Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003, nach am 3. November 2004 am Finanzamt Waldviertel in Krems/Donau durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird im eingeschränkten Umfang Folge gegeben. Der…
12.8.24 Schadenersatzleistungen, Schadensfälle Rz 906: Schadenersatzleistungen sind nicht absetzbar, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat (Verschuldenshaftung; VwGH 25.1.2000, 97/14/0071, vgl. Rz 828 ff). Aufwendungen zur Wiederbeschaffung von Gegenwerten können nur dann eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn…
…finanzierte Kaskoversicherung die Verantwortung des Arbeitgebers für Dienstreisen abdecke, so spiele es keine Rolle, wie die Abwicklung der Schadenstragung erfolgt sei. Im Übrigen werde auf die Beschwerdevorbringen verwiesen. In dem an die Bf gerichteten Schriftsatz vom 11. April 2022 hat das Bundesfinanzgericht seinen Rechtsstandpunkt zu…
…Beschädigung gekommen. Eine Schadenskausalität mit Gewittersturm- oder Schneedruckereignissen sei in Anbetracht der – gerade angeführten – wesentlichen Einflussfaktoren weitgehend auszuschließen. Aus Sicht des Sachverständigen sei daher eine Zuständigkeit der NIX-Vers zur Schadenstragung nicht gegeben, sondern läge dies im Verantwortungsbereich des Generalunternehmers AB-GmbH bzw. dessen Subunternehmen…
…Versicherungsvertragsgesetz 1958 ergangene höchstgerichtliche Judikatur). Eine Schadenstragung durch den Versicherer im Rahmen einer Vollkaskoversicherung erweist sich daher in der Regel - abgesehen vom vereinbarten Selbstbehalt - für den geschädigten Fahrzeughalter vor dem Hintergrund eines allfälligen Mitverschuldens am Eintritt des Schadens - "günstiger", als die Schadensliquidation durch den Arbeitgeber…
…gegen Entgelt und zwar unabhängig davon, von wem letztendlich die Kosten getragen werden: Die Weitergabe der Schadenstragung an eine Versicherung des Leasingnehmers bei einem Kaskoschaden bzw das Rückgriffsrecht des Leasingnehmers auf einen Dritten oder dessen Haftpflichtversicherung sei für die Frage, ob der Leasinggeber dem Leasingnehmer…
…selbständigen Unternehmer, spricht insbesondere auch der Aspekt des Unternehmerrisikos. Dieses kommt etwa im vertraglich vereinbarten Einbehalt von Deckungs-/Haftrücklässen und Skontoabzügen durch die XYZ GmbH und in Form diverser Schadenstragungsverpflichtungen des Bf zum Ausdruck. Auch die Verpflichtung zur Mängelbehebung auf Kosten des Bf bei nicht…
12.4.8 Finanzierung der Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden Rz 838g: Wird ein laufendes Einkommen erzielt, ist davon auszugehen, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden aus diesem laufenden Einkommen bezahlt werden. Wird zur Finanzierung der steuerlich abzugsfähigen Kosten ein Darlehen aufgenommen, sind die auf…
12.3.2 Belastung des Einkommens Rz 821: Eine "Belastung" im Sinne des § 34 EStG 1988 setzt grundsätzlich Geldausgaben des Steuerpflichtigen voraus, von denen nicht nur sein Vermögen, sondern sein laufendes Einkommen betroffen ist (vgl. VwGH 15.03.1988, 87/14/0071, betr. die Hingabe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 25. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 13. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. März 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. März 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***Bf1StNr***, zu Recht: I…
12.4.2 Betroffener Personenkreis Rz 838a: Eine außergewöhnliche Belastung wegen der Beseitigung von Katastrophenschäden kann grundsätzlich nur jene Person geltend machen, die im Zeitpunkt des Schadensfalles Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes war. Ist der Eigentümer des untergegangenen oder beschädigten Wirtschaftsgutes eine unterhaltsberechtigte Person…
12.3.5 Zwangsläufigkeit (§ 34 Abs. 3 EStG 1988) Rz 828: Eine Belastung erwächst zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Eine Belastung erwächst nicht zwangsläufig, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden ist (vgl. beispielsweise…
4.4.3.3 Behandlung von Entschädigungen im Zusammenhang mit Katastrophenschäden bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern Rz 679a: 1. Die Entschädigungen fallen dem Grund nach unter § 3 Abs. 1 Z 16 EStG 1988: Entschädigungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind gemäß § 3 Abs. 1 Z 16 EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 25. März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 12. März 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
12.4 Katastrophenschäden (§ 34 Abs. 6 EStG 1988) 12.4.1 Allgemeines Rz 838: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" im § 34 Abs. 6 EStG 1988 umfasst dem Grunde nach außergewöhnliche Schadensereignisse, die nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen, in der Regel verheerende Folgen…
5.9.31 Vermögensschadenversicherung Rz 393a: Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung eines Vermögensschadens infolge Fehlhandelns von Führungskräften (Vermögensschadenversicherungen) sind steuerlich wie folgt zu beurteilen: Versicherungsnehmer und Begünstigter aus dem Vertrag ist das Unternehmen (Arbeitgeber): Die Prämienzahlungen sind beim Arbeitgeber Betriebsausgaben, beim Arbeitnehmer liegt kein Vorteil aus dem…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der LGG, vertreten durch die DBG, vom 25. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 20. April 2005 betreffend Festsetzung der Energieabgabenvergütung 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 5. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 2. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…