…des XX-Service geltend gemacht hat, obwohl diese tatsächlich nicht bezahlt wurden. Dem Beschwerdeführer waren diese näheren Umstände zweifellos bekannt, zumal der XX-Service - der ja als Scheingewerbe eingestuft wurde - angeblich von seiner Ehegattin betrieben wurde. Damit besteht der Verdacht, dass der Beschwerdeführer es jedenfalls…
…Polizei wäre auch nicht möglich, wenn eine Arbeitsgenehmigung für meine Tätigkeit in Österreich notwendig wäre. Um zu beweisen, dass es sich nicht um ein Scheingewerbe handelt, lege ich Ihnen freiwillig drei meiner Verträge bei." Beigelegt waren eine "Vereinbarung" vom 27. Jänner 2010 mit der Firma…
…Berufungswerber habe nach längerer Arbeitslosigkeit im Jahr 2000 eine Tätigkeit als Jurist bei der Firma FS aufgenommen. Um Arbeitgeber-Abgaben zu sparen, habe er ein Scheingewerbe angemeldet. Hätte er sich mit dem diesbezüglichen Vorschlag der Firma FS nicht einverstanden erklärt, wäre er weiterhin arbeitslos geblieben…
17.1.6 ABC - Abgrenzung Gewerbebetrieb von anderen Einkunftsarten Rz 5417: Abschlussagent, Gewerbebetrieb, sofern Selbständigkeit gegeben ist, aber auch Geschäftsvermittler (Provisionsvertreter) ohne Abschlussvollmacht (VwGH 10.3.1961, 1414/58; VwGH 11.1.1963, 1263/62). AKM-Untervertreter, Gewerbebetrieb (VwGH 22.4.1964, 2066/62). Altenheime…
Ein schweizerisches Unternehmen, das am Inlandsmarkt Maßanzüge über Internet anbietet und solcherart in den inländischen Marktwettbewerb eintritt, muss damit rechnen, dass die Frage der inländischen Steuerpflicht seitens der Abgabenbehörden mit großer Sorgfalt untersucht wird. Erhalten die österreichischen Kunden über die Homepage des Unternehmens die Adressen…
Anhang 4 Unternehmer die üblicherweise Bauleistungen erbringen 1 Allgemeines Zur Beurteilung, ob ein Unternehmer üblicherweise Bauleistungen erbringt, kann der Abschnitt F "Bauwesen" der SYSTEMATIK DER WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN - (ÖNACE 1995), basierend auf der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische…
4.3. Tatbestand der Tätigkeit (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO) Rz 76: Unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 Z 2 LVO fallen Tätigkeiten, die ohne Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern in typisierender Betrachtungsweise auf eine in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen sind. Dies trifft etwa…