…Vorsitzenden des Spruchsenates, in den Fällen des § 125 Abs. 2 von einem Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde geleitet (Verhandlungsleiter). Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos, hochgradig hörbehindert oder stumm ist, ein Dolmetscher gemäß § 57…
…Monate nach der Verhandlung in Abwesenheit des Bf. versendet wurde, ist der Name eines Schriftführers nicht enthalten. Auf Aufforderung des Bundesfinanzgerichts, dass durch die Finanzstrafbehörde die Niederschrift zur mündlichen Verhandlung vom 25.9.2019 vorgelegt werden möge, wurde ein A 4 Blatt mit handschriftlichen Aufzeichnungen…
…Der mündlichen Verhandlung ist ein Schriftführer und, wenn der Beschuldigte oder ein Nebenbeteiligter der Verhandlungssprache nicht hinreichend kundig, gehörlos oder hochgradig hörbehindert ist, ein Dolmetscher beizuziehen. Gemäß § 135. Abs.1 FinStrG ist der Ablauf der mündlichen Verhandlung durch den Schriftführer, erforderlichenfalls nach den Angaben des…
…ihr abfindet. Gemäß § 137 FinStrG hat das Erkenntnis zu enthalten: a) Die Bezeichnung der Finanzstrafbehörde erster Instanz; wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, die Namen des Verhandlungsleiters und des Schriftführers ; bei Erkenntnissen eines Spruchsenates auch die Namen der Senatsmitglieder und des Amtsbeauftragten; b) Vor- und…
…verkündet worden ist, dessen Inhalt und die wesentlichen Gründe, sonst den Vorbehalt der schriftlichen Ausfertigung. Abs. 3: Die Verhandlungsniederschrift ist vom Verhandlungsleiter und vom Schriftführer zu unterfertigen. Dem Beschuldigten und den Nebenbeteiligten ist auf Verlangen eine Ausfertigung dieser Niederschrift auszufolgen. Gemäß § 137 lit. a FinStrG…
…des Beschuldigten, der Amtsbeauftragten HR Mag. Elfriede Teichert sowie der Schriftführerin Dagmar Brus durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und die in ihrem Schuldspruch unverändert bleibende Entscheidung des Erstsenates in ihrem Ausspruch über Strafe dahingehend abgeändert, dass die…
…weil anhand der Niederschrift vom 11.05.2017, eingelangt am 14.11.2017, welche nur die Schriftführerin Frau H unterfertigte, nicht erkennbar ist (die Unterschrift des Spruchsenatsvorsitzenden fehlt), ob dem Spruchsenatsvorsitzenden der Inhalt der Niederschrift vom 11.05.2017 tatsächlich zur Kenntnis gelangte. Auf die…
…diesem Grund erweist sich die per E-Mail an den Vorsitzenden des Spruchsenates, die Geschäftstellenleiterin des Spruchsenates und die Schriftführerin im Spruchsenat gerichtete Rechtsmittelanmeldung als unwirksam. Daran ändert auch der Vermerk "Mündlich und hiermit schriftlich rechtzeitig angemeldet ***4***" nichts, da dadurch keiner Weise dokumentiert wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter im Beisein des Schriftführers über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der X-GmbH vom 06.06.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 03.05.2012 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Feststellung einer Unternehmensgruppe nach…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den-Senat im Beisein der Schriftführerin R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch Safe Wthd GmbH, Meidlinger Hauptstraße 32 Tür 15, 1120 Wien, über den Vorlageantrag vom 8.1.2015 gegen die Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 3/6…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin über die Berufung der Berufungswerberin, vom 22. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 30. Jänner 2007 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 2004 nach der am 29. Oktober 2013…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch Senat-10 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Schmalzl & Partner OEG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1040 Wien, Floragasse 7/302, vom 7. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung A.B., vertreten durch Steuerberatung, vom 4. Juni 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 9. Mai 2012 betreffend Festsetzung von zweiten Säumniszuschlägen am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des A.B., vertreten durch Trust Treuhand- und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 38, vom 18. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat im Beisein der Schriftführerin über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. April 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 6. März 2009 betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 und vom 9. Dezember 2009 betreffend Umsatzsteuer 2008 nach der am…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des Bw., vertreten durch Kastner & Schatz Steuerberatung GmbH, 3340 Waidhofen/Ybbs, Wiener Straße 5, vom 23. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 9. März…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Wolfgang A. Schwarz, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Mattiellistraße 3, vom 18. Februar 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 26. Jänner…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des Bw., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, 1020 Wien, Praterstraße 62-64, vom 5. September 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 3. und 11…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat10 im Beisein der Schriftführerin E. über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 30. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 19. Jänner 2011 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) am 27. September 2012 in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch denSenat5 im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Bw., vertreten durch StbGmbH&CoKG, vom 29. Dezember 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 28. Dezember 2009 betreffend Einkommensteuer 2008 nach der am 28. März 2012 in 4020 Linz…