausschüttungen nach § 8 Abs. 2 KStG 1988. § 95 EStG 1988 in der im Beschwerdefall geltenden Fassung normiert: (1) Die Kapitalertragsteuer beträgt 25%. (2) Schuldner der Kapitalertragsteuer ist der…
…dass der Schuldner die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. § 95 Abs 5 Z 1 EStG stellt auf rein objektive Momente ab: Der zum Abzug Verpflichtete hat die Kapitalertragsteuer nicht abgezogen und der Empfänger der Kapitalerträge hat die…