…5. Umfang der Begünstigung Rz 1432: Zu den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gehören Belustigungsgeschäfte und Fahrgeschäfte aller Art, wie Ringelspiele, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen usw., wobei es gleichgültig ist, ob es sich um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt. Ebenso…
…versuchen würden, höchstklassiges Kunsthandwerk in einer Veranstaltung zu präsentieren, die dem Ambiente eines herbstlichen Schlossparkes oder in Schloss H eines Schlossparkes im Mai entsprechen würde, ohne ständiger Musikberieselung, ohne Schießbuden, ohne Ringelspiel, ohne übertriebenen Ausschank von alkoholischen Getränken, eben klassisch und echt volkstumsbezogen. Wenn dieses…
…Tz 146 und die dort zitierte Judikatur). Zu den Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller gehören Belustigungsgeschäfte und Fahrgeschäfte aller Art, wie Ringelspiele, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen usw., wobei es gleichgültig ist, ob es sich um sesshafte oder nicht sesshafte Schausteller handelt…
…Anhänge A bis D oder solche enthaltend | ex9504 90 80 | Spiele mit Teilen oder Erzeugnissen aus gefährdeten Arten wildlebender Tiere oder Pflanzen der Anhänge A bis D oder solche enthaltend | ex9508 | Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen…
…Luft- und Schiffschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen, Wildwasserbahnen, Grotten- und Geisterbahnen, Freifalltürme, Kindereisenbahnen), Laufgeschäften (Spiegellabyrinthe) und Spielgeschäften (Schießbuden, Dosenwerfen, Pfeilwerfen). Im Streitfall liegt die Vielfalt an Schaustellungen, Belustigungen und Fahrgeschäften aller Art, wie sie auf derartigen Veranstaltungen angeboten werden, nicht vor. Das Leistungsangebot in der von der…
…Jahrhundert meist im Zirkus, Varieté oder Entertainment auftreten, werden heute auch solche Unternehmen als Schausteller bezeichnet, die nicht Künste, sondern Belustigungsgeschäfte, Schaustellungen und Fahrgeschäfte aller Art (wie etwa Schießbuden, Grotten- und Geisterbahnen, Ringelspiele, Schaukeln, usw) anbieten und zwar unabhängig davon, ob es sich dabei um…
…Fahrgeschäfte aller Art (Ringelspiel, Schaukeln, Grotten- und Geisterbahnen, Schießbuden, Geschicklichkeitsspiele, Ausspielungen etc.). Eine von der EU-Kommission veröffentlichte Gegenüberstellung der Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang H bzw Anhang III (Stand 1.1.2009) der zitierten EU-Richtlinien in den Mitgliedstaaten zeigt…
…über Zahlungsmodalitäten und -vorgänge keine Aussagen gemacht werden konnten, Belegnummerierungen fehlerhaft und Schwarzarbeiter beschäftigt worden waren sowie Einnahmen von Zeltvermietungen, Autodrom-Betrieb, Schießbuden etc. nicht erklärt worden waren. Im Zuge einer mangels Vorliegens eines für die Ermittlung der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen heranzuziehenden zuverlässigen betrieblichen Rechenwerkes (S…