… Finderlohn; Schmerzengeld, ausgenommen in Rentenform, siehe Rz 1061; Zeugengebühren (VwGH 14.2.1986, 86/17/0023); Private Schadensversicherungen, sofern nicht in Rentenform; Veräußerung von Privatvermögen außerhalb der §§ 29, 30 und 31 EStG 1988. Rz 101a: Nicht steuerbar sind: Lotteriegewinne und Gewinne aus Preisausschreiben, bei denen…
5.5.1.5.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Rz 1271: Als Betriebsausgaben absetzbar sind auch Prämien zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung, welche den Schaden ersetzt, der durch eine gänzliche oder teilweise Unterbrechung des Betriebes infolge eines Schadenereignisses, wie zB Krankheit der den Betrieb leitenden Personen, Brand, Explosion, eintritt (VwGH…
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
…sog. "Name" bei Lloyd's of London. Lloyd's of London sei ein bereits seit über 300 Jahren bestehendes Versicherungsunternehmen bzw. ein Markt für Versicherungen, insbesondere für Schadensversicherungen. Die Rechtsform sei am ehesten einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft vergleichbar, jedoch de facto eine Rechtsform sui generis…
…Regie Werkzeugbau, 25 % Vorstand, je 20% EDV CAD, EDV-Aufwand, je 11% Werkzeugbau, Schmiede, Qualitätssicherung, Arbeitsvorbereitung, 10% Abschreibung Anlagevermögen, je 7% Personalverrechnung, Freiwilliger Sozialaufwand, Betriebsarzt, Schadensversicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Sicherheitsfachkraft, Aus- und Fortbildung, Umlagen, Bankspesen, Diverser Sachaufwand, Zinsenaufwand, Büroaufwand, Reinigungsaufwand, Entsorgungskosten, Reparatur des Fabriksgebäudes, je…
…Anm 82 zu § 4). Prämien für Sach-, Haftpflicht- oder Schadensversicherungen sind nur insoweit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abzugsfähig, als sich derartige Versicherungen auf das Betriebsvermögen bzw. auf Wirtschaftsgüter zur Einkünfteerzielung beziehen, auch wenn es sich dabei um Pflichtversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung der Bauern handelt…
…der Anspruch auf Tagegeld nach dem Versicherungsvertrag vom Bestehen einer Betriebsunterbrechung unabhängig sei. (Wiesner/Atzmüller/Grabner/Leitner/Wanke, EStG, § 4 Anm 82 "Versicherungen (Sach- und Schadensversicherungen)"). Prämien für Betriebsunterbrechungsversicherungen für den Unterbrechungsschaden einschließlich des entgangenen Gewinnes seien Betriebsausgaben; die Entschädigungen im Versicherungsfall seien dann steuerpflichtig…
…von Todes wegen veranlasst (vgl. VwGH 15.12.1992, 88/14/0093). 5.5.1.5.3 Betriebliche Sach- und Schadensversicherung Rz 1270: Soweit derartige Versicherungen auf das Betriebsvermögen oder die Betriebsführung bezogen sind, sind die Prämien als Betriebsausgaben abzugsfähig. Darunter fallen insbesondere Feuerversicherungen und…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
5.5 Einzelne Betriebsausgaben 5.5.1 Beiträge zu betrieblichen Versicherungen 5.5.1.1 Pflichtbeiträge zu gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherungen; Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung 5.5.1.1.1 Pflichtversicherungsbeiträge iSd § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 im engeren Sinn…
7.5 Beiträge und Versicherungsprämien (§ 18 Abs. 1 Z 1a und Z 2 EStG 1988) 7.5.1 Begriff der Beiträge und Versicherungsprämien Rz 458: Als Sonderausgaben absetzbar sind Beiträge und Prämien für: freiwillige Krankenversicherung mit Ausnahme der als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähigen Beiträge zu…
…Schadensausgleich das wesentliche, also die Wiederherstellung des früheren Zustands. (Wunschel-Kostboth, Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch, 47). Damit handelt es sich hier um eine Schadensversicherung für Elektrogeräte, das wurde weder von der Bw. noch vom Finanzamt bestritten. Fraglich ist, ob nicht nur zwischen Käufer und Elektrohändler, sondern auch…
9.1.3.22 Prämien für Personenversicherungen Rz 663: Vom Arbeitgeber bezahlte Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitnehmer über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verfügen kann. Es müssen ihm also die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zustehen…
7.5.3 Lebensversicherungen 7.5.3.1 Allgemeines zu Lebensversicherungen Rz 464: Eine Kapitalversicherung liegt vor, wenn im Versicherungsvertrag bei Eintritt des Versicherungsfalles eine einmalige Kapitalleistung vereinbart ist. Eine Rentenversicherung liegt vor, wenn als primäre Versicherungsleistung eine lebenslange Rente vereinbart ist (wobei eine Option…
…Schadensausgleich das wesentliche, also die Wiederherstellung des früheren Zustands. (Wunschel-Kostboth, Versicherungsteuergesetz, Erläuterungsbuch, 47). Damit handelt es sich hier um eine Schadensversicherung für Elektrogeräte, das wurde weder von der Bf. noch vom Finanzamt bestritten. Fraglich ist, ob nicht nur zwischen Käufer und Elektrohändler, sondern auch…
7.5.3.6 Rückvergütungen Rz 490: Rückvergütungen lösen nur dann die im Folgenden angeführte Konsequenz aus, wenn der Vorgang nicht zu einer Nachversteuerung von Versicherungsprämien führt. Zu den Rückvergütungen zählen: Vorauszahlungen bzw. Rückzahlungen auf Grund eines Teilrückkaufes der Versicherung außerhalb der Nachversteuerungsfrist (zB Vorauszahlung…
23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…
24.2.4 Versicherungsrenten 24.2.4.1 Allgemeine Versicherungsrenten Rz 7018: Bei Renten, die auf Grund eines Rentenversicherungsvertrages oder anlässlich der Umwandlung der Auszahlung eines Versicherungsanspruches in eine Rente geleistet werden, kann grundsätzlich eine Kaufpreisrente unterstellt werden (VwGH 19.3.2013, 2010/15/0141…