…Rechtsnachfolger seines verstorbenen Bruders N ua. aus dem Abbau eines Schottervorkommens resultierende (vgl. den diesbezüglichen Schotterabbauvertrag "Übereinkommen über einen Kiesabbau und der Sanierung der Abbaufläche im Rahmen der Errichtung einer Deponie für Baureststoffe, ELK IIb" zwischen seinem Bruder und der Fa. FB KG) Einkünfte aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch V, gegen die Bescheide des FA Klagenfurt vom 16.10.2012 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 und vom 09.07.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr…
… 8 Abs. 5 EStG 1988 abzuschreiben sind (VwGH 22.2.2023, Ro 2021/15/0006). Wird ein zum Privatvermögen gehöriger Bodenschatz verpachtet (zB Schotterabbauvertrag), bestehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Bedenken, sämtliche Werbungskosten (einschließlich AfS) in Höhe von 50% der…
…In der Begründung des Sachbescheides führte das Finanzamt, Rz 3204 der ESRL 2000 zitierend, aus: "Wird ein zum Privatvermögen gehöriger Bodenschatz verpachtet (zB Schotterabbauvertrag), bestehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Bedenken, sämtliche Werbungskosten in Höhe von 50% der Bruttoerlöse (einschließlich…
…51 € für 2005 erhöht und dies in einer Beilage vom 5. Oktober 2007 unter Hinweis auf Rz 3204 der EStR wie folgt begründet: "Wird ein zum Privatvermögen gehöriger Bodenschatz verpachtet (zB Schotterabbauvertrag), bestehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Bedenken…
…Liegenschaften und einigen Vorarbeiten hat das Unternehmen noch keine Tätigkeit aufgenommen. Rechnungen wurden bis dato noch nicht gelegt. Schotterabbauverträge wurden noch nicht abgeschlossen - ebenso kann noch nicht gesagt werden, wer die Pächter sein werden. Die ersten Verträge und somit auch die ersten Einnahmen werden erst…
…noch rekultivieren ist, führen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Rz 3204 EStR 2000), da steuerlich der nicht zum Betriebsvermögen des Landwirtes gehörige Bodenschatz verpachtet wird (Schotterabbauvertrag). Daran ändert auch die Vereinbarung eines Pauschalpreises für den Abbau des gesamten Schottervorkommens nichts. Da nur der Schotter…
…den Randziffern 3204 und 6410b der Einkommensteuerrichtlinien bestehen keine Bedenken, bei der Ermittlung der aus einem Schotterabbauvertrag resultierenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sämtliche Werbungskosten - einschließlich Absetzung für Substanzverringerung - im Schätzungswege mit 40% der Nettoerlöse zu berücksichtigen) kommt im Beschwerdefall nicht in Betracht. Abgesehen davon…
…Grundstücke in dieser Region die geologischen Voraussetzungen erfüllen. Der Steuerpflichtige wurde erst vor kurzem von einem Makler kontaktiert, ob er eventuell Interesse an einem Verkauf/Schotterabbauvertrag in Bezug auf eines seiner Grundstücke hätte. Der Ablauf wäre so geplant, dass nach Zusage von Seiten des Herrn…
…entsprächen. Rz 3204 der EStR 2000 hat, soweit für die hier zu klärende Frage relevant, folgenden Wortlaut: Wird ein zum Privatvermögen gehöriger Bodenschatz verpachtet (zB Schotterabbauvertrag), bestehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Bedenken, sämtliche Werbungskosten (einschließlich AfS) in Höhe von…
…Juni 2004, soweit für die hier zu klärende Frage relevant, folgenden Wortlaut: "Wird ein zum Privatvermögen gehöriger Bodenschatz verpachtet (zB Schotterabbauvertrag), bestehen bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung keine Bedenken, sämtliche Werbungskosten (einschließlich AfS) in Höhe von 50% der Bruttoerlöse (einschließlich Umsatzsteuer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28.Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder W, G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Oktober 2005, Steuernummer,, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28. Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder B., G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Oktober 2005, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***AdrRA***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Mai 2016 betreffend Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Isolde Zellinger in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch Dr. Manfred Wild, Salzburgerstraße 27, 4982 Obernberg am Inn, über die Beschwerde vom 27.5.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat am 28.Oktober 2009 durch die Vorsitzende B und die weiteren Mitglieder W, G und M über die Berufung der P, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei H, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 13. Juni 2005, Steuernummer, betreffend Rechtsgebühr gemäß §33…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Ra***, ***AdrRa***, über die Beschwerde vom 15. Juni 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Mai 2016 betreffend Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 21.03.2013 betreffend Energieabgabenvergütung für das Jahr 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der BfAdr, vertreten durch Süd-West-Treuhand Steuerberatungs GmbH, 6900 Bregenz, Gletscherstraße…
8.11 Nachdem die am 30. März 2017 anberaumte mündliche Senatsverhandlung auf Ersuchen des steuerlichen Vertreters vertagt worden war und die oben angeführten Ersuchen ebenso wie eine weitere E-Mail vom 7. April 2017 unbeantwortet geblieben sind, wurden die Fragen der steuerlichen Vertretung mit Vorhalt…