…Steuersatz von 10% unterliegenden Gegenstände, sind in Z 3 "Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse (Kapitel 2 der Kombinierten Nomenklatur)" angeführt. Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu den einzelnen Ziffern der Anlage richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN - das ist der gemeinsame Zolltarif der EU; Verordnung [EWG]…
Abschnitt I Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs Kapitel 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse Restregel zum Kapitel, anwendbar auf Mischungen (1) Für die Zwecke der Anwendung dieser Restregel bedeutet "Mischen" das absichtliche und bezogen auf die Anteile kontrollierte Zusammenbringen von zwei oder mehr austauschbaren Vormaterialien…
…Alle Tiere des Kapitels 1 sind vollständig gewonnen oder hergestellt | Kapitel 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Herstellen, bei dem alles Fleisch und alle genießbaren Schlachtnebenerzeugnisse in den Erzeugnissen dieses Kapitels vollständig gewonnen oder hergestellt sind | ex Kapitel 3 | Fische und…
…mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend oder mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend | | | X | 2001 90 30 | Zuckermais (Zea mays var…
…Materialien ohne Ursprungseigenschaft, die Ursprung verleihen | (1) | (2) | (3) | (4) | Kapitel 1 | Lebende Tiere | Alle Tiere des Kapitels 1 müssen vollständig gewonnen oder hergestellt sein | | Kapitel 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | Herstellen, bei dem…
…Warenkreis des Anhangs II zum EWG-Vertrag. Konkret handelt sich dabei um nachstehend angeführte Waren: | KN-Code /Kapitel | Warenbezeichnung | 1 | Lebende Tiere | 2 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | 3 | Fische und wirbellose Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere …
…1602 5080, die kein anderes Fleisch als Rindfleisch mit einem Verhältnis Kollagen/Eiweiß von höchstens 0,45% und mindestens 20% mageres Rindfleisch (ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett) enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85% des Gesamtnettogewichts ausmachen müssen. Als Kollagen-Gehalt gilt der mit dem Faktor…
…95, das kein anderes Fleisch als Rindfleisch enthält. Das Erzeugnis darf ein Verhältnis Kollagen/Eiweiß von nicht mehr als 0,45 aufweisen und muss mindestens 20 GHT mageres Fleisch ohne Schlachtnebenerzeugnisse und Fett enthalten, wobei Fleisch und Gelee mindestens 85 % des Nettogesamtgewichts ausmachen müssen. Dabei…
…51 und 4303 10 10 fallen und nur Pelzfelle von Phocidae und Otariidae unter die KN-Codes 4302 19 49 und 4302 30 55 fallen. ABSCHNITT I LEBENDE TIERE; TIERISCHE ERZEUGNISSE KAPITEL 2 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse | | 0208 40 20 | Robbenfleisch…
…Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0205 | Fleisch von gefährdeten Arten wildlebender Pferde und Esel der Anhänge A bis D, frisch, gekühlt oder gefroren | ex0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von gefährdeten Arten wildlebender Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferden oder Eseln der…
…um die Einreihung der Ware zu ermöglichen, da im Feld 31 nicht angegeben sei, dass die betreffenden Erzeugnisse kein Fleisch oder Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel enthalten. Dies sei jedoch Voraussetzung für eine Einreihung unter den angegebenen Produktcode 1601 0099 9110. Die fehlende Angabe sei auch nicht…
…Salzburg. Entscheidungsgründe Am 11. November 2008 hat die Beschwerdeführerin (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) mit Anmeldung CRN andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse des Produktcodes 0210 1981 9300 zur Ausfuhr angemeldet und für eine Menge von 536,00 kg die Zahlung einer Ausfuhrerstattung beantragt. Laut vorliegendem Beschauvermerk wurden zwei…
…gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend | Nur wenn Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten sind | ex | 1902 20 91 | Gekochte gefüllte…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…
…sei jedoch Rinderkopffleisch nicht erfasst. Dieses stelle ein Schlachtnebenerzeugnis dar, welches unter den Code 0206 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen sei. Von den unter den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom…