…die Personenvereinigung noch gegen irgend einen der Gesellschafter, auch nicht gegen denjenigen, dem das Schriftstück zugestellt wurde (Ritz, BAO4, Tz 8 zu § 101 Abs 3 BAO, mwN). Da die Berufung ein Schriftstück ohne Bescheid- Charakter anficht, war sie gemäß § 273 Abs 1 litt a BAO…
…Gemäß § 273 Abs. 1 lit a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide. Daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar, § 273 TZ 6). Gemäß § 93…
…Ritz, BAO, 3. Auflage, § 273 Tz 2). Mit Berufung anfechtbar sind nämlich nur Bescheide; daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, § 273 Tz 6, mit Judikaturnachweisen). Für die Bescheidqualität ist auch die Nennung des Bescheidadressaten unverzichtbar (Ritz, § 93 Tz 24, mit…
…nicht gegen denjenigen, dem das Schriftstück zugestellt wurde. Dass im gegenständlichen Fall auch der Hinweis auf § 101 Abs 3 BAO verständlicherweise fehlte, ist bei dieser Rechtslage schon nicht mehr von entscheidender Bedeutung. Die Berufung, welche sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet, war daher gemäß…
…bloß von der Vorlage einer Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat in Kenntnis gesetzt. Bei diesem Schriftstück handelt es sich, wie das Finanzamt im angefochtenen Zurückweisungsbescheid zutreffend festgestellt hat, zweifellos um eine Erledigung ohne Bescheidcharakter. Substantiierte Einwände gegen diese Feststellung sind der verfahrensgegenständlichen Berufung vom 24…
…2007 ergangen, sohin bereits rund ein Jahr vor der Erlassung der angefochtenen "Bescheide"). Gegen Letztere richtet sich die gegenständliche Berufung. 3. Rechtliche Würdigung: Mit Berufung anfechtbar sind nur Bescheide; daher sind Berufungen gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, BAO3, § 273 Tz 6, mit…
…vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 26 und 29). Eine Berufung ist ua. dann im o.a. Sinne unzulässig, wenn sie sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6, mwN). Von einer mündlichen Verhandlung konnte im Hinblick auf § 284 Abs. 3…
…wäre auch bei bestehender Aktivlegitimation des Beschwerdeführers zurückzuweisen gewesen, da sie sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet: Mit der Nennung der nicht (mehr) existenten Verlassenschaft nach V hat das Finanzamt einen falschen (nicht existenten) Bescheidadressaten gewählt. Eine gegen eine derartige Erledigung gerichtete Beschwerde ist…
…einen Bescheid richtet, ist unzulässig (vgl. VwGH 15.2.2006, 2005/13/0179; VwGH 28.11.2007, 2004/15/0131). Da sich im vorliegenden Fall die Bescheidbeschwerde gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet, war gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO in Verbindung mit § 278…
…als ehemalige Gesellschafter der ***Bf*** adressierte Beschwerdevorentscheidung, die die Bescheidbeschwerde als unzulässig zurückwies: Denn es handle sich bei der Beschwerde aufgrund der Nennung eines nicht mehr existierenden Bescheidadressaten um ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter, und Beschwerden gegen Schriftstücke ohne Bescheidcharakter seien unzulässig. Die Beschwerdevorentscheidung vom 20…
… 260 BAO zurück, da nur Bescheide mit Beschwerde anfechtbar wären und die angefochtene Mitteilung (vom 20.8.2020) ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter sei. Informativ wies das Finanzamt auf die neue Bescheinigung des Sozialministeriumservice vom 12.12.2020 hin. Dagegen richtet sich der Antrag vom 28…
…Bescheid zugekommen ist. Die darauf basierende Grundsteuer wurde jedenfalls regelmäßig entrichtet. Für den Fall der rechtswirksamen Zustellung - wovon auszugehen ist - ist die Berufung demnach verspätet, für den Fall einer nicht rechtswirksamen Zustellung richtet sich die Berufung gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter (vgl. UFS 12. 4…
…Der vermeintlich bindende Grundlagenbescheid vom 12. Juli 2000 habe sich jedoch in weiterer Folge als ein nicht rechtsmittelfähiges Schriftstück ohne Bescheidcharakter erwiesen; der Wiederaufnahmeantrag sei nach den Bestimmungen der BAO zulässig und fristgerecht. Mit dem angefochtenen Bescheid wies das Finanzamt den Antrag als verspätet zurück…
…demnach verspätet, für den Fall einer nicht rechtswirksamen Zustellung richtet sich die Berufung gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter. Das Finanzamt wird daher vor der Setzung allfälliger Einbringungsmaßnahmen das Vorliegen einer rechtswirksamen Zustellung zu prüfen haben. Die Zurückweisung der Berufung erfolgte daher zu Recht, die Berufung…
…Kein Bescheid liegt etwa vor, wenn es sich nur um ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter handelt. Bei Mitteilungen über die zuständigkeitshalber erfolgte Weiterleitung einer Eingabe an eine andere Behörde handelt es sich um eine Erledigung ohne Bescheidcharakter (VwGH 25.1.1990, 89/06/0163). Das Finanzamt…
…gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückgewiesen wurde, weil diese Berufung gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter gerichtet war. Auf die Begründung dieses Bescheides wird diesbezüglich hingewiesen. Aus den §§ 185 ff BAO ergibt sich ein System von Grundlagenbescheiden und hievon abgeleiteten Bescheiden. Nach…
…Ritz, BAO3, § 273 Tz 29). Eine Berufung ist ua. dann im o.a. Sinne unzulässig, wenn sie sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet (vgl. Ritz, BAO3, § 273 Tz 6 mwN). Gemäß § 96 BAO müssen schriftliche Ausfertigungen der Abgabenbehörden grundsätzlich mit einer Unterschrift (bzw. Beglaubigung…
…an dieser Stelle noch aus: Auch bei bestehender Aktivlegitimation des steuerlichen Vertreters wäre der Vorlageantrag zurückzuweisen gewesen, da er sich gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet. So sind auch nach der Judikatur des VwGH Bescheide nach dem Tod eines Abgabenpflichtigen vor der Einantwortung an die…
…zwischen einer Mahnung und einer Zahlungsaufforderung kein rechtserheblicher Unterschied, was auch aus dem im Wesentlichen gleichen Wortlaut dieser eingangs zitierten Schreiben des Finanzamtes ersichtlich ist. Da sich somit die verfahrensgegenständliche Beschwerde gegen eine Zahlungsaufforderung und damit gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter richtet, war sie gemäß …
…da wie oben ausgeführt jedenfalls mit Zurückweisung vorzugehen ist. Für den Fall der rechtswirksamen Zustellung ist die Berufung demnach verspätet, für den Fall einer nicht rechtswirksamen Zustellung richtet sich die Berufung gegen ein Schriftstück ohne Bescheidcharakter" § 212a BAO lautet: Abs.1: Die Einhebung einer Abgabe…